PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
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aller nachträglichen Auflagen zur Erhöhung der Tunnelsicherheit, die das EBA seit 1994 erlas-<br />
sen hat und deren Auswirkungen wurde uns von der DB AG nicht gegeben.<br />
ad 30)<br />
159. Wir haben keine Informationen von der DB AG zur Zeit- oder Terminplanung erhalten. Nach<br />
einer überschlägigen Berechnung der DB würde eine Terminverschiebung um zwei Jahre Kos-<br />
ten i.H.v. ca. € 80 Mio. verursachen.<br />
ad 31) bis 37)<br />
160. Die genannten Fragen beziehen sich auf die Wirtschaftlichkeitsrechnung, deren Prüfung nicht<br />
Bestandteil des uns erteilten Auftrages war und zu der uns keine Informationen vorlagen.<br />
ad 38)<br />
161. Alle zum Zeitpunkt der Planung bekannten vorhergesehenen Betriebsstörungen im DB-Netz<br />
und im S-Bahn-Verkehr, vor allem durch das finale „Umschwenken“ auf die neue Trasse sind<br />
nach Auskunft der DB AG in der Kostenplanung berücksichtigt. Für nicht absehbare Störungen<br />
wurde dementsprechend kein Risikozuschlag berücksichtigt.<br />
ad 39)<br />
162. Das Risikomanagement wurde nicht im Rahmen unseres Auftrages geprüft, Eventuelle Risiken<br />
werden allerdings wie oben ausgeführt nicht durch Risikozuschläge erfasst. Im Prozess findet<br />
auskunftsgemäß ein regelmäßiges Monitoring statt, wobei Risiken, wenn ihnen eine Wahr-<br />
scheinlichkeit von mehr als 50 % zugerechnet wird, berücksichtigt werden.<br />
ad 40)<br />
163. Gemäß der Finanzierungsvereinbarung soll das Projekt bis Dezember 2019 in Betrieb genom-<br />
men werden. Der einer betrieblichen Nutzung der Anlagen vorausgehende Probebetrieb kann<br />
von uns mangels zur Verfügung gestellter Unterlagen nicht näher konkretisiert werden.<br />
ad 41)<br />
164. Wir haben keine Auskünfte bezüglich dieser Frage erhalten.<br />
ad 42)<br />
165. Uns wurden keine Auskünfte zur Terminplanung und zu dieser Fragestellung erteilt.