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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

58<br />

aller nachträglichen Auflagen zur Erhöhung der Tunnelsicherheit, die das EBA seit 1994 erlas-<br />

sen hat und deren Auswirkungen wurde uns von der DB AG nicht gegeben.<br />

ad 30)<br />

159. Wir haben keine Informationen von der DB AG zur Zeit- oder Terminplanung erhalten. Nach<br />

einer überschlägigen Berechnung der DB würde eine Terminverschiebung um zwei Jahre Kos-<br />

ten i.H.v. ca. € 80 Mio. verursachen.<br />

ad 31) bis 37)<br />

160. Die genannten Fragen beziehen sich auf die Wirtschaftlichkeitsrechnung, deren Prüfung nicht<br />

Bestandteil des uns erteilten Auftrages war und zu der uns keine Informationen vorlagen.<br />

ad 38)<br />

161. Alle zum Zeitpunkt der Planung bekannten vorhergesehenen Betriebsstörungen im DB-Netz<br />

und im S-Bahn-Verkehr, vor allem durch das finale „Umschwenken“ auf die neue Trasse sind<br />

nach Auskunft der DB AG in der Kostenplanung berücksichtigt. Für nicht absehbare Störungen<br />

wurde dementsprechend kein Risikozuschlag berücksichtigt.<br />

ad 39)<br />

162. Das Risikomanagement wurde nicht im Rahmen unseres Auftrages geprüft, Eventuelle Risiken<br />

werden allerdings wie oben ausgeführt nicht durch Risikozuschläge erfasst. Im Prozess findet<br />

auskunftsgemäß ein regelmäßiges Monitoring statt, wobei Risiken, wenn ihnen eine Wahr-<br />

scheinlichkeit von mehr als 50 % zugerechnet wird, berücksichtigt werden.<br />

ad 40)<br />

163. Gemäß der Finanzierungsvereinbarung soll das Projekt bis Dezember 2019 in Betrieb genom-<br />

men werden. Der einer betrieblichen Nutzung der Anlagen vorausgehende Probebetrieb kann<br />

von uns mangels zur Verfügung gestellter Unterlagen nicht näher konkretisiert werden.<br />

ad 41)<br />

164. Wir haben keine Auskünfte bezüglich dieser Frage erhalten.<br />

ad 42)<br />

165. Uns wurden keine Auskünfte zur Terminplanung und zu dieser Fragestellung erteilt.

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