German - World Trust Annual Report - Putnam Investments
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Anhang zum Abschluss Forts.<br />
zum 30. Juni 2014 Forts.<br />
5. Mit Finanzinstrumenten verbundene Risiken Forts.<br />
f) Kreditrisiko<br />
Der Fonds ist einem Kreditrisiko in Bezug auf die Parteien ausgesetzt, mit denen er handelt, und trägt auch das Abwicklungsrisiko. Der Fonds<br />
ist bestrebt, die Konzentration des Kreditrisikos gering zu halten, indem er Transaktionen mit einer Vielzahl von Kontrahenten an anerkannten<br />
und renommierten Börsen und Freiverkehrsmärkten (außerbörslich) tätigt.<br />
Das Engagement der Teilfonds in Kreditrisiken (ohne den Wert gehaltener Sicherheiten oder sonstiger Wertpapiere) geht für den Fall, dass<br />
Kontrahenten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, zum 30. Juni 2014 bezüglich der einzelnen Klassen ausgewiesener<br />
finanzieller Vermögenswerte (außer Derivaten) über den in der Bilanz angegebenen Buchwert dieser Vermögenswerte nicht hinaus.<br />
Es ist übliche Praxis der Teilfonds, die im Rahmen von Repo-Geschäften erworbenen Wertpapiere auf täglicher Basis in Verwahrung zu<br />
nehmen, um die Teilfonds für den Fall zu schützen, dass die Wertpapiere nicht vom Kontrahenten zurückgekauft werden. Die Teilfonds<br />
werden üblicherweise zusätzliche Sicherheiten einholen, falls der Marktwert der Basiswertpapiere niedriger ist als die Rückkaufverpflichtung<br />
zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Für den Fall eines Verzugs beim Rückkauf haben die Teilfonds das Recht, die Sicherheiten zu veräußern und<br />
die Erlöse zur Erfüllung der Rückkaufverpflichtung zu verwenden. Für den Fall eines Ausfalls oder Konkurses des Kontrahenten des Repo-<br />
Geschäfts kann die Veräußerung bzw. Einbehaltung der Sicherheiten oder Erlöse dem Rechtsweg unterliegen.<br />
Kreditausfallkontrakte sind eine Maßnahme zum Schutz gegen den Ausfall von Anleiheemittenten. Der Einsatz von Kreditausfallkontrakten<br />
bietet keine Sicherheit, dass der Schutz wirksam ist oder die gewünschten Ergebnisse bewirkt. Die Kreditereignisse sind im Kontrakt<br />
angegeben und dienen der Kennzeichnung einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Referenzwerts.<br />
Kreditausfallprodukte werden bar abgerechnet oder können nach einem Ausfall des Referenzunternehmens die physische Lieferung einer<br />
seiner Obligationen vorsehen. Das Höchstrisiko beim Eingehen von Kreditausfallkontrakten entspricht dem Nennbetrag, der im<br />
Anlagenverzeichnis angegeben ist. Der Kauf eines Kreditausfallschutzes reduziert das Risiko eines Käufers gegenüber einem<br />
Referenzunternehmen (dies soll das Risiko senken, wenn eine Partei ein Wertpapier besitzt, das vom Referenzunternehmen begeben wurde<br />
oder anderweitig damit verbunden ist, oder um eine synthetische Short-Position im Referenzunternehmen aufzubauen). Als<br />
Sicherungskäufer kann der Käufer seine Anlage verlieren und bekommt nichts zurück, wenn es nicht zu einem Kreditereignis kommt, und<br />
muss gegebenenfalls bis zur Fälligkeit des Swaps regelmäßige Zahlungen an den Sicherungsverkäufer leisten.<br />
Der Fonds hält zum Jahresende Zinsswaps und Kreditausfallkontrakte, die zentral abgewickelt werden, und eine Partei eines abgewickelten<br />
Derivategeschäfts unterliegt dem Kreditrisiko des Clearing-Maklers, über den sie ihre abgewickelte Position hält, und nicht dem Kreditrisiko<br />
ihres ursprünglichen Kontrahenten des Derivategeschäfts. Die Anfälligkeit des Fonds für Kreditrisiken durch Swap-Kontrakte, bei denen er<br />
eine Nettogewinnposition hat, reduziert sich um die vom Kontrahenten als liquide Mittel erhaltenen Gewinne aus dem täglichen<br />
