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Jahresbericht 2012 - Stadtsparkasse Düsseldorf

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<strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf I <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> 121<br />

Anhang<br />

1. | Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden<br />

Grundlagen der Rechnungslegung<br />

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung<br />

der Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung<br />

der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.<br />

Allgemeine Angaben<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

wurden im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> nicht verändert.<br />

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve<br />

(Umlaufvermögen) oder zum<br />

Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr<br />

nicht geändert.<br />

Bilanzierung und Bewertung<br />

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute<br />

einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht<br />

bis zur Endfälligkeit sowie Namensschuldverschreibungen<br />

haben wir zum Nennwert<br />

bilanziert. Die Unterschiedsbeträge<br />

zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag<br />

wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die<br />

Rechungsabgrenzungsposten aufgenommen<br />

und werden planmäßig über die Laufzeit<br />

der Geschäfte verteilt.<br />

Für akute Ausfallrisiken wurden bei Forderungen<br />

an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls<br />

Einzelwertberichtigungen gebildet. Außerdem<br />

haben wir nach den Erfahrungen der Vergangenheit<br />

(Ausfälle der letzten fünf Jahre) bemessene<br />

Pauschalwertberichtigungen auf den latent<br />

gefährdeten Forderungsbestand berücksichtigt.<br />

Der Wechselbestand wurde zum Zeitwert<br />

bilanziert.<br />

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die<br />

aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren,<br />

wurden auf Basis des Durchschnittspreises<br />

ermittelt.<br />

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche<br />

Wertpapiere sowie Aktien und andere<br />

nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve<br />

(Umlaufvermögen) sind mit ihren<br />

Anschaffungskosten unter Beachtung des<br />

strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots<br />

bilanziert.<br />

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden,<br />

dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen<br />

(Anlagevermögen), wurden auf den niedrigeren<br />

beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von<br />

I Organe und Ausschüsse I Beiräte I Lagebericht I Jahresabschluss I Anhang I Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers I<br />

I Bericht des Verwaltungsrates I Standorte, Tochterunternehmen und Stiftungen I

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