PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
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ggfs. entsprechend berechnet werden. Bei der Berechnung der Höhe der Ausstiegskosten<br />
wären nur solche Kosten zu berücksichtigen, die keinen weiteren Nutzen für die DB oder<br />
andere Projektpartner hätten.<br />
� A2: Die aufgelaufenen Planungs- und Baukosten der NBS Ulm – Wendlingen stellen nur<br />
dann Ausstiegskosten im Zusammenhang mit <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> dar, wenn das Projekt NBS ausschließlich<br />
auf Grund des Projektausstieges <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> beendet würde. Bei der Berechnung<br />
der Höhe der Ausstiegskosten wären nur solche Kosten zu berücksichtigen, die keinen<br />
weiteren Nutzen für die DB oder andere Projektpartner hätten.<br />
� A3: keine Ausstiegskosten:<br />
228. Die Rückzahlung der erhaltenen Betriebskostenzuschüsse Flughafen <strong>Stuttgart</strong> einschließlich<br />
Zinsen (€ 115,2 Mio.) stellen aus unserer Sicht keine Ausstiegskosten dar, da ihnen die in der<br />
Vergangenheit zugeflossenen Einzahlungen gegenüber stehen. Per Saldo entsteht für die Pro-<br />
jektpartner und damit auch für die DB daraus kein Aufwand. Das gilt auch für die Zinsaufwen-<br />
dungen, da diesen kalkulatorische Zinsen auf die zur Verfügung stehende Liquidität gegenüber<br />
gestellt werden müssen und diese sich dadurch insoweit neutralisieren.<br />
229. Die Rückabwicklung Grundstücksverkäufe (€ 708,0 Mio.) enthalten Grundstückskaufpreise von<br />
€ 424,4 Mio. zuzüglich vertraglich vereinbarter Zinszahlungen von insgesamt € 318,7 Mio. und<br />
abzüglich der anzurechnenden Beträge für Altlastensanierung und Bodenmodellierung i.H.v.<br />
€ 35,1 Mio. Die Zinsberechnung umfasst den Zeitraum 1.1.2000 bis 31.12.2010. Die daraus<br />
entstehende Rückzahlung stellt keine Ausstiegskosten dar, da den auszuzahlenden Beträgen<br />
entsprechende Einzahlungen in der Vergangenheit bzw. kalkulatorische Zinserträge auf die zur<br />
Verfügung stehende Liquidität gegenüber stehen und von der DB vereinnahmt worden sind. Per<br />
Saldo ergibt sich kein Aufwand.<br />
230. Zwar stellt die Tatsache, dass die entsprechenden Grundstücksflächen keiner höherwertigen<br />
Nutzung zugeführt werden können, einen „wirtschaftlichen Nachteil der Variante Projektaus-<br />
stieg“ dar; ein Aufwandsüberhang und damit echte Ausstiegskosten sind damit jedoch nicht<br />
verbunden.<br />
231. Die Mindererlöse aus Grundstücksverkäufen von € 46 Mio. ergeben sich aus einem Abschlag<br />
auf die Grundstückspreise der im Ausstiegsfall vermarktbaren Grundstücke von ca. 20 % sowie<br />
durch eventuell eintretende Flächenminderung vermarktbarer Flächen durch notwendige Ver-<br />
wendung von Baufeldern als Grünflächenausgleich.<br />
232. Diese Mindererlöse aus zukünftigen Grundstücksverkäufen stellen keine Ausstiegskosten (Auf-<br />
wandsüberhänge), sondern „lediglich“ geringere Ertragschancen aus der Vermarktung der<br />
Grundstücke dar; auch im Ausstiegsfall werden bei den vermarktbaren Grundstücken Ertrags-<br />
überschüsse erzielt.