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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

77<br />

233. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Ausstiegskosten im ungünstigsten Fall nach<br />

den Zahlenangaben der DB die Fälle A1 und A2 (zusammen € 653,1 Mio.) zuzüglich kalkulato-<br />

rischer Zinsen auf diese Ausstiegskosten umfassen.<br />

ad 44)<br />

234. Eine aktivitätsbezogene Aufgliederung der Planungs- und Baukosten ist anhand der vorliegen-<br />

den Unterlagen nicht möglich.<br />

ad 45)<br />

235. Uns liegen keine Berechnungen nach der oben dargestellten Systematik für die Berechnung der<br />

Ausstiegskosten vor.<br />

ad 46 bis 47)<br />

236. Bis zum Abschluss des Finanzierungsvertrages am 2.4.2009 sind bereits Planungskosten in<br />

Höhe von € 185,9 Mio. angefallen. Bei den von der DB AG vorgelegten Planungskosten von<br />

insgesamt € 242,2 Mio. bedeutet dies weitere Planungskosten von € 56,3 Mio. für das Projekt<br />

<strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> nach Abschluss des Finanzierungsvertrages.<br />

237. Die Planungskosten des Projektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> von € 242,2 Mio. betreffen nach Aufzeichnungen<br />

der DB AG Vorjahre mit € 204,5 Mio., das Geschäftsjahr 2010 mit € 26,5 Mio. sowie das Be-<br />

stellobligo mit € 11,2 Mio. bzw. unter Einbeziehung der Planungskosten ABS/NBS <strong>Stuttgart</strong> -<br />

Augsburg Vorjahre mit € 354,1 Mio., das Geschäftsjahr 2010 mit € 33,7 Mio. sowie das Bestell-<br />

obligo mit € 22,3 Mio. (gesamte Planungskosten: € 410,1 Mio.). Eine zeitliche Aufgliederung der<br />

Planungskosten vom Zeitpunkt des Abschlusses des MoU am 19.7.2007 bis zum 19.12.2009<br />

liegt nicht vor.<br />

ad 48)<br />

238. Nach den uns erteilten Auskünften werden die historischen Planungskosten von der DB außer-<br />

halb der Finanzierungsvereinbarung getragen.<br />

ad 49)<br />

239. Die Finanzierung erfolgt entsprechend des Finanzierungsvertrages. Gemäß § 2 Abs. 2 des<br />

Finanzierungsvertrages bestand eine Verpflichtung des Landes zur Zahlung von 40 % der Ge-<br />

samtkosten nur bei einem Projektabbruch bis zum 31.12.2009. Eine darüber hinaus gehende<br />

Vereinbarung, dass das Land Planungskosten übernimmt, existiert nach unserem Kenntnis-<br />

stand nicht.

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