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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

85<br />

c) Feststellungen der Wirtschaftsprüfer<br />

Feststellungen Märkische Revision GmbH WPG<br />

277. Die Reinvestitionen (€ 1.345 Mio.) enthalten die abgezinsten Werte aller Investitionskosten in<br />

die Netzinfrastruktur (€ 960 Mio.) sowie die Abstell- und Behandlungsanlagen (€ 209 Mio.) bis<br />

zum Jahr 2054. Zusätzlich wurde von der DB ein pauschaler Zuschlag von € 176 Mio. (= 15 %)<br />

für Preis und Planungsunsicherheiten angesetzt. Die Daten basieren nach den vorliegenden<br />

Unterlagen auf einer Grobkostenschätzung mit Kostenstand 2008. Der Zuschlag wurde aus-<br />

kunftsgemäß vorgenommen, da es sich bei den Kosten für Reinvestitionen lediglich um eine<br />

Grobkalkulation handelt (keine vertiefte Planung). Angabegemäß ergeben sich aus den Erfah-<br />

rungen der DB AG Kostensteigerungen von der Grobplanung bis zur endgültigen Planung, so<br />

dass der Zuschlag einen Risikopuffer für Planungsungenauigkeiten (keine detaillierte Ermittlung<br />

bzw. Fortschreibung eines alten Standes) sowie möglicher Preisungenauigkeiten darstellt. Die<br />

Angemessenheit des Zuschlages kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt wer-<br />

den.<br />

278. Die Gesamtsumme beinhaltet auch Investitionen, die auch im Falle der Realisierung des Pro-<br />

jektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> anfielen und somit unabhängig von der Realisierung des Projektes <strong>Stuttgart</strong><br />

<strong>21</strong> sind. Diese Investitionen stellen keine Kosten des Projektabbruchs dar. Die Höhe der unab-<br />

hängig von der Realisierung des Projektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> anfallenden Kosten für Reinvestitionen<br />

kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht bestimmt werden.<br />

279. Die Kosten für Reinvestitionen im Weiterführungsfall stellen nach unserer Beurteilung keine<br />

Ausstiegskosten dar. Dies erklärt sich dadurch, dass die entsprechenden Ausgaben für Rein-<br />

vestitionen im Zusammenhang mit der Entscheidung <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> durchzuführen zunächst als<br />

eingespart anzusehen sind und damit einen mit dem Projekt <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> verbundenen finanziel-<br />

len Vorteil darstellen. Sofern nun ein Projektausstieg erfolgen sollte, entfällt dieser finanzielle<br />

Vorteil, so dass im Ergebnis kein Aufwandsüberhang und damit keine Ausstiegskosten verbun-<br />

den sind. Zwar muss für die künftig anfallenden Investitionszahlungen eine entsprechende Re-<br />

finanzierung erfolgen, dies stellt jedoch keine Ausstiegskostenbelastung dar.<br />

ad 55) bis 57)<br />

280. Hierzu können mangels vorliegender Unterlagen keine Angaben gemacht werden.<br />

ad 58)<br />

281. In den Reinvestitionen sind Anlagen enthalten, die weitergenutzt werden und in die somit auch<br />

bei Umsetzung des Projektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> Ersatzinvestitionen getätigt werden müssen. Im Falle<br />

des Projektabbruchs sind nach den vorgelegten Unterlagen Investitionen von € 488 Mio. bis

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