PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ad 77)<br />
Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
100<br />
333. Die zu dieser Frage vorangestellte Kostenaufstellung lag im Datenraum nicht vor. Es ist jedoch<br />
zutreffend, dass die Gesamtsumme der den Fragen beigefügten Kostenaufstellung der Ge-<br />
samtsumme der im Datenraum befindlichen Unterlagen entspricht.<br />
ad 78)<br />
334. Technische Fragestellungen, zu denen auch die Übereinstimmung der Kostenschätzung im<br />
Hinblick auf die DIN 276 zählt, können von uns nicht beantwortet werden. Dies ist auch nicht<br />
Auftragsgegenstand.<br />
ad 79)<br />
335. Die Prüfung der Anwendung von Konzernrichtlinien, insbesondere der DS <strong>21</strong>5.0201 und / oder<br />
DS <strong>21</strong>5.0202 waren nicht Gegenstand unseres Auftrags. Die vorgenannten Richtlinien sind uns<br />
entsprechend von der DB AG nicht vorgelegt worden.<br />
ad 80)<br />
336. Technische Fragestellungen, zu denen auch die Kostenprojektion gehört, können von uns nicht<br />
beantwortet werden. Dies ist auch nicht Auftragsgegenstand.<br />
ad 81)<br />
337. Eine Aufgliederung der Kostenelemente nach Leistungsphasen und die Aufteilung auf die sie-<br />
ben (nach den erhalten Auskünften und Unterlagen fünf) Planfeststellungsabschnitte war weder<br />
Inhalt des Auftrags noch aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen erkennbar. Zudem wäre<br />
von uns eine derart detaillierte Aussage aufgrund der vereinbarten Vertraulichkeit nicht zu be-<br />
antworten.<br />
ad 82)<br />
338. Nach dem allgemeinen Planungsprozess nach der HOAI, den die DB AG grundsätzlich anwen-<br />
det, sind die Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI zu durchlaufen. Aus dem Umstand, dass in<br />
zwei Planfeststellungsabschnitten bereits Baurecht erlangt wurde und in den weiteren Plan-<br />
feststellungsabschnitten der Prozess der Planfeststellung angestoßen aber noch nicht beendet<br />
ist, kann geschlossen werden, dass die Planungen in den einzelnen Planfeststellungsabschnit-<br />
ten unterschiedlich weit vorangeschritten sind. Dies ist bei derartigen Baumaßnahmen üblich,<br />
da Planungen überwiegend nicht gleichzeitig, sonder unterschiedliche sukzessive erfolgen und<br />
daraus unterschiedliche Planungsstände resultieren.<br />
ad 83)