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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

83<br />

270. Das Land wäre nur dann verpflichtet gewesen, Teile der Ausstiegskosten zu finanzieren, wenn<br />

der Ausstieg vor dem 31.12.2009 erfolgte wäre.<br />

ad 50)<br />

271. Insgesamt sind bisher Baukosten in Höhe von ca. € 160 Mio. angefallen. Davon betreffen<br />

€ 81 Mio. das Bestellobligo.<br />

ad 51 und 54)<br />

272. Hierzu liegen uns keine Informationen vor.<br />

2. Kosten der Weiterführungsvariante<br />

a) Sachverhalte<br />

273. Im Falle eines Projektabbruchs bleibt der <strong>Stuttgart</strong>er Hauptbahnhof in seiner jetzigen Form als<br />

Kopfbahnhof bestehen. In diesem Fall werden Ersatzinvestitionen in die Eisenbahninfrastruktur<br />

erforderlich. Diese betreffen:<br />

Sachverhalt Mio €<br />

langfristige Investitonen in die Netzinfrastruktur<br />

Tunnel 54<br />

Eisenbahnbrücken 410<br />

Signal- und Fernmeldeanlagen 111<br />

Gleisanlagen und Bahnkörper 188<br />

Bahnhöfe 99<br />

Planungskosten Netz 99<br />

961<br />

Abstell- und Behandlungsanlagen 209<br />

pauschaler Zuschlag 176<br />

1.346<br />

274. Nach Auskunft der DB AG basieren die langfristigen Investitionen in die Netzinfrastruktur auf<br />

einer groben Kostenschätzung. Eine grobe Kostenschätzung ist eine überschlägige Schätzung,<br />

der keine vertiefende Planung (etwa eine Vorplanung) zu Grunde liegt. Die grobe Kostenschät-<br />

zung erfolgte im März 2008 für die 33 monetär größten Anlagen, die 90 % des gesamten Volu-<br />

mens ausmachen. Basis der groben Kostenschätzung ist der Kostenkennwertekatalog. Alle<br />

anderen der insgesamt 372 Anlagen beruhen auf Ermittlungen zur Weiterführungsvariante mit<br />

Kostenstand 2004.<br />

275. Die Ermittlung der Reinvestitionskosten der Abstell- und Behandlungsanlagen beruhen eben-<br />

falls auf der Weiterführungsvariante mit Kostenstand 2004.

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