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ETH-UNS - ETH Zurich - Natural and Social Science Interface - ETH ...

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80 «Gesellschaft und radioaktive Abfälle»<br />

Sachplan «Geologische<br />

Tiefenlager»<br />

Der Sachplan «Geologische<br />

Tiefenlager» des<br />

Bundes regelt das<br />

Auswahlverfahren zur<br />

Bestimmung eines<br />

St<strong>and</strong>ortes. Das Verfahren<br />

ist in drei Etappen<br />

aufgeteilt und misst der<br />

frühzeitigen Information<br />

und Mitwirkung der<br />

Bevölkerung zentrale<br />

Bedeutung bei.<br />

Das Bundesgesetz über die Raumplanung<br />

legt in Artikel 13 fest: «Der Bund erarbeitet<br />

Grundlagen, um seine raumwirksamen<br />

Aufgaben erfüllen zu können. Er erstellt<br />

die nötigen Konzepte und Sachpläne<br />

und stimmt sie aufein<strong>and</strong>er ab.» Darauf aufbauend<br />

verlangt die Kernenergieverordnung<br />

zum neuen Kernenergiegesetz, dass<br />

Ziele und Vorgaben für die geologische Tiefenlagerung<br />

in einem solchen Sachplan<br />

festgelegt werden. Darin wird das Auswahlverfahren<br />

zur Bestimmung eines St<strong>and</strong>ortes<br />

für geologische Tiefenlager festgeschrieben.<br />

Dieser Sachplan soll alle raumbezogenen<br />

Auswirkungen geologischer<br />

Tiefenlager koordinieren und einen frühzeitigen<br />

Einbezug der Kantone, Gemeinden<br />

und des benachbarten Ausl<strong>and</strong>s gewährleisten.<br />

Das Verfahren umfasst drei Etappen<br />

(vgl. Abbildung 4.4):<br />

Zeitlich ist das St<strong>and</strong>ortauswahlverfahren<br />

auf 8–10 Jahre veranschlagt. Die frühestmögliche<br />

Inbetriebnahme eines SMA-<br />

Lagers ist für 2030, jene eines HHA-Lagers<br />

für 2040 geplant.<br />

Aus Sicht des BFE ist die frühzeitige Information<br />

und Mitwirkung der Bevölkerung<br />

sowie interessierter Organisationen zentral.<br />

Das Konzept des Sachplans wurde durch das<br />

BFE nach Anhörung der Kantone, betroffener<br />

Nachbarstaaten, interessierter Organisationen<br />

und der Bevölkerung erarbeitet.<br />

Der Bundesrat genehmigte das Konzept des<br />

Sachplans «Geologische Tiefenlager» im<br />

Jahr 2008.<br />

• Etappe I: Auswahl von geologischen<br />

St<strong>and</strong>ortgebieten<br />

• Etappe II: Auswahl von mindestens zwei<br />

St<strong>and</strong>orten<br />

• Etappe III: St<strong>and</strong>ortwahl und Rahmenbewilligungsverfahren

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