PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
83<br />
270. Das Land wäre nur dann verpflichtet gewesen, Teile der Ausstiegskosten zu finanzieren, wenn<br />
der Ausstieg vor dem 31.12.2009 erfolgte wäre.<br />
ad 50)<br />
271. Insgesamt sind bisher Baukosten in Höhe von ca. € 160 Mio. angefallen. Davon betreffen<br />
€ 81 Mio. das Bestellobligo.<br />
ad 51 und 54)<br />
272. Hierzu liegen uns keine Informationen vor.<br />
2. Kosten der Weiterführungsvariante<br />
a) Sachverhalte<br />
273. Im Falle eines Projektabbruchs bleibt der <strong>Stuttgart</strong>er Hauptbahnhof in seiner jetzigen Form als<br />
Kopfbahnhof bestehen. In diesem Fall werden Ersatzinvestitionen in die Eisenbahninfrastruktur<br />
erforderlich. Diese betreffen:<br />
Sachverhalt Mio €<br />
langfristige Investitonen in die Netzinfrastruktur<br />
Tunnel 54<br />
Eisenbahnbrücken 410<br />
Signal- und Fernmeldeanlagen 111<br />
Gleisanlagen und Bahnkörper 188<br />
Bahnhöfe 99<br />
Planungskosten Netz 99<br />
961<br />
Abstell- und Behandlungsanlagen 209<br />
pauschaler Zuschlag 176<br />
1.346<br />
274. Nach Auskunft der DB AG basieren die langfristigen Investitionen in die Netzinfrastruktur auf<br />
einer groben Kostenschätzung. Eine grobe Kostenschätzung ist eine überschlägige Schätzung,<br />
der keine vertiefende Planung (etwa eine Vorplanung) zu Grunde liegt. Die grobe Kostenschät-<br />
zung erfolgte im März 2008 für die 33 monetär größten Anlagen, die 90 % des gesamten Volu-<br />
mens ausmachen. Basis der groben Kostenschätzung ist der Kostenkennwertekatalog. Alle<br />
anderen der insgesamt 372 Anlagen beruhen auf Ermittlungen zur Weiterführungsvariante mit<br />
Kostenstand 2004.<br />
275. Die Ermittlung der Reinvestitionskosten der Abstell- und Behandlungsanlagen beruhen eben-<br />
falls auf der Weiterführungsvariante mit Kostenstand 2004.