German - World Trust Annual Report - Putnam Investments
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Erklärung über die Aufgaben der<br />
Verwaltungsgesellschaft<br />
Die Verwaltungsgesellschaft ist für die Erstellung von<br />
Abschlüssen zuständig, die ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Finanzlage des Fonds und seiner<br />
Ergebnisse für das Geschäftsjahr vermitteln. Bei der Erstellung<br />
dieser Abschlüsse hat die Verwaltungsgesellschaft:<br />
• geeignete Bilanzierungsrichtlinien auszuwählen und diese dann<br />
einheitlich anzuwenden;<br />
• vorsichtige und angemessene Bewertungen und Schätzungen<br />
abzugeben, und<br />
• den Abschluss auf der Grundlage einer Unternehmensfortführung<br />
aufzustellen, es sei denn, die Annahme, dass der<br />
Fonds fortgeführt wird, ist nicht angemessen.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft ist für Führung ordnungsgemäßer<br />
Geschäftsbücher verantwortlich, die jederzeit mit angemessener<br />
Genauigkeit die Finanzlage des Fonds offen legen, und sie in die<br />
Lage versetzen zu gewährleisten, dass der Abschluss im Einklang<br />
mit den in Irland allgemein anerkannten<br />
Rechnungslegungsstandards erstellt wird und dieser mit dem<br />
Treuhandvertrag und den Verordnungen der Europäischen<br />
Gemeinschaften (über Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />
übertragbaren Wertpapieren) von 2011 (in der jeweils gültigen<br />
Fassung) (die „Verordnungen“) vereinbar ist.<br />
Zu den von der Verwaltungsgesellschaft ergriffenen Maßnahmen<br />
zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit den Pflichten des<br />
Fonds zur Führung ordnungsgemäßer Geschäftsbücher zählen<br />
der Einsatz geeigneter Systeme und Verfahren sowie die<br />
Beschäftigung kompetenter Mitarbeiter. Zu diesem Zweck hat der<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft die State Street<br />
Fund Services (Ireland) Limited mit der Führung<br />
ordnungsgemäßer Geschäftsbücher beauftragt.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft ist für die Pflege und Vollständigkeit<br />
der auf der Website angegebenen Unternehmens- und<br />
Finanzinformationen des Fonds verantwortlich.<br />
www.putnam.com/ucits. Die Rechtsvorschriften in Irland, die für<br />
die Erstellung und Veröffentlichung von Abschlüssen maßgeblich<br />
sind, können von den in anderen Rechtssystemen geltenden<br />
Rechtsvorschriften abweichen.<br />
Die Geschäftsbücher werden an der Adresse 78 Sir John<br />
Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland verwahrt. Ferner ist die<br />
Verwaltungsgesellschaft für die Verwahrung der Vermögenswerte<br />
des Fonds verantwortlich. Diesbezüglich hat sie die<br />
Vermögenswerte des Fonds einem Treuhänder zur Verwahrung<br />
gemäß dem Treuhandvertrag anvertraut. Des Weiteren ist die<br />
Verwaltungsgesellschaft für die Durchführung angemessener<br />
Schritte zur Prävention und Ermittlung von Betrug, Fehlern und<br />
Nichteinhaltung von Gesetzen und Verordnungen zuständig.<br />
Am 14. November 2012 übernahm der Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft mit Wirkung vom 31. Dezember 2012 den<br />
„Corporate Governance Code for Collective Investment Schemes<br />
and Management Companies“ der Irish Funds Industry<br />
Association („IFIA-Kodex“).<br />
Transaktionen mit nahe stehenden Parteien<br />
Die OGAW-Mitteilung der irischen Zentralbank UCITS 14.5 –<br />
‚Dealings by promoter, manager, trustee, investment adviser and<br />
group companies‘ (‚Geschäfte des Promoters, Managers,<br />
Treuhänders, Anlageberaters und von Konzerngesellschaften‘)<br />
besagt in Absatz eins, dass jede Transaktion mit einem OGAW<br />
durch einen Promoter, Manager, Treuhänder, Anlageberater<br />
und/oder seine verbundenen Unternehmen oder<br />
Konzerngesellschaften („nahe stehende Parteien“) nach dem<br />
