Jahresbericht 2012 - Stadtsparkasse Düsseldorf
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<strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf I <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> 153<br />
Für die den Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen zu<br />
zahlenden Ruhegelder gelten folgende Regelungen:<br />
Ruhegeld wird den Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen mit<br />
Vollendung des 65. Lebensjahres oder früher bei Eintritt eines sonstigen<br />
Versorgungsfalls (z.B. Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit,<br />
Ablauf der Vertragszeit) gezahlt.<br />
Darüber hinaus bestehen folgende Regelungen:<br />
Arndt M. Hallmann<br />
Bei Eintritt des Leistungsfalles werden als monatliches Ruhegeld<br />
bis 30.06.2022 50 %<br />
ab 01.07.2022 55 %<br />
der ruhegeldfähigen Bezüge (= 1/12 der Jahresfestvergütung) oder<br />
das entsprechende Hinterbliebenenruhegeld gezahlt. Das Ruhegeld wird<br />
im Versorgungsfall entsprechend der Tarifentwicklung des Grundgehalts in<br />
der Endstufe der höchsten Besoldungsgruppe des Bankentarifs angepasst.<br />
Dr. Martin van Gemmeren<br />
Bei Eintritt des Leistungsfalles werden als monatliches Ruhegeld<br />
bis 31.03.2017 40 %<br />
ab 01.04.2017 bis 31.03.2022 45 %<br />
ab 01.04.2022 50 %<br />
der ruhegeldfähigen Bezüge (= 1/12 der Jahresfestvergütung) oder das<br />
entsprechende Hinterbliebenenruhegeld gezahlt. Bei linearen Änderungen<br />
der Vergütung der Sparkassenangestellten (höchste Gruppierung) ändert<br />
sich der ruhegeldfähige Bezug entsprechend.<br />
Karin-Brigitte Göbel, Andreas Goßmann<br />
Bei Eintritt des Leistungsfalles werden Frau Göbel 40 % und Herrn<br />
Goßmann 50 % der ruhegeldfähigen Bezüge (= 1/12 der Jahresfestvergütung)<br />
oder das entsprechende Hinterbliebenenruhegeld gezahlt.<br />
Für das Hinterbliebenenruhegeld gelten Abschnitt III und § 61 Beamtenversorgungsgesetz<br />
in der jeweils geltenden Fassung.<br />
Auf dieser Basis und unter Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit<br />
Vollendung des 65. Lebensjahres, wurde der Barwert der Pensionsansprüche<br />
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.<br />
Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien<br />
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen<br />
230.073,25 Euro. An diese Personengruppe waren Kredite (einschließlich<br />
Haftungsverhältnisse) in Höhe von 3.282.847,71 Euro, davon Verbindlichkeiten<br />
aus Bürgschaften in Höhe von 2.684,28 Euro, ausgereicht.<br />
I Organe und Ausschüsse I Beiräte I Lagebericht I Jahresabschluss I Anhang I Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers I<br />
I Bericht des Verwaltungsrates I Standorte, Tochterunternehmen und Stiftungen I