PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
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für alle übrigen PFA Planfeststellungsbeschlüsse vor. Weitere Risiken werden von der DB aktu-<br />
ell nicht gesehen.<br />
ad 26) und 27)<br />
189. Eine Doppelausrüstung (d.h. analog und digital) wurde nicht in der Planung berücksichtigt, da<br />
die DB aussagegemäß nicht zu einer entsprechenden Doppelausrüstung verpflichtet ist. Ge-<br />
samtwirtschaftlich wäre ein entsprechendes Risiko bzw. die Nachrüstung von älteren Fahrzeu-<br />
gen einzukalkulieren.<br />
ad 28)<br />
190. Es wird davon ausgegangen, dass die Planung genehmigungsfähig ist. Entsprechend sind<br />
keine Risikopositionen in der Planung enthalten. Durch die technische Abnahme gegebenen-<br />
falls erforderliche Zusatzarbeiten wurden daher korrekterweise nicht in der Kostenplanung be-<br />
rücksichtigt.<br />
ad 29)<br />
191. Die Planung geht von den regulatorischen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Erstellung<br />
(Frühjahr 2009) aus. Die seitdem bekannt gewordenen Änderungen (z.B. die TSI-SRT, Brand-<br />
bemessungskurve) sollten nach Aussage der DB keine wesentlichen Effekte auf die geplanten<br />
Kosten haben. Eine Aufarbeitung der Auswirkungen aller Auflagen zur Tunnelsicherheit durch<br />
das EBA seit 1994 war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit zur Auftragsbearbeitung<br />
nicht möglich.<br />
ad 30)<br />
192. Informationen zur Zeit- und Terminplanung wurden von der DB nicht zur Verfügung gestellt.<br />
ad 31) bis 37)<br />
193. Eine Relevanz des Punktes besteht nach unserer Einschätzung nur für die Beurteilung der<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnung und war insofern nicht Bestandteil unseres Auftrags.<br />
ad 38)<br />
194. Auskunftsgemäß wurden Risiken, die heute absehbar sind, berücksichtigt. Entsprechend wur-<br />
den nicht absehbare Störungen im Rahmen der einwertigen Planung nicht berücksichtigt.<br />
ad 39)<br />
195. Das Risikomanagement der DB war nicht Gegenstand unseres Auftrags.