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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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ad 101)<br />

Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

104<br />

356. Gemäß dem Memorandum of Understanding und dem Eckpunktepapier, beide vom 19 Juli<br />

2007, die Bestandteile der Einzelfinanzierungsvereinbarung zwischen der DB AG und dem<br />

Bund vom 2. April 2009 sind, verpflichtet sich der Bund eine Anschlussfinanzierung ab dem<br />

Jahr 2016 sicherzustellen und das Baukostenrisiko zu übernehmen. In der gemeinsamen Erklä-<br />

rung der Realisierung der Projekte <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> und NBS Wendlingen - Ulm wird in § 4 Abs. 3<br />

ausgeführt, dass der Bund die Gesamtfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren BKZ, die<br />

im Anschluss an den vom Land Baden-Württemberg bereits gestellten festen Zuschuss von<br />

€ 950 Mio gewährt wird, sicherstellt sowie das Risiko einer Kostensteigerung der zuwendungs-<br />

fähigen Kosten tragen wird. Dazu wird der Bund ab 1. Januar 2016 die erforderlichen Bundes-<br />

mittel zur Verfügung stellen.<br />

ad 102)<br />

357. Da uns das in der Frage angesprochene Protokoll nicht zur Verfügung steht und wir daher nicht<br />

beurteilen können, um welches <strong>Bericht</strong>erstattergespräch des Bundes es sich handelt und wel-<br />

che Themen in diesem <strong>Bericht</strong>erstattergespräch besprochen wurden, ist die Beantwortung der<br />

Frage nicht möglich.<br />

ad 103)<br />

358. Ob die Kostentragung strittig ist, kann aufgrund fehlender Informationen zu diesem Sachverhalt<br />

nicht beurteilt werden. Nach unserer Auffassung sind die Regelungen zur Finanzierung eindeu-<br />

tig. Hierzu verweisen wir auf unseren Ausführungen in Text 356.<br />

Feststellungen SUSAT & PARTNER OHG WPG<br />

359. Am 22. November wurde den WPGs mitgeteilt, dass neben den Kosten für das Projekt <strong>Stuttgart</strong><br />

<strong>21</strong> auch die Kosten für die NBS Wendlingen-Ulm auf Plausibilität zu prüfen seien. Dazu wurden<br />

den WPGs am 23. November die Unterlagen zur Kostenplanung mit Stand 2009 für die NBS<br />

Wendlingen-Ulm zur Verfügung gestellt, ein Tag vor Redaktionsschluss dieses Gutachtens.<br />

Aufgrund der Kürze der verfügbaren Zeit basiert unsere Stellungnahme in diesem <strong>Bericht</strong> aus-<br />

schließlich auf einer oberflächlichen Durchsicht der Unterlagen. Ein zur Plausibilisierung der<br />

Planung ausreichender Frage- und Antwortprozess mit Mitarbeitern der DB konnte aufgrund<br />

des Zeitmangels ebenso wenig durchgeführt werden, wie eine detaillierte Durchsicht der Unter-<br />

lagen.<br />

360. Die NBS ist in fünf Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt, die jeweils ein oder mehrere Teilent-<br />

wurfshefte enthalten. Die Planung der einzelnen Teilentwurfshefte erfolgte durch externe Pla-<br />

nungsbüros mit teilweiser Zuarbeitung durch die DB ProjektBau, einer Konzerngesellschaft der<br />

DB. Eine anschließende, mit der von Drees & Sommer bei <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> vergleichbare, rechneri-

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