PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
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einzelnen Preisnachweisen belegen könne, wurden Preisnachweise von der DB nicht vorgelegt.<br />
Dies wurde damit begründet, dass es in der Kürze der Zeit nicht möglich ist, die Erfahrungswer-<br />
te und Preisabfragen der Planer in Erfahrung zu bringen.<br />
24. Bei den Kostenplanungen und den darin angesetzten Plan-Einheitspreisen handelt es sich um<br />
von sachverständigen Dritten im Auftrag der DB angesetzte Erfahrungswerte, die von Drees &<br />
Sommer einer Plausibilitätsüberprüfung unterzogen wurden und damit einer externen Kontrolle<br />
durch ebenfalls sachverständige Dritte unterlegen haben. Vor diesem Hintergrund und daher,<br />
dass die Einheitspreise der wesentlichen Kostengruppen im Rahmen der von der DB durchge-<br />
führten Berechnung der Einsparpotentiale ohnehin angepasst wurden und damit nicht mehr<br />
Gegenstand der Kostenermittlung waren, haben wir hinsichtlich der einzelnen Einheitspreise<br />
keine weitergehende Plausibilitätsprüfung mehr vorgenommen, sondern uns auf die Plausibilität<br />
der durch die DB im Rahmen der Einsparpotentiale vorgenommenen Preisanpassungen kon-<br />
zentriert. Die dazu getroffenen Feststellungen sind nachfolgend unter E dargestellt.<br />
ad 1) bis 4)<br />
25. Zu den vorliegenden Fragestellungen kann keine qualifizierte Antwort gegeben werden, da die<br />
dafür notwendigen Informationen nicht vorliegen und nach den uns von der DB erteilten Aus-<br />
künften im vorgegebenen Zeitrahmen auch nicht adäquat aufbereitet werden konnten. Darüber<br />
hinaus hätten die Informationen vor dem Hintergrund der vereinbarten Vertraulichkeit von uns<br />
nicht weitergegeben werden dürfen.<br />
ad 5)<br />
26. Der Bau eines 9. und 10. Gleises im Tiefbahnhof ist nicht im Projektauftrag von <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong><br />
enthalten und stellt im Übrigen keinen Auftragsgegenstand dar. Uns wurde die grundsätzliche<br />
technische Realisierbarkeit in zwei verschiedenen Varianten erläutert.<br />
ad 6)<br />
27. Zur Höhe der ursprünglich von den Fachplanern ermittelten Baukosten verweisen wir auf Text<br />
19 und die dort dargestellte Kostenaufgliederung. Die ursprünglich auf Basis der Planerkosten<br />
ermittelten Gesamtkosten ergaben sich einschließlich der historischen Planungskosten von<br />
€ 0,2 Mrd. und einschließlich der von uns auf die Planerkosten analog der Methode der DB an-<br />
gewandten Nominalisierung mit zusammen rd. € 5,2 Mrd.<br />
ad 7)<br />
28. Über unsere Ausführungen unter Text 19 Anm. 7 hinaus lässt sich sagen, dass eine Nominali-<br />
sierung, d.h. die Preissteigerungen von der Kostenkalkulation bis zur Fertigstellung des jeweili-<br />
gen Gewerkes vorgenommen werden muss. Eine detaillierte Beurteilung der Auskömmlichkeit