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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

80<br />

255. Die Gesamtwürdigung der Ausstiegskosten hängt entscheidend von der Sichtweise (z.B.<br />

DB AG; Stadt <strong>Stuttgart</strong>, Land BW, Bund) und dem Zeitpunkt der Betrachtung ab. Insbesondere<br />

die Rückabwicklung der Grundstücksverkäufe wird nach unserer Auffassung künftig nicht nur zu<br />

einer Liquiditäts- sondern auch zu einer Aufwandsbelastung für die DB AG führen. Dies kann<br />

auch unter Berücksichtigung von Zinserträgen und -aufwendungen zu mehr als einem vollstän-<br />

digen Aufzehren von den auskunftsgemäß in der Vergangenheit vereinnahmten Erlösen führen.<br />

Aus heutiger Sicht besteht für die DB AG aus diesem Sachverhalt somit das Risiko einer Liqui-<br />

ditäts- und Aufwandsbelastung.<br />

256. Nach unserer Auffassung ist eine grundsätzliche Berücksichtigung der Kosten der Rückübertra-<br />

gung der Grundstücke unter den Ausstiegskosten somit vertretbar. Hinsichtlich der übrigen von<br />

der DB AG ermittelten Ausstiegskosten haben wir keine Hinweise, dass diese dem Grunde und<br />

der Höhe nach nicht plausibel sind.<br />

Feststellungen SUSAT & PARTNER OHG WPG<br />

257. Bei der Beurteilung der Ausstiegskosten sind zunächst einmal zwei wesentliche Randbedin-<br />

gungen festzulegen. Zum einen ist festzuhalten, dass die Bestimmung der Ausstiegskosten als<br />

Grundlage einer Entscheidung zum Projektausstieg dienen soll. Ein derartiger Wert kann daher<br />

immer nur im Zusammenhang mit den geplanten Kosten der Projektfortführung gesehen wer-<br />

den, mit denen dieser verglichen werden soll. Entsprechend sind nicht mehr entscheidungsrele-<br />

vante Kosten der Vergangenheit in die Kostenschätzung für beide oder keine der beiden Alter-<br />

nativen einzurechnen. Eine Einbeziehung in die Kostenschätzung lediglich einer der Alternati-<br />

ven verzerrt hingegen den Vergleich, da die Kosten unabhängig von der heute getroffenen Ent-<br />

scheidung unumkehrbar bereits angefallen sind.<br />

258. Zweitens hängt die Beurteilung der Ausstiegskosten immer von der Sichtweise des jeweiligen<br />

Entscheiders ab, da nur die ihn betreffenden Vor- und Nachteile eines Ausstiegs in die Ent-<br />

scheidung einfließen dürfen. Wir haben in diesem Zusammenhang versucht, die aus Sicht der<br />

DB dargestellte Entscheidungsgrundlage in einer überschlägigen Rechnung in eine an einer<br />

gesamtwirtschaftlichen Sicht orientierte Entscheidungsgrundlage zu transformieren.<br />

Rückzahlung Grundstückskäufe / Wertverluste A1<br />

259. Der Ansatz der möglichen Rückzahlung des Kaufpreises für die Grundstücke A2 bis D durch die<br />

DB erfolgte aus Sicht der DB sachgerecht. Aus dieser Zahlung resultiert der DB im Vergleich<br />

zur Projektfortführung ein Abfluss an liquiden Mitteln, ohne dass dem wesentliche wirtschaftli-<br />

che Vorteile gegenüber stehen. Aus einer eher gesamtwirtschaftlichen Sicht ist die Frage der<br />

Liquiditätsverteilung zwischen beteiligten Wirtschaftssubjekten nicht entscheidungsrelevant.<br />

Entscheidungsrelevant ist aber, dass im Falle eines Projektausstiegs keine gesamtwirtschaftlich<br />

alternativ zu nutzenden Flächen von in Summe ca. 1,2 Mio. m² entstehen. Wenn man insofern<br />

die Nettozahlung der DB an die Stadt <strong>Stuttgart</strong> in Höhe von € 708 Mio. als eine Approximation

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