Jahresbericht 2012 - Stadtsparkasse Düsseldorf
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<strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf I <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen<br />
mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme<br />
zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von<br />
Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung<br />
berücksichtigt.<br />
Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit<br />
von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung<br />
mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden,<br />
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten<br />
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen<br />
sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes<br />
sind wir davon ausgegangen, dass<br />
Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende<br />
eingetreten sind. Entsprechend sind wir<br />
für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen<br />
des Verpflichtungsumfanges bzw. des<br />
zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen.<br />
Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken<br />
wurde ein Sonderposten gemäß § 340g HGB gebildet.<br />
Zusätzlich wurde dem Sonderposten für<br />
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340e Abs. 4<br />
HGB ein entsprechender Betrag der Nettoerträge<br />
des Handelsbestandes zugeführt und dort<br />
gesondert ausgewiesen.<br />
Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich<br />
Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs)<br />
haben wir auf der Grundlage der vom IDW<br />
veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung<br />
RS BFA 3 „Einzelfragen der verlustfreien<br />
Bewertung von zinsbezogenen Geschäften<br />
des Bankbuchs (Zinsbuch)“ nach der Barwertmethode<br />
bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss<br />
besteht nicht, so dass die Bildung einer<br />
Rückstellung nicht erforderlich war.<br />
Die Sparkasse setzt Derivate im Wesentlichen im<br />
Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden<br />
in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs<br />
(Zinsbuchs) einbezogen.<br />
Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung<br />
des Bankbuchs bzw. in Bewertungseinheiten<br />
nach § 254 HGB einbezogen wurden,<br />
noch Bestandteil des Handelsbestands sind,<br />
haben wir einzeln bewertet. Für einen Verpflichtungsüberschuss<br />
haben wir Rückstellungen<br />
gebildet; schwebende Gewinne blieben<br />
unberücksichtigt.<br />
2. | Währungsumrechnung<br />
Die <strong>Stadtsparkasse</strong> Düsseldorf steuert das<br />
Währungsrisiko über die Führung einer Währungsposition<br />
je Fremdwährung mit dem Ziel<br />
des Ausgleichs von Aktiv- und Passivpositionen.<br />
Die Währungsposition enthält alle Vermögensgegenstände<br />
und Schulden in Fremdwährung<br />
sowie noch nicht abgewickelte Kassa- und<br />
Termingeschäfte, soweit sie nicht dem Handelsbestand<br />
zuzuordnen sind. Aufgrund der betragsmäßigen<br />
Deckung der Aktiv- und Passivpositionen<br />
durch gegenläufige Geschäfte geht die<br />
Sparkasse von einer besonderen Deckung im<br />
Sinne des § 340h HGB aus.<br />
Aufgrund der besonderen Deckung werden<br />
die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß<br />
§ 256a HGB i.V.m. § 340h HGB netto im sonstigen<br />
betrieblichen Ertrag ausgewiesen.<br />
Die Vermögensgegenstände und Schulden in<br />
Fremdwährung sowie noch nicht abgewickelte<br />
Kassageschäfte wurden mit den Devisenkassamittelkursen<br />
am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.<br />
Für am Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte<br />
wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages<br />
für die Restlaufzeiten herangezogen.<br />
Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten<br />
gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung<br />
von Zinsrisiken von Wertpapieren, Darlehen,<br />
emittierten Namenspfandbriefen und Schuldscheindarlehen<br />
sowie bei Derivaten mit Kunden<br />
gebildet. Die Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB<br />
erfolgen in einem separaten Abschnitt im Lagebericht.<br />
I Organe und Ausschüsse I Beiräte I Lagebericht I Jahresabschluss I Anhang I Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers I<br />
I Bericht des Verwaltungsrates I Standorte, Tochterunternehmen und Stiftungen I