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PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21

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Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />

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kann, sind die Ausgleichsflächen auf dem Teilgebiet zu realisieren. Aus diesem Grund sinkt die<br />

vermarktbare Restfläche um die für den Grünflächenausgleich vorgesehen Fläche von ca. 1 ha.<br />

Dabei geht die DB AG davon aus, dass im Falle eines Projektabbruchs und des Rücktritts des<br />

Käufers der Baufelder 6, 8 und 9 für alle noch unbebauten Baufelder unter Berücksichtigung<br />

eines auf der Teilfläche A1 zu schaffenden Grünflächenausgleichs nur noch 80 % des ur-<br />

sprünglich kalkulierten Erlöses für die unter Abzug des Grünflächenausgleichs vermarktbaren<br />

Baufelder erzielt werden können.<br />

Schadenersatz <strong>Stuttgart</strong>er Straßenbahn AG<br />

223. Durch das Teilgebiet A1 wird die Stadtbahnlinie U12 führen, die der öffentlichen Nahverkehrs-<br />

erschließung des Teilgebietes A2 dient. Diese Trassenführung auf der Teilfläche wurde bereits<br />

durch die DB AG realisiert. Im Falle eines Projektabbruchs schätzt die DB AG, dass Entschädi-<br />

gungsleistungen an die <strong>Stuttgart</strong>er Straßenbahn AG (SSB) zu zahlen sind bzw. eine Neutras-<br />

sierung einschließlich eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich werden. Diese Kosten<br />

werden von der DB AG mit bis zu € 4,9 Mio angegeben.<br />

Betriebskostenzuschuss Flughafen <strong>Stuttgart</strong><br />

224. Die Flughafen <strong>Stuttgart</strong> AG gewährte der DB AG außerhalb der Finanzierungsvereinbarung zu<br />

<strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> einen (im Falle der Realisierung des Projektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong>) nicht rückzahlbaren<br />

Betriebskostenzuschuss mit € 112,2 Mio (§ 1 der Vereinbarung). Für den Fall des Projektab-<br />

bruchs sieht § 3 der Vereinbarung vor, dass der Zuschuss an die Flughafen <strong>Stuttgart</strong> AG zu-<br />

rückzuzahlen ist. Der erhaltene Betrag ist dabei ab dem Zeitpunkt der Gutschreibung auf dem<br />

Konto des Empfängers bis zur Gutschreibung auf dem Konto der Flughafen <strong>Stuttgart</strong> AG mit<br />

dem Zinssatz EONIA zu verzinsen. Hierzu hat die DB AG eine taggenaue Berechnung vorge-<br />

nommen und eine Verzinsung bis 31. Dezember 2010 von € 3,0 errechnet.<br />

Planungs- und Baukosten <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> und ABS / NBS <strong>Stuttgart</strong> - Augsburg (hier: NBS<br />

Wendlingen - Ulm)<br />

225. Alle Finanzierungspartner sind sich einig, dass die Projekte <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> und NBS Wendlingen -<br />

Ulm unmittelbar miteinander verbunden sind und die vorhandenen betrieblichen Abhängigkeiten<br />

die Realisierung gegenseitig beeinflussen. In der Präambel der Gemeinsamen Erklärung zur<br />

Realisierung der Projekte <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> und NBS Wendlingen - Ulm wird ausgeführt, dass der<br />

Baubeginn der NBS Wendlingen - Ulm zeitlich vorzuziehen ist, damit beide Vorhaben gemein-<br />

sam in Betrieb genommen werden können. Insgesamt soll damit erreicht werden, dass die Ein-<br />

bindung Baden-Württembergs in das Europäische Hochgeschwindigkeitsnetz gesichert, der<br />

Flughafen <strong>Stuttgart</strong> angebunden und der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg gestärkt wer-<br />

den.

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