PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
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und Behandlungsanlagen, € 99,0 Mio für den Hauptbahnhof und € 180,0 Mio für Gleisanlagen<br />
der DB Netz.<br />
ad 60)<br />
293. Die Zahl von € 1.350,0 Mio können wir nicht nachvollziehen. Eine Aufgliederung der Kosten der<br />
Reinvestitionen in die Netzinfrastruktur ist im Detail der Tabelle zu Text 273 dargestellt. Eine<br />
weitere Aufgliederung zu den Zeitpunkten, in denen diese Reinvestitionen erforderlich werden,<br />
ist uns von der DB AG nicht vorgelegt worden.<br />
ad 61) bis 63)<br />
294. Technische Fragestellungen können durch uns nicht beurteilt werden. Hierzu sind uns von der<br />
DB AG keine Unterlagen vorgelegt worden, da dies auch nicht Auftragsgegenstand ist.<br />
ad 64)<br />
295. Diese Frage richtet sich an die DB AG und nicht an die WPGs. Inwieweit Instandhaltungen aus<br />
Trassen- und Stationsentgelten sowie Ersatzinvestitionen aus der Leistungs- und Finanzie-<br />
rungsvereinbarung (LuFV) zu finanzieren sind, stellen allgemeine Fragen zur Finanzierung von<br />
Instandhaltungs- und Investitionsleistungen in die Netzinfrastruktur dar. Hierzu können daher<br />
keine Aussagen getroffen werden, da ein unmittelbarer Zusammenhang zum Projekt <strong>Stuttgart</strong><br />
<strong>21</strong> nicht gegeben ist.<br />
ad 65)<br />
296. Die Finanzierungsvereinbarung mit dem Land und seinen Partnern zu <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> sieht vor,<br />
dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht rückzahlbare Zuschüsse des Bundes von<br />
€ 300 Mio aus Mitteln nach § 8 Abs. 1 BSchwAG für das Bestandsnetz und von € 197 Mio aus<br />
Mitteln nach § 8 Abs. 2 BSchwAG - ggf. nach Maßgabe der LuVF oder aufgrund besonderer<br />
Vereinbarungen erhalten und für das Projekt einsetzen. Ob und in welchem Umfang diese Mittel<br />
im Falle eines Projektabbruchs anderweitig genutzt werden können, kann aufgrund fehlender<br />
Informationen durch uns nicht beantwortet werden.<br />
ad 66) und 67)<br />
297. Im Rahmen unserer Tätigkeiten sind uns keine Informationen zugegangen, aus denen sich<br />
Sachverhalte ergeben, auf die sich die Frage beziehen könnte. Daher können vertiefende Aus-<br />
sagen hierzu nicht getroffen werden.