Neubewertungsmechanismus (Variation-Marge). Er ist auch dem mit Barsicherheiten verbundenen Risiko ausgesetzt, die zur Abdeckung von<br />
Kontrakten in einer Nettoverlustposition hinterlegt wurden. Sämtliche von einem Clearing-Makler erhaltenen Gelder werden in der Regel auf<br />
den Kundenkonten eines Clearing-Maklers gehalten. Zwar müssen Clearing-Makler von Kunden erhaltene Einschüsse von ihren eigenen<br />
Vermögenswerten getrennt verwahren und verwalten, falls ein Clearing-Makler aber insolvent wird oder in Konkurs geht und zu diesem<br />
Zeitpunkt ein Fehlbetrag im Gesamtbetrag der von dem Clearing-Makler für alle seine Kunden gehaltenen Einschüsse besteht, würde der<br />
Fehlbetrag in der Regel auf anteiliger Basis auf alle Kunden des Clearing-Maklers umgelegt werden, und potenziell zu Verlusten für den Fonds<br />
führen.<br />
Die Clearing- und Verwahrtätigkeiten für die Wertpapiergeschäfte des Fonds werden hauptsächlich von einer Depotbank, nämlich der State<br />
Street Custodial Services (Ireland) Limited (die „Depotbank“), durchgeführt. Das langfristige Bonitätsrating der State Street Custodial<br />
Services (Ireland) Limited zum 30. Juni 2014 war A1 (30. Juni 2013: A1). Zum 30. Juni 2014 waren alle Barmittel, geldnahen Mittel und Anlagen<br />
bei der State Street Custodial Services (Ireland) Limited in Verwahrung. Der Fonds setzt auch die Barclays Bank Plc (Bonitätsrating von A2<br />
zum 30. Juni 2014 (30. Juni 2013: A2)) als Clearing-Makler für seine zentral abgewickelten Swap-Transaktionen ein. Des Weiteren ist der<br />
geschäftliche Umgang mit Depotbanken oder Maklern, die Handelsgeschäfte abwickeln, in Bezug auf die Trennung von Vermögenswerten<br />
mit Risiken verbunden. Es wird davon ausgegangen, dass sämtliche bei Depotbanken oder Maklern hinterlegten Wertpapiere und sonstigen<br />
Vermögenswerte eindeutig als dem Teilfonds gehörende Vermögenswerte ausgewiesen sind. Der Teilfonds sollte deshalb keinem<br />
Kreditrisiko in Bezug auf diese Parteien ausgesetzt sein. Unter Umständen ist diese Trennung jedoch nicht immer möglich, so dass das<br />
Portfolio des Teilfonds einem erhöhten Kreditrisiko im Zusammenhang mit den jeweiligen Depotbanken oder Maklern ausgesetzt sein kann.<br />
Ein Konkurs oder eine Zahlungsunfähigkeit der Depotbank kann dazu führen, dass die Rechte der Teilfonds in Bezug auf die bei der<br />
Depotbank gehaltenen Zahlungsmittel und Wertpapiere verzögert oder eingeschränkt werden. Die Teilfonds würden in Bezug auf ihre<br />
Zahlungsmittelbestände als nicht bevorrechtigter Gläubiger dieses Rechtsträgers behandelt.<br />
Mit Derivatkontrakten verbundene Risiken gehen mit der Möglichkeit einher, dass der Kontrahent des Kontrakts seine Verpflichtungen nicht<br />
erfüllen kann. Das Kontrahentenrisiko wird gemäß den im Gesamtprospekt des Fonds dargelegten Anlagebeschränkungen gesteuert. Die<br />
Teilfonds könnten aufgrund von ungünstigen Änderungen bei Zinsschwankungen oder Kursschwankungen des zugrunde liegenden<br />
Wertpapiers oder Index oder der Möglichkeit, dass es keinen liquiden Markt für diese Verträge gibt, einem Kredit- oder Marktrisiko<br />
unterliegen. Das maximale Verlustrisiko der Teilfonds durch einen Ausfall eines Kontrahenten ist der beizulegende Zeitwert des Kontrakts.<br />
Dieses Risiko kann durch den Abschluss eines sogenannten „Master Netting Agreement“ zwischen den Teilfonds und dem Kontrahenten<br />
entschärft werden. Die Verlustrisiken können die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge übersteigen. Die Marktwerte sind im<br />
Anlagenverzeichnis aufgeführt, um den Umfang des Fondsengagements in diesen Instrumenten aufzuzeigen.<br />
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