PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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ad 40)<br />
Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
65<br />
196. Die Planungen beruhen nach wie vor auf einem Betriebsbeginn in 2019.<br />
ad 41) und 42)<br />
197. Von der Bahn wurden uns diesbezügliche keine Auskünfte erteilt.<br />
ad 43)<br />
198. Die Beurteilung der Frage war nicht Gegenstand unseres Auftrags.<br />
V. Finanzierung<br />
1. Sachverhalte<br />
199. Für die Finanzierung des Projektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> liegen zum Stichtag 15. November 2010 zwei<br />
Finanzierungsvereinbarungen sowie eine Gemeinsame Erklärung zur Realisierung des Projek-<br />
tes vor, die am 2. April 2009 von den Projektbeteiligten (Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
(EIU) und Bund, vertreten durch das BMVBS; EIU und Land Baden-Württemberg sowie seinen<br />
Partnern beim Projekt <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong>) unterzeichnet wurden. Zum Thema Wirtschaftlichkeitsrech-<br />
nung und den hierzu gestellten Fragen verweisen wir auf Kapitel C. VII dieses <strong>Bericht</strong>es.<br />
Die Finanzierungsvereinbarungen beinhalten neben dem Verkehrsprojekt das Städtebauprojekt<br />
sowie alle hiervon betroffenen Abstell- und Behandlungsanlagen. Grundlage bildet der GWU<br />
des Verkehrsprojektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> (€ 2.810 Mio real und € 3.076,0 Mio nominal) und der GWU<br />
der NBS Wendlingen – Ulm (€ 2.025 Mio real und € 2.367,1 Mio nominal) auskunftsgemäß auf<br />
Preis- und Kostenbasis 2004.