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Jahresbericht 2012 - Stadtsparkasse Düsseldorf

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<strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf I <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> 153<br />

Für die den Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen zu<br />

zahlenden Ruhegelder gelten folgende Regelungen:<br />

Ruhegeld wird den Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen mit<br />

Vollendung des 65. Lebensjahres oder früher bei Eintritt eines sonstigen<br />

Versorgungsfalls (z.B. Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit,<br />

Ablauf der Vertragszeit) gezahlt.<br />

Darüber hinaus bestehen folgende Regelungen:<br />

Arndt M. Hallmann<br />

Bei Eintritt des Leistungsfalles werden als monatliches Ruhegeld<br />

bis 30.06.2022 50 %<br />

ab 01.07.2022 55 %<br />

der ruhegeldfähigen Bezüge (= 1/12 der Jahresfestvergütung) oder<br />

das entsprechende Hinterbliebenenruhegeld gezahlt. Das Ruhegeld wird<br />

im Versorgungsfall entsprechend der Tarifentwicklung des Grundgehalts in<br />

der Endstufe der höchsten Besoldungsgruppe des Bankentarifs angepasst.<br />

Dr. Martin van Gemmeren<br />

Bei Eintritt des Leistungsfalles werden als monatliches Ruhegeld<br />

bis 31.03.2017 40 %<br />

ab 01.04.2017 bis 31.03.2022 45 %<br />

ab 01.04.2022 50 %<br />

der ruhegeldfähigen Bezüge (= 1/12 der Jahresfestvergütung) oder das<br />

entsprechende Hinterbliebenenruhegeld gezahlt. Bei linearen Änderungen<br />

der Vergütung der Sparkassenangestellten (höchste Gruppierung) ändert<br />

sich der ruhegeldfähige Bezug entsprechend.<br />

Karin-Brigitte Göbel, Andreas Goßmann<br />

Bei Eintritt des Leistungsfalles werden Frau Göbel 40 % und Herrn<br />

Goßmann 50 % der ruhegeldfähigen Bezüge (= 1/12 der Jahresfestvergütung)<br />

oder das entsprechende Hinterbliebenenruhegeld gezahlt.<br />

Für das Hinterbliebenenruhegeld gelten Abschnitt III und § 61 Beamtenversorgungsgesetz<br />

in der jeweils geltenden Fassung.<br />

Auf dieser Basis und unter Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit<br />

Vollendung des 65. Lebensjahres, wurde der Barwert der Pensionsansprüche<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.<br />

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien<br />

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen<br />

230.073,25 Euro. An diese Personengruppe waren Kredite (einschließlich<br />

Haftungsverhältnisse) in Höhe von 3.282.847,71 Euro, davon Verbindlichkeiten<br />

aus Bürgschaften in Höhe von 2.684,28 Euro, ausgereicht.<br />

I Organe und Ausschüsse I Beiräte I Lagebericht I Jahresabschluss I Anhang I Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers I<br />

I Bericht des Verwaltungsrates I Standorte, Tochterunternehmen und Stiftungen I

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