PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
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255. Die Gesamtwürdigung der Ausstiegskosten hängt entscheidend von der Sichtweise (z.B.<br />
DB AG; Stadt <strong>Stuttgart</strong>, Land BW, Bund) und dem Zeitpunkt der Betrachtung ab. Insbesondere<br />
die Rückabwicklung der Grundstücksverkäufe wird nach unserer Auffassung künftig nicht nur zu<br />
einer Liquiditäts- sondern auch zu einer Aufwandsbelastung für die DB AG führen. Dies kann<br />
auch unter Berücksichtigung von Zinserträgen und -aufwendungen zu mehr als einem vollstän-<br />
digen Aufzehren von den auskunftsgemäß in der Vergangenheit vereinnahmten Erlösen führen.<br />
Aus heutiger Sicht besteht für die DB AG aus diesem Sachverhalt somit das Risiko einer Liqui-<br />
ditäts- und Aufwandsbelastung.<br />
256. Nach unserer Auffassung ist eine grundsätzliche Berücksichtigung der Kosten der Rückübertra-<br />
gung der Grundstücke unter den Ausstiegskosten somit vertretbar. Hinsichtlich der übrigen von<br />
der DB AG ermittelten Ausstiegskosten haben wir keine Hinweise, dass diese dem Grunde und<br />
der Höhe nach nicht plausibel sind.<br />
Feststellungen SUSAT & PARTNER OHG WPG<br />
257. Bei der Beurteilung der Ausstiegskosten sind zunächst einmal zwei wesentliche Randbedin-<br />
gungen festzulegen. Zum einen ist festzuhalten, dass die Bestimmung der Ausstiegskosten als<br />
Grundlage einer Entscheidung zum Projektausstieg dienen soll. Ein derartiger Wert kann daher<br />
immer nur im Zusammenhang mit den geplanten Kosten der Projektfortführung gesehen wer-<br />
den, mit denen dieser verglichen werden soll. Entsprechend sind nicht mehr entscheidungsrele-<br />
vante Kosten der Vergangenheit in die Kostenschätzung für beide oder keine der beiden Alter-<br />
nativen einzurechnen. Eine Einbeziehung in die Kostenschätzung lediglich einer der Alternati-<br />
ven verzerrt hingegen den Vergleich, da die Kosten unabhängig von der heute getroffenen Ent-<br />
scheidung unumkehrbar bereits angefallen sind.<br />
258. Zweitens hängt die Beurteilung der Ausstiegskosten immer von der Sichtweise des jeweiligen<br />
Entscheiders ab, da nur die ihn betreffenden Vor- und Nachteile eines Ausstiegs in die Ent-<br />
scheidung einfließen dürfen. Wir haben in diesem Zusammenhang versucht, die aus Sicht der<br />
DB dargestellte Entscheidungsgrundlage in einer überschlägigen Rechnung in eine an einer<br />
gesamtwirtschaftlichen Sicht orientierte Entscheidungsgrundlage zu transformieren.<br />
Rückzahlung Grundstückskäufe / Wertverluste A1<br />
259. Der Ansatz der möglichen Rückzahlung des Kaufpreises für die Grundstücke A2 bis D durch die<br />
DB erfolgte aus Sicht der DB sachgerecht. Aus dieser Zahlung resultiert der DB im Vergleich<br />
zur Projektfortführung ein Abfluss an liquiden Mitteln, ohne dass dem wesentliche wirtschaftli-<br />
che Vorteile gegenüber stehen. Aus einer eher gesamtwirtschaftlichen Sicht ist die Frage der<br />
Liquiditätsverteilung zwischen beteiligten Wirtschaftssubjekten nicht entscheidungsrelevant.<br />
Entscheidungsrelevant ist aber, dass im Falle eines Projektausstiegs keine gesamtwirtschaftlich<br />
alternativ zu nutzenden Flächen von in Summe ca. 1,2 Mio. m² entstehen. Wenn man insofern<br />
die Nettozahlung der DB an die Stadt <strong>Stuttgart</strong> in Höhe von € 708 Mio. als eine Approximation