Jahresbericht 2012 - Stadtsparkasse Düsseldorf
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<strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf I <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> 87<br />
Ein zwischen Vorstand und Fachbereichen<br />
abgestimmtes Jahresabschluss-Planungssystem<br />
soll einen reibungslosen Rechnungslegungsablauf<br />
gewährleisten. Dazu bedient sich die<br />
<strong>Stadtsparkasse</strong> der DV-Anwendung SmartClose-<br />
Manager (SCM). Der SCM bündelt die für den<br />
Gesamterstellungsprozess der Abschlüsse nach<br />
HGB erforderlichen Aktivitäten aller beteiligten<br />
Bereiche und gewährleistet somit eine effektive<br />
Koordination der Prozesse und Fristen. Im<br />
Falle von absehbaren Verzögerungen können<br />
auf diese Weise die installierten Eskalationsmechanismen<br />
angestoßen werden.<br />
Die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften<br />
(HGB, RechKredV) wird von den Fachbereichen<br />
permanent überwacht.<br />
• Kontrollen externer und interner Abstimmungen<br />
(z.B. Börsengeschäfte)<br />
• Kontrollen von Bewertungen (Kreditgeschäft,<br />
Eigenanlagen, Beteiligungen, Sachanlagen,<br />
sonstige Vermögensgegenstände)<br />
• Kontrollen der Berechnung von Steuern<br />
• Überprüfung von Bilanzposten<br />
Überwachung der Wirksamkeit des<br />
internen Kontrollsystems<br />
Die Überwachung der Wirksamkeit des IKS<br />
durch den Vorstand wird vor allem auf Basis<br />
der Prüfungsberichte der internen Revision, der<br />
Berichte der Prüfungsstelle des Rheinischen<br />
Sparkassen- und Giroverbandes sowie auf Basis<br />
evtl. Sonderprüfungsberichte (z.B. der Bankenaufsicht)<br />
vorgenommen.<br />
Zur Vorbeugung rechnungslegungsbezogener<br />
Risiken werden im Zuge der Einführung neuer<br />
Produkte gemäß MaRisk auch die Fachbereiche<br />
Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen und<br />
Steuern in den Entscheidungsprozess eingebunden.<br />
Bei rechnungslegungsrelevanten Kontrollprozessen<br />
wird das 4-Augen-Prinzip angewendet.<br />
Kontrollen zur Minimierung des Risikos<br />
von Fehlern in der Rechnungslegung<br />
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem<br />
umfasst eine Vielzahl von internen<br />
Kontrollen und Prozessen, u. a. laufende und<br />
regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung von<br />
Arbeitsanweisungen und Buchungen. Die Kontrollen<br />
erfolgen posten- und risikoorientiert.<br />
Darüber hinaus erfolgen individuelle, regelmäßig<br />
durchgeführte Kontrollen durch den<br />
Vorgesetzten sowie automatisierte Kontrollen<br />
(z. B. bei hinterlegten Funktionstrennungen).<br />
Alle Kontrollen zusammen gewährleisten die<br />
angemessene Wirksamkeit des IKS:<br />
• Sicherstellung der Berichterstattung im<br />
Einklang mit den Bilanzierungsrichtlinien<br />
• Kontrollen der bilanziellen und außerbilanziellen<br />
Positionen<br />
• Kontrollen, die die Vollständigkeit und<br />
Richtigkeit aller Geschäftsvorfälle sowie<br />
deren ordnungsgemäße Genehmigung<br />
sicherstellen<br />
Darüber hinaus ist gemäß § 15 Abs. 3 Sparkassengesetz<br />
(SpkG) der vom Verwaltungsrat<br />
gebildete Bilanzprüfungsausschuss für die<br />
Überwachung der Rechnungslegungsprozesse,<br />
der Jahresabschlussprüfung, der Wirksamkeit<br />
des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems<br />
zuständig.<br />
Interne Revision<br />
Die Prüfung des Rechnungswesens, der Risikomanagementsysteme<br />
und des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems<br />
erfolgt regelmäßig durch die interne Revision.<br />
Sie führt auf Basis eines jährlich fortgeschriebenen<br />
Prüfungsplans Aufbau- und Funktionsprüfungen<br />
der für die Rechnungslegung<br />
relevanten Prozesse durch.<br />
D | Nachtragsbericht<br />
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung<br />
am 4. März 2013 Frau Karin-Brigitte Göbel für<br />
weitere fünf Jahre ab dem 1. Januar 2014 zum<br />
Mitglied des Vorstandes der <strong>Stadtsparkasse</strong><br />
Düsseldorf bestellt.<br />
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