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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

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einzelnen Preisnachweisen belegen könne, wurden Preisnachweise von der DB nicht vorgelegt.<br />

Dies wurde damit begründet, dass es in der Kürze der Zeit nicht möglich ist, die Erfahrungswer-<br />

te und Preisabfragen der Planer in Erfahrung zu bringen.<br />

24. Bei den Kostenplanungen und den darin angesetzten Plan-Einheitspreisen handelt es sich um<br />

von sachverständigen Dritten im Auftrag der DB angesetzte Erfahrungswerte, die von Drees &<br />

Sommer einer Plausibilitätsüberprüfung unterzogen wurden und damit einer externen Kontrolle<br />

durch ebenfalls sachverständige Dritte unterlegen haben. Vor diesem Hintergrund und daher,<br />

dass die Einheitspreise der wesentlichen Kostengruppen im Rahmen der von der DB durchge-<br />

führten Berechnung der Einsparpotentiale ohnehin angepasst wurden und damit nicht mehr<br />

Gegenstand der Kostenermittlung waren, haben wir hinsichtlich der einzelnen Einheitspreise<br />

keine weitergehende Plausibilitätsprüfung mehr vorgenommen, sondern uns auf die Plausibilität<br />

der durch die DB im Rahmen der Einsparpotentiale vorgenommenen Preisanpassungen kon-<br />

zentriert. Die dazu getroffenen Feststellungen sind nachfolgend unter E dargestellt.<br />

ad 1) bis 4)<br />

25. Zu den vorliegenden Fragestellungen kann keine qualifizierte Antwort gegeben werden, da die<br />

dafür notwendigen Informationen nicht vorliegen und nach den uns von der DB erteilten Aus-<br />

künften im vorgegebenen Zeitrahmen auch nicht adäquat aufbereitet werden konnten. Darüber<br />

hinaus hätten die Informationen vor dem Hintergrund der vereinbarten Vertraulichkeit von uns<br />

nicht weitergegeben werden dürfen.<br />

ad 5)<br />

26. Der Bau eines 9. und 10. Gleises im Tiefbahnhof ist nicht im Projektauftrag von <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong><br />

enthalten und stellt im Übrigen keinen Auftragsgegenstand dar. Uns wurde die grundsätzliche<br />

technische Realisierbarkeit in zwei verschiedenen Varianten erläutert.<br />

ad 6)<br />

27. Zur Höhe der ursprünglich von den Fachplanern ermittelten Baukosten verweisen wir auf Text<br />

19 und die dort dargestellte Kostenaufgliederung. Die ursprünglich auf Basis der Planerkosten<br />

ermittelten Gesamtkosten ergaben sich einschließlich der historischen Planungskosten von<br />

€ 0,2 Mrd. und einschließlich der von uns auf die Planerkosten analog der Methode der DB an-<br />

gewandten Nominalisierung mit zusammen rd. € 5,2 Mrd.<br />

ad 7)<br />

28. Über unsere Ausführungen unter Text 19 Anm. 7 hinaus lässt sich sagen, dass eine Nominali-<br />

sierung, d.h. die Preissteigerungen von der Kostenkalkulation bis zur Fertigstellung des jeweili-<br />

gen Gewerkes vorgenommen werden muss. Eine detaillierte Beurteilung der Auskömmlichkeit

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