Jahresbericht 2012 - Stadtsparkasse Düsseldorf
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<strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf I <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> 121<br />
Anhang<br />
1. | Bilanzierungsund<br />
Bewertungsmethoden<br />
Grundlagen der Rechnungslegung<br />
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung<br />
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung<br />
der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.<br />
Allgemeine Angaben<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
wurden im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> nicht verändert.<br />
Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve<br />
(Umlaufvermögen) oder zum<br />
Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr<br />
nicht geändert.<br />
Bilanzierung und Bewertung<br />
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute<br />
einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht<br />
bis zur Endfälligkeit sowie Namensschuldverschreibungen<br />
haben wir zum Nennwert<br />
bilanziert. Die Unterschiedsbeträge<br />
zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag<br />
wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die<br />
Rechungsabgrenzungsposten aufgenommen<br />
und werden planmäßig über die Laufzeit<br />
der Geschäfte verteilt.<br />
Für akute Ausfallrisiken wurden bei Forderungen<br />
an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls<br />
Einzelwertberichtigungen gebildet. Außerdem<br />
haben wir nach den Erfahrungen der Vergangenheit<br />
(Ausfälle der letzten fünf Jahre) bemessene<br />
Pauschalwertberichtigungen auf den latent<br />
gefährdeten Forderungsbestand berücksichtigt.<br />
Der Wechselbestand wurde zum Zeitwert<br />
bilanziert.<br />
Anschaffungskosten von Wertpapieren, die<br />
aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren,<br />
wurden auf Basis des Durchschnittspreises<br />
ermittelt.<br />
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche<br />
Wertpapiere sowie Aktien und andere<br />
nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve<br />
(Umlaufvermögen) sind mit ihren<br />
Anschaffungskosten unter Beachtung des<br />
strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots<br />
bilanziert.<br />
Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden,<br />
dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen<br />
(Anlagevermögen), wurden auf den niedrigeren<br />
beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von<br />
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