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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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ad 66) und 67)<br />

Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

87<br />

287. Aus den vorliegenden Unterlagen und Auskünften können keine Aussagen getroffen werden.<br />

Feststellungen <strong>PwC</strong> AG WPG<br />

ad 55)<br />

288. Nach den Ausführungen der DB AG sind in den Knoten <strong>Stuttgart</strong> sowie in weitere Abstell- und<br />

Behandlungsanlagen Investitionen und Instandhaltungen im erforderlichen Umfang getätigt<br />

worden. Die Betriebserlaubnis der Eisenbahnanlagen war auskunftsgemäß zu keinem Zeitpunkt<br />

gefährdet.<br />

ad 56)<br />

289. Die Frage ist an die DB AG gerichtet und ist auch nicht Auftragsgegenstand. Im Übrigen ver-<br />

weisen wir auf Text 288.<br />

ad 57)<br />

290. Der Auftrag unserer Untersuchung lag in der Plausibilisierung der Angaben zum Projekt Stutt-<br />

gart <strong>21</strong>. Diese Frage stellt auf Investitionen in das Bestandsnetz ab und steht in keinem unmit-<br />

telbaren Zusammenhang mit unserem Auftrag. Die DB AG hat uns hierzu entsprechend keine<br />

Informationen zugänglich gemacht.<br />

ad 58)<br />

291. Die von der DB AG angesetzten Reinvestitionen in die Netzinfrastruktur sowie in Abstell- und<br />

Behandlungsanlagen beinhalten auch Anlagen, die nach der Inbetriebnahme von <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong><br />

weiter genutzt werden. Dies trifft insbesondere auf Abstell- und Behandlungsanlagen zu. Es ist<br />

jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Anlagen mit der Inbetriebnahme von <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> in ein<br />

anderes als das jetzige Netzinfrastrukturkonzept eingebunden sind. Insofern ist eine Vergleich-<br />

barkeit zwischen dem heutigen Stand und dem Stand nach der Inbetriebnahme von <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong><br />

hinsichtlich ihrer Nutzung und Leistungsfähigkeit nur eingeschränkt gegeben. Auskünfte darü-<br />

ber, welche Investitionen zwingend bis zum Jahr 2019 erforderlich wären, sind uns von der<br />

DB AG nicht vorgelegt worden. Darüber hinaus gehende technische Fragestellungen können<br />

durch uns nicht beurteilt werden und sind auch nicht Auftragsgegenstand.<br />

ad 59)<br />

292. Die Zahl von € 340,0 Mio können wir nicht nachvollziehen. Nach Auskunft der DB AG fallen hier<br />

Kosten von € 488,0 Mio bis zum Jahr 2020 an. Diese teilen sich auf in € 209,0 Mio für Abstell-

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