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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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ad 26)<br />

Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

60<br />

171. Beim Zugsicherungssystem ETCS handelt es sich um ein Vorhaben der Europäischen Union,<br />

welches das Ziel verfolgt, im grenzüberschreitenden Schienenverkehr ein einheitliches Zugsi-<br />

cherungssystem innerhalb Europas zu betreiben. Die europäische Kommission gibt den<br />

Rechtsrahmen und die zeitliche Dimension der Einführung der ETCS-Technologie vor. Unab-<br />

hängig vom Projekt <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> müssen diese Vorgaben im deutschen Schienennetz umge-<br />

setzt werden. Es handelt sich daher um "Sowieso-Kosten", die auch unabhängig vom Projekt<br />

<strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> anfallen würden. Grundsätzlich ist die Einführung neuer Technologien mit Chancen<br />

und Risiken verbunden. Nach Auskunft der Projektleitung der DB AG sind derzeit keine konkre-<br />

ten Risiken erkennbar. Ein Risikopuffer ist daher nicht vorgesehen.<br />

ad 27)<br />

172. Nach Auskunft der Projektleitung der DB AG ist eine Doppelausrüstung der im Rahmen des<br />

Projektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> zu erneuernden Trassen nicht vorgesehen. Auskunftsgemäß handelt es<br />

sich hierbei um Zusatzkosten, die nicht Bestandteil des Projektes sind. Aus diesem Grund ist<br />

eine Bewertung von etwaigen Risiken aus Doppelausrüstung zutreffend nicht vorgenommen<br />

worden.<br />

ad 28)<br />

173. Der neu zu errichtende Tiefbahnhof ist mit seiner Längsneigung 1,5 % planfestgestellt. Auf-<br />

grund der Längsneigung enthält der Planfeststellungsbeschluss die Maßgabe, die einzelnen<br />

Bahnsteige mit einem Innengefälle zur Bahnsteigmitte zu realisieren, um rollierende Gegen-<br />

stände und Gefährte (z. B. Kinderwagen, Rollstühle) von der Bahnsteigkante zur Bahnsteigmitte<br />

zu leiten. Bei Umsetzung der planfestgestellten Vorgaben ist mit einem Risiko hinsichtlich der<br />

Betriebsgenehmigung durch das EBA nicht zu rechnen.<br />

ad 29)<br />

174. Die europäische Richtlinie 2008/163/EG zur Technischen Spezifikation für Interoperabilität<br />

"Sicherheit in Eisenbahntunneln" (TSI SRT) trat in Deutschland am 1. Juli 2008 in Kraft. Dieses<br />

Regelwerk hob den europäischen Standard für neu zu errichtende Tunnelbauwerke EU-weit auf<br />

ein neues Niveau. Als eine der wesentlichen Maßgaben der TSI SRT wurden die Abstände für<br />

Querschläge (Sicherheitsstollen) von 1.000 Metern auf 500 Meter reduziert. Dies ist bereits in<br />

der Kostenplanung zum Stand 2009 berücksichtigt. Derzeit sind keine Richtlinien bekannt, auf<br />

deren Basis weitere Auflagen für die sicherheitstechnische Ausstattung von Tunnelbauwerken<br />

für Schieneninfrastruktur resultieren könnten. Über die Maßnahmen der DB Netz über das Pro-<br />

jekt <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> hinaus können wir vereinbarungsgemäß keine Auskunft erteilen.

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