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German - World Trust Annual Report - Putnam Investments

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Anhang zum Abschluss Forts.<br />

zum 30. Juni 2014 Forts.<br />

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Forts.<br />

A) Anlagen Forts.<br />

i) Anlagenverzeichnis Forts.<br />

Sicherheiten<br />

Die Vermögenswerte der Teilfonds können im Zusammenhang mit offenen Futures und Swapkontrakten dem Kontrahenten und Maklern<br />

gegenüber als Sicherheiten verpfändet und von diesen gehalten werden. Des Weiteren können die Teilfonds vom Kontrahenten und von<br />

Maklern als Sicherheit für offene Futures und Swapkontrakte verpfändete Wertpapiere erhalten. Nachstehend der beizulegende Zeitwert<br />

von Wertpapieren, die von den Teilfonds als Sicherheiten hereingenommen wurden, zum 30. Juni 2014: <strong>Putnam</strong> Global Fixed Income<br />

Alpha Fund S2 GBP 2.176.987 (30. Juni 2013 GBP 4.388.678), <strong>Putnam</strong> Global High Yield Bond Fund USD 1.382.205 (30. Juni 2013 USD<br />

null) und <strong>Putnam</strong> Total Return Fund USD 2.467.447 (30. Juni 2013 USD 2.647.005). Die Sicherheiten werden an dem Tag erfasst, an dem<br />

der betreffende Teilfonds in die Vertragsbestimmungen eintritt.<br />

Von einem Teilfonds gestellte Barsicherheiten werden in der Bilanz unter Fällige Einschusszahlung an/vom Makler ausgewiesen und sind<br />

nicht unter der Position Barmittel und geldnahe Mittel ausgewiesen. Von einem Teilfonds hereingenommene Barsicherheiten werden in<br />

der Bilanz unter der Position „Als Sicherheit für derivative Finanzinstrumente gehaltene Maklergelder“ ausgewiesen. Die Verbindlichkeit<br />

zur Rückgabe der Barsicherheiten ist in der Bilanz unter der Position „An Kontrahenten fällige Maklergelder für Transaktionen mit<br />

derivativen Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Im Fall von unbaren Sicherheiten klassifiziert der Teilfonds, wenn die Partei, der die<br />

Sicherheit gestellt wird, vertraglich oder üblicherweise berechtigt ist, die Sicherheit zu verkaufen oder weiterzuverpfänden, diesen<br />

Vermögenswert in der Bilanz separat von anderen Vermögenswerten und weist den Vermögenswert als hinterlegte Sicherheit aus. Ist die<br />

Partei, der die Sicherheit gestellt wird, nicht zum Verkauf oder zur Weiterverpfändung berechtigt, erfolgt eine Offenlegung gestellter<br />

Sicherheiten in den Anmerkungen im Anhang zum Abschluss.<br />

B) Erträge und Aufwendungen<br />

i) Dividendenerträge<br />

Dividendenerträge aus den zugrunde liegenden Aktienanlagen des Fonds werden an dem Datum, an dem die betreffenden Wertpapiere<br />

als „ex-Dividende“ notiert werden, in der Gewinn- und Verlustrechnung gutgeschrieben. Erträge werden einschließlich nicht<br />

rückzahlbarer bzw. uneinbringlicher Quellensteuern und bereinigt um Steueranrechnungen verbucht. Die Quellensteuer wird in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen.<br />

ii) Anleihezinsen<br />

Anleihezinsen werden auf Effektivzinsbasis als Erträge des Fonds erfasst. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der<br />

fortgeschriebenen Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit und zur Umlegung der<br />

Zinserträge oder Zinsaufwendungen auf den jeweiligen Berichtszeitraum. Der Effektivzins ist der Satz, der die geschätzten künftigen<br />

Barzahlungen oder -eingänge während der zu erwartenden Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls einer kürzeren Periode<br />

zum Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit berücksichtigt. Bei der Berechnung des<br />

Effektivzinses schätzt der Fonds die Cashflows unter Berücksichtigung aller Vertragsbedingungen des Finanzinstruments. Künftige<br />

Kreditausfälle werden jedoch nicht berücksichtigt.<br />

iii) Zinsertrag<br />

Bankzinsen werden periodengerecht erfasst.<br />

iv) Aufwendungen<br />

Jeder Teilfonds bestreitet alle seine eigenen Aufwendungen sowie denjenigen Anteil an den Aufwendungen des Fonds, der diesem<br />

Teilfonds auf Basis seines durchschnittlichen Nettoinventarwerts bei Aufwanderfassung zugeordnet wird. Die Kosten und Gewinne (bzw.<br />

Verluste) von Währungsabsicherungsgeschäften werden zur Gänze der relevanten Anteilsklasse zugerechnet. Insoweit Aufwendungen<br />

gänzlich einer bestimmten Anteilsklasse eines Teilfonds zuzuordnen sind, werden diese Aufwendungen von dieser Anteilsklasse<br />

getragen. Sämtliche Aufwendungen werden auf Tagesbasis abgerechnet.<br />

v) Transaktionskosten<br />

Transaktionskosten werden als die Mehrkosten definiert, die unmittelbar dem Kauf, der Ausgabe oder Veräußerung eines finanziellen<br />

Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit zurechenbar sind. Zu den Mehrkosten zählen die Kosten, die nicht angefallen<br />

wären, hätte das Unternehmen das Finanzinstrument nicht erworben, begeben oder veräußert. Beim erstmaligen Ansatz eines<br />

finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit wird dieser bzw. diese erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden<br />

Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet, die unmittelbar dem Kauf oder der Ausgabe des finanziellen Vermögenswerts oder der<br />

finanziellen Verbindlichkeit zurechenbar sind.<br />

Transaktionskosten beim Kauf und Verkauf von Anleihen, Terminkontrakten, Pensionsgeschäften, Swaps und Swaptions sind im Kaufbzw.<br />

Verkaufspreis der Anlage enthalten. Sie können weder praktisch noch zuverlässig erfasst werden, da sie in den Kosten der Anlage<br />

eingebettet sind und nicht getrennt überprüft oder angegeben werden können.<br />

Transaktionskosten bei Käufen und Verkäufen von Aktien, Futures und Optionen sind in den Nettogewinnen/(-verlusten) aus Anlagen in<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Teilfonds enthalten.<br />

C) Umrechnung von Fremdwährungen<br />

i) Funktional- und Darstellungswährung<br />

Die Positionen im Abschluss der einzelnen Teilfonds werden in der Währung des primären Wirtschaftsraums bewertet, in dem der<br />

jeweilige Teilfonds tätig ist (die „Funktionalwährung“). Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft erachtet den US-Dollar als die<br />

Währung, die für alle Teilfonds mit Ausnahme des <strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S2 die wirtschaftlichen Auswirkungen der<br />

zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge, Ereignisse und Umstände am genauesten darstellt. Der US-Dollar ist zum einen die Währung, in<br />

der jeder Teilfonds (mit Ausnahme des <strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S2) seine Wertentwicklung misst und seine Ergebnisse<br />

ausweist, und zum anderen die Währung, in der er Zeichnungsgelder von seinen Anlegern erhält. Für den <strong>Putnam</strong> Global Fixed Income<br />

Alpha Fund S2 ist das Pfund Sterling die Funktionalwährung. Alle Anleger des Teilfonds <strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S2 sind<br />

im Vereinigten Königreich ansässig, deshalb erachtet der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft das Pfund Sterling als die<br />

Währung, die diesen Teilfonds am genauesten darstellt.<br />

<strong>Putnam</strong> <strong>World</strong> <strong>Trust</strong> 129

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