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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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ad 40)<br />

Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

62<br />

180. Gemäß § 2 Absatz 3 der Finanzierungsvereinbarung zwischen den EIU, dem Land und seinen<br />

Partnern soll das Projekt bis Dezember 2019 in Betrieb genommen werden. Der betrieblichen<br />

Nutzung der Anlagen geht ein Probebetrieb voraus. Aus den vorgelegten Unterlagen und erteil-<br />

ten Auskünften sind keine anderen Erkenntnisse ableitbar.<br />

ad 41)<br />

181. Nach Auskunft der DB AG sind die Baumaßnahmen in der Schieneninfrastruktur unmittelbar<br />

abhängig von den Finanzierungsgebern. Streckt der Bund als Hauptfinanzierungsgeber seine<br />

Finanzierungsbeiträge, hat dies direkte Auswirkungen auf die Realisierung der Projekte. Ver-<br />

einbarungsgemäß ist der Untersuchungsgegenstand das Projekt <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong>. Über andere Pro-<br />

jekte im Schienenwegeausbau kann keine Auskunft erteilt werden.<br />

ad 42)<br />

182. Die Frage ist an die DB AG gerichtet. Vereinbarungsgemäß ist die Terminplanung nicht Unter-<br />

suchungsgegenstand. Eine Auskunft über bauzeitliche Verzögerungen kann mangels Unterla-<br />

gen daher nicht erteilt werden.<br />

ad 43)<br />

183. Vereinbarungsgemäß ist der Untersuchungsgegenstand das Projekt <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong>. Da es sich<br />

beim City-Tunnel Leipzig weder um den vereinbarten Untersuchungsgegenstand noch um ein<br />

Projekt der DB AG handelt, kann keine Auskunft erteilt werden.<br />

Feststellungen SUSAT & PARTNER OHG WPG<br />

184. Die Entwurfsplanungen in den einzelnen Teilentwurfsheften sind als Planungen auf Basis von<br />

Erwartungswerten (Best Estimate) unter Berücksichtigung von allen Chancen und Risiken zu<br />

verstehen. Die daraus abgeleitete einwertige Planung der DB enthält demzufolge keine Risiko-<br />

vorsorge für Unvorhergesehenes oder Schadensfälle. Grundsätzlich geht die DB davon aus,<br />

dass Schäden angemessen durch Versicherungen gedeckt sind. Wir halten dieses Vorgehen<br />

grundsätzlich für angemessen, soweit den Erwartungswerten ein ausgeglichenes Chancen- und<br />

Risiko-Profil zugrunde liegt.

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