Fremdvergleichsgrundsatz auszuführen ist. Transaktionen müssen<br />
den besten Interessen der Anteilsinhaber dienen.<br />
Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft hat sich<br />
vergewissert, dass (durch schriftliche Verfahren belegte)<br />
Vorkehrungen getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die in<br />
Absatz eins von UCITS 14.5 dargelegten Verpflichtungen für alle<br />
Transaktionen mit nahe stehenden Parteien Anwendung finden;<br />
der Verwaltungsrat ist davon überzeugt, dass Transaktionen mit<br />
nahe stehenden Parteien, die im Berichtszeitraum eingegangen<br />
wurden, den in diesem Absatz dargelegten Verpflichtungen<br />
entsprechen.<br />
Für die Verwaltungsgesellschaft:<br />
Verwaltungsratsmitglied:<br />
Verwaltungsratsmitglied:<br />
9. Oktober 2014<br />
Bericht des Treuhänders an die<br />
Anteilsinhaber<br />
Wir haben das Verhalten der Verwaltungsgesellschaft in Bezug<br />
auf den <strong>Putnam</strong> <strong>World</strong> <strong>Trust</strong> (der „Fonds“) im Geschäftsjahr zum<br />
30. Juni 2014 in unserer Eigenschaft als Treuhänder des Fonds<br />
geprüft. Dieser Bericht, einschließlich des Bestätigungsvermerks,<br />
ist gemäß der OGAW-Mitteilung (UCITS Notice) 4 der Zentralbank<br />
einzig und allein für die Anteilsinhaber des Fonds als Organ und<br />
zu keinem anderen Zweck erstellt worden. Wir übernehmen mit<br />
diesem Bestätigungsvermerk keinerlei Haftung für andere Zwecke<br />
oder anderen Personen gegenüber, denen dieser Bericht<br />
vorgelegt wird.<br />
Aufgaben des Treuhänders<br />
Unsere Pflichten und Aufgaben ergeben sich aus der OGAW-<br />
Mitteilung 4 der Zentralbank. Eine dieser Pflichten ist die Prüfung<br />
des Verhaltens des Fonds in jedem jährlichen<br />
Bilanzierungszeitraum und die Erstellung eines entsprechenden<br />
Berichts für die Anteilsinhaber.<br />
Aus unserem Bericht muss hervorgehen, ob der Fonds unseres<br />
Erachtens in diesem Berichtszeitraum gemäß den Bestimmungen<br />
im Treuhandvertrag und den Verordnungen gemanagt wurde. Es<br />
liegt in der Gesamtverantwortung der Verwaltungsgesellschaft,<br />
diese Bestimmungen einzuhalten. Sollte sich die<br />
Verwaltungsgesellschaft nicht daran gehalten haben, müssen wir<br />
als Treuhänder angeben, warum dies der Fall ist und die Schritte<br />
darlegen, die wir zur Bereinigung der Situation ergriffen haben.<br />
Grundlage für den Bestätigungsvermerk des Treuhänders<br />
Der Treuhänder führt die Prüfungen durch, die er nach<br />
vernünftigem Ermessen für erforderlich erachtet, um seinen<br />
Pflichten gemäß der OGAW-Mitteilung 4 zu erfüllen und um<br />
sicherzustellen, dass der Fonds in jeder wesentlichen Hinsicht: (i)<br />
im Einklang mit den Beschränkungen der Anlage- und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse gemäß den Bestimmungen seiner<br />
Gründungsdokumentation und den anwendbaren Vorschriften<br />
und (ii) auch anderweitig im Einklang mit der Gründungsdokumentation<br />
und den anwendbaren Vorschriften gemanagt<br />
worden ist.<br />
Bestätigungsvermerk<br />
Unseres Erachtens ist der Fonds während des Geschäftsjahres in<br />
jeder wesentlichen Hinsicht:<br />
(i)<br />
entsprechend den Beschränkungen, die den Anlage- und<br />
Kreditaufnahmebefugnissen der Verwaltungsgesellschaft<br />
und des Treuhänders durch den Treuhandvertrag und durch<br />
die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (über<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren<br />
Wertpapieren) von 2011 (in ihrer jeweils gültigen Fassung)<br />
(die „Verordnungen“) auferlegt wurden und<br />
(ii) auch anderweitig nach den Bestimmungen des<br />
Treuhandvertrags und der Verordnungen gemanagt worden.<br />
State Street Custodial Services (Ireland) Limited<br />
78 Sir John Rogerson’s Quay<br />
Dublin 2<br />
Irland<br />
9. Oktober 2014<br />
<strong>Putnam</strong> <strong>World</strong> <strong>Trust</strong> 15