Jahresbericht 2012 - Stadtsparkasse Düsseldorf
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<strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf I <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
Eine weitere Komponente des Stresstestberichts<br />
sind die Überlegungen bei Eintritt des maximalen<br />
Verlustes. Dabei wird angenommen, dass<br />
die einzelnen Risikoarten in voller Höhe der<br />
zugeteilten wertorientierten und periodischen<br />
Limite schlagend werden. Die Auswirkung auf<br />
die regulatorischen Vorgaben (Solvabilitätskoeffizient,<br />
Kernkapitalquote und Großkreditgrenze)<br />
sowie auf die Fortführung des Geschäftsmodells<br />
(auf Basis einer dann möglichen neuen<br />
Limitallokation) werden dargestellt.<br />
In jährlichen Abständen wird in gesonderten<br />
Reports über operationelle Risiken (neben dem<br />
monatlichen Risikocockpit Details zur Risikoinventur<br />
und Schadensfällen) sowie über das<br />
Outsourcing berichtet.<br />
Der Vorstand erörtert vierteljährlich die Risikolage<br />
im Risikoausschuss des Aufsichtsgremiums.<br />
Methoden zur Absicherung<br />
Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos<br />
werden neben bilanziellen Instrumenten auch<br />
Zinsswaps im Bankbuch eingesetzt. Das Swapvolumen<br />
hat sich von 5,1 Mrd. Euro auf 3,5 Mrd.<br />
Euro deutlich reduziert.<br />
Kundengeschäfte in Derivaten werden einzeln<br />
durch entsprechende Gegengeschäfte gesichert<br />
(Mikrohedges). Dasselbe wurde bei einzelnen<br />
Anlagen der Liquiditätsreserve (Eigenanlagen)<br />
vorgenommen (0,8 Mrd. Euro per 31.12.<strong>2012</strong>).<br />
Es handelt sich weit überwiegend um Swaps<br />
und Caps.<br />
Währungspositionen aus Kundengeschäften<br />
werden durch Devisentermingeschäfte geschlossen.<br />
In Spezialfonds dürfen sich die offenen<br />
Währungspositionen auf max. 40 Mio. Euro<br />
belaufen (offene Positionen: 30,6 Mio. Euro per<br />
31.12.<strong>2012</strong>).<br />
Die Fremdwährungsposition USD innerhalb des<br />
Private Equity-Portfolios wird weitgehend über<br />
Währungstermingeschäfte abgesichert.<br />
Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB<br />
Im Risikomanagement eingegangene Sicherungsbeziehungen,<br />
die die Voraussetzungen des<br />
§ 254 HGB erfüllen, werden auch für bilanzielle<br />
Zwecke als Sicherungsbeziehung (Bewertungseinheit)<br />
behandelt. Die bilanzielle Behandlung<br />
von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB<br />
erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und<br />
den Interpretationen des Rechnungslegungsstandards<br />
IDW RS HFA 35. Auf dieser Basis<br />
ermittelt die <strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf für<br />
jede Bewertungseinheit zum Bilanzstichtag<br />
die Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft.<br />
Dabei wird nach Wertänderungen,<br />
die auf gesicherte Risiken und solche, die auf<br />
ungesicherte Risiken entfallen, differenziert.<br />
Die auf gesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen<br />
werden auf der Grundlage der so<br />
genannten „Einfrierungsmethode“ außerhalb<br />
der bilanziellen Wertansätze miteinander verrechnet.<br />
Sofern sich die Wertänderungen nicht<br />
vollständig ausgleichen, bildet die <strong>Stadtsparkasse</strong><br />
Düsseldorf für einen Aufwandsüberhang eine<br />
Rückstellung, ein positiver Überhang bleibt<br />
unberücksichtigt. Sofern im Wesentlichen alle<br />
wertbestimmenden Parameter von Grund- und<br />
Sicherungsgeschäft identisch sind, wird ein vollständiger<br />
Wertausgleich hinsichtlich der gesicherten<br />
Risiken (Critical Term Match-Methode)<br />
unterstellt.<br />
Dieses Verfahren wird insbesondere zur<br />
prospektiven Beurteilung der Wirksamkeit<br />
einer Sicherungsbeziehung angewendet. Die<br />
auf ungesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen<br />
werden unsaldiert nach den<br />
allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen<br />
der zu Grunde liegenden<br />
Geschäfte behandelt.<br />
Grundlage jeder Bewertungseinheit ist eine<br />
Dokumentation u. a. der Sicherungsabsicht und<br />
der Sicherungsziele sowie die Darlegung, dass<br />
die Sicherungsgeschäfte objektiv geeignet sind,<br />
den angestrebten Sicherungserfolg zu gewährleisten.<br />
Bei der Bildung von Bewertungseinheiten<br />
gemäß § 254 HGB wurden folgende Posten einbezogen:<br />
I Organe und Ausschüsse I Beiräte I Lagebericht I Jahresabschluss I Anhang I Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers I<br />
I Bericht des Verwaltungsrates I Standorte, Tochterunternehmen und Stiftungen I