PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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ad 101)<br />
Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
104<br />
356. Gemäß dem Memorandum of Understanding und dem Eckpunktepapier, beide vom 19 Juli<br />
2007, die Bestandteile der Einzelfinanzierungsvereinbarung zwischen der DB AG und dem<br />
Bund vom 2. April 2009 sind, verpflichtet sich der Bund eine Anschlussfinanzierung ab dem<br />
Jahr 2016 sicherzustellen und das Baukostenrisiko zu übernehmen. In der gemeinsamen Erklä-<br />
rung der Realisierung der Projekte <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> und NBS Wendlingen - Ulm wird in § 4 Abs. 3<br />
ausgeführt, dass der Bund die Gesamtfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren BKZ, die<br />
im Anschluss an den vom Land Baden-Württemberg bereits gestellten festen Zuschuss von<br />
€ 950 Mio gewährt wird, sicherstellt sowie das Risiko einer Kostensteigerung der zuwendungs-<br />
fähigen Kosten tragen wird. Dazu wird der Bund ab 1. Januar 2016 die erforderlichen Bundes-<br />
mittel zur Verfügung stellen.<br />
ad 102)<br />
357. Da uns das in der Frage angesprochene Protokoll nicht zur Verfügung steht und wir daher nicht<br />
beurteilen können, um welches <strong>Bericht</strong>erstattergespräch des Bundes es sich handelt und wel-<br />
che Themen in diesem <strong>Bericht</strong>erstattergespräch besprochen wurden, ist die Beantwortung der<br />
Frage nicht möglich.<br />
ad 103)<br />
358. Ob die Kostentragung strittig ist, kann aufgrund fehlender Informationen zu diesem Sachverhalt<br />
nicht beurteilt werden. Nach unserer Auffassung sind die Regelungen zur Finanzierung eindeu-<br />
tig. Hierzu verweisen wir auf unseren Ausführungen in Text 356.<br />
Feststellungen SUSAT & PARTNER OHG WPG<br />
359. Am 22. November wurde den WPGs mitgeteilt, dass neben den Kosten für das Projekt <strong>Stuttgart</strong><br />
<strong>21</strong> auch die Kosten für die NBS Wendlingen-Ulm auf Plausibilität zu prüfen seien. Dazu wurden<br />
den WPGs am 23. November die Unterlagen zur Kostenplanung mit Stand 2009 für die NBS<br />
Wendlingen-Ulm zur Verfügung gestellt, ein Tag vor Redaktionsschluss dieses Gutachtens.<br />
Aufgrund der Kürze der verfügbaren Zeit basiert unsere Stellungnahme in diesem <strong>Bericht</strong> aus-<br />
schließlich auf einer oberflächlichen Durchsicht der Unterlagen. Ein zur Plausibilisierung der<br />
Planung ausreichender Frage- und Antwortprozess mit Mitarbeitern der DB konnte aufgrund<br />
des Zeitmangels ebenso wenig durchgeführt werden, wie eine detaillierte Durchsicht der Unter-<br />
lagen.<br />
360. Die NBS ist in fünf Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt, die jeweils ein oder mehrere Teilent-<br />
wurfshefte enthalten. Die Planung der einzelnen Teilentwurfshefte erfolgte durch externe Pla-<br />
nungsbüros mit teilweiser Zuarbeitung durch die DB ProjektBau, einer Konzerngesellschaft der<br />
DB. Eine anschließende, mit der von Drees & Sommer bei <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> vergleichbare, rechneri-