PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
85<br />
c) Feststellungen der Wirtschaftsprüfer<br />
Feststellungen Märkische Revision GmbH WPG<br />
277. Die Reinvestitionen (€ 1.345 Mio.) enthalten die abgezinsten Werte aller Investitionskosten in<br />
die Netzinfrastruktur (€ 960 Mio.) sowie die Abstell- und Behandlungsanlagen (€ 209 Mio.) bis<br />
zum Jahr 2054. Zusätzlich wurde von der DB ein pauschaler Zuschlag von € 176 Mio. (= 15 %)<br />
für Preis und Planungsunsicherheiten angesetzt. Die Daten basieren nach den vorliegenden<br />
Unterlagen auf einer Grobkostenschätzung mit Kostenstand 2008. Der Zuschlag wurde aus-<br />
kunftsgemäß vorgenommen, da es sich bei den Kosten für Reinvestitionen lediglich um eine<br />
Grobkalkulation handelt (keine vertiefte Planung). Angabegemäß ergeben sich aus den Erfah-<br />
rungen der DB AG Kostensteigerungen von der Grobplanung bis zur endgültigen Planung, so<br />
dass der Zuschlag einen Risikopuffer für Planungsungenauigkeiten (keine detaillierte Ermittlung<br />
bzw. Fortschreibung eines alten Standes) sowie möglicher Preisungenauigkeiten darstellt. Die<br />
Angemessenheit des Zuschlages kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt wer-<br />
den.<br />
278. Die Gesamtsumme beinhaltet auch Investitionen, die auch im Falle der Realisierung des Pro-<br />
jektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> anfielen und somit unabhängig von der Realisierung des Projektes <strong>Stuttgart</strong><br />
<strong>21</strong> sind. Diese Investitionen stellen keine Kosten des Projektabbruchs dar. Die Höhe der unab-<br />
hängig von der Realisierung des Projektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> anfallenden Kosten für Reinvestitionen<br />
kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht bestimmt werden.<br />
279. Die Kosten für Reinvestitionen im Weiterführungsfall stellen nach unserer Beurteilung keine<br />
Ausstiegskosten dar. Dies erklärt sich dadurch, dass die entsprechenden Ausgaben für Rein-<br />
vestitionen im Zusammenhang mit der Entscheidung <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> durchzuführen zunächst als<br />
eingespart anzusehen sind und damit einen mit dem Projekt <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> verbundenen finanziel-<br />
len Vorteil darstellen. Sofern nun ein Projektausstieg erfolgen sollte, entfällt dieser finanzielle<br />
Vorteil, so dass im Ergebnis kein Aufwandsüberhang und damit keine Ausstiegskosten verbun-<br />
den sind. Zwar muss für die künftig anfallenden Investitionszahlungen eine entsprechende Re-<br />
finanzierung erfolgen, dies stellt jedoch keine Ausstiegskostenbelastung dar.<br />
ad 55) bis 57)<br />
280. Hierzu können mangels vorliegender Unterlagen keine Angaben gemacht werden.<br />
ad 58)<br />
281. In den Reinvestitionen sind Anlagen enthalten, die weitergenutzt werden und in die somit auch<br />
bei Umsetzung des Projektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> Ersatzinvestitionen getätigt werden müssen. Im Falle<br />
des Projektabbruchs sind nach den vorgelegten Unterlagen Investitionen von € 488 Mio. bis