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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

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des gesamtwirtschaftlichen Schadens aus der im Falle eines Ausstiegs nicht mehr möglichen<br />

Nutzung von 1,2 Mio. m² im Stadtgebiet von <strong>Stuttgart</strong> interpretiert, erscheint dieser Wert als<br />

Ansatz für mögliche Ausstiegskosten gerechtfertigt.<br />

260. Gleiches gilt dem Grunde nach für die ausgewiesenen Wertverluste der Grundstücke im Be-<br />

reich A1.<br />

Rückzahlung des Betriebskostenzuschusses des Flughafen <strong>Stuttgart</strong><br />

261. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind die Rückzahlungen des Betriebskostenzuschusses durch<br />

die DB an den Flughafen nicht anzusetzen, aus Sicht der DB hingegen schon.<br />

Ansatz von geleisteten Planungs- und Baukosten<br />

262. Bereits aufgewendete Planungs- und Baukosten sind nur dann anzusetzen, wenn diese<br />

� entweder im Falle eines Ausstiegs doppelt anfallen würden oder<br />

� in den Kosten für <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> enthalten sind und somit eine Erfassung dieser Sowieso-<br />

Kosten in beiden Alternativen der Entscheidungssituation zu erfolgen hat.<br />

263. Insofern sind aus unserer Sicht die für <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> bereits angefallenen Kosten dann in den<br />

Ausstiegskosten anzusetzen, wenn diese auch in den Projektkosten enthalten sind. Dieses ist<br />

bis auf € 186 Mio der Fall. Die Kosten der NBS sind insofern zunächst einmal nicht anzusetzen.<br />

Geht man jedoch davon aus, dass die NBS zu einem späteren Zeitpunkt dennoch im Rahmen<br />

des Ausbaus des Schienenverkehrsnetzes realisiert wird, so können durch den jetzigen Aus-<br />

stieg Planungen wertlos werden, die später erneut durchzuführen sind. Die Durchführung von<br />

<strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> würde einen Teil dieser späteren Kosten ersparen. Wir halten insofern einen pau-<br />

schalen Ansatz von 50% der versunkenen Kosten für Planungen in Bezug auf die NBS als Aus-<br />

stiegskosten für angemessen.<br />

264. Hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Obligen ist davon auszugehen, dass diese bei einem<br />

Ausstieg nicht unbedingt in voller Höhe zu einem volkswirtschaftlichen Schaden führen werden.<br />

Man kann davon ausgehen, dass die entsprechenden Kapazitäten zu einem bestimmten Anteil<br />

an anderen Stellen im Wertschöpfungsprozess wieder eingesetzt werden können. Wir halten<br />

hier entsprechend differenzierte Ansätze für nicht wieder verwertbare Planungs- (80%) und<br />

Baukosten (50%) für angemessen. Auf dieser Basis ergibt sich ein mittlerer Ansatz von 67% für<br />

<strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> und von 80% für die NBS. Hinsichtlich der NBS sind wiederum nur 50% davon an-<br />

zusetzen.

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