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Jahresbericht 2012 - Stadtsparkasse Düsseldorf

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<strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf I <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> 151<br />

4. | Sonstige Angaben<br />

4.1<br />

Bezüge der Organmitglieder gemäß § 19 Abs. 5 SpkG NW<br />

Bezüge der Mitglieder des Vorstands<br />

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Gesamtbezüge in Höhe von<br />

2.484.819,05 Euro gezahlt. Dieser Personengruppe wurden Vorschüsse und<br />

Kredite in Höhe von 1.109,48 Euro gewährt. Für die Mitglieder des Vorstands<br />

bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.402.341,00 Euro.<br />

Für die früheren Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder des<br />

Vorstands und deren Hinterbliebene wurden Gesamtbezüge in Höhe von<br />

1.915.825,78 Euro gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen<br />

in Höhe von 27.677.243,00 Euro.<br />

Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des<br />

Vorstands ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig.<br />

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete<br />

Dienstverträge. Die Ausgestaltung der Dienstverträge orientiert sich an den<br />

Empfehlungen des regionalen Sparkassenverbandes.<br />

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder orientieren sich an den Verbandsempfehlungen<br />

und beinhalten eine Festvergütung und eine erfolgsorientierte<br />

variable Vergütung, die in regelmäßigen Abständen vom Hauptausschuss<br />

überprüft und angepasst werden.<br />

Die erfolgsorientierte Vergütung des Vorstands wird vom Hauptausschuss<br />

festgelegt und orientiert sich an den zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres<br />

festgelegten Unternehmenszielgrößen. Die Zahlung ist abhängig von der<br />

Erreichung festgelegter Schwellenwerte, liegt zwischen 20 % und 40 %<br />

der Jahresfestvergütung und wird jeweils im Folgejahr nach Feststellung<br />

des Jahresergebnisses gezahlt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung<br />

waren bisher nicht enthalten.<br />

Mit Wirkung ab 2013 hat der Hauptausschuss festgelegt, dass der Vorstand<br />

eine erfolgsorientierte Vergütung in Abhängigkeit von quantitativen<br />

und/oder qualitativen Unternehmenszielen erhält, die Ausdruck der mittelbis<br />

langfristigen Ziele der <strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf sind und somit dem<br />

Nachhaltigkeitsaspekt Rechnung tragen.<br />

Die für ein Geschäftsjahr errechnete erfolgsorientierte Vergütung ist zunächst<br />

nur eine Rechengröße, die in vier gleiche „Jahresraten“ aufgeteilt<br />

wird. Ein Anspruch auf die erste Rate erwächst im Jahr ihrer Errechnung.<br />

Auf die drei weiteren Jahresraten erhält der Vorstand Anwartschaften,<br />

die bei Nichterreichung der Ziele in den Folgejahren im Nachhinein ganz<br />

oder teilweise entfallen.<br />

Besteht das Anstellungsverhältnis nicht während des gesamten Bemessungszeitraumes,<br />

wird die erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig gezahlt.<br />

I Organe und Ausschüsse I Beiräte I Lagebericht I Jahresabschluss I Anhang I Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers I<br />

I Bericht des Verwaltungsrates I Standorte, Tochterunternehmen und Stiftungen I

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