PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
PwC Bericht - Schlichtung Stuttgart 21
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Quelle: http://www.stuttgart<strong>21</strong>.de<br />
Märkische Revision, PricewaterhouseCoopers, SUSAT & PARTNER<br />
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<strong>21</strong>1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Grundlage des Kaufvertrages die Reali-<br />
sierung des Großprojektes <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> ist. Ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien ist möglich,<br />
sofern das Projekt <strong>Stuttgart</strong> <strong>21</strong> nicht realisiert wird. Im Falle eines Rücktritts trägt die zurücktre-<br />
tende Partei die hierbei anfallende Grunderwerbsteuer und die verursachten Notariats- und<br />
Grundbuchkosten.<br />
<strong>21</strong>2. Als Kaufpreis zwischen der Stadt <strong>Stuttgart</strong> (Käufer) und der DB AG (Verkäufer) wurden € 424,4<br />
Mio vereinbart.<br />
<strong>21</strong>3. Der Kaufvertrag enthält in § 3 eine Verzinsungsregelung. Der Kaufpreis (€ 424,4 Mio) für die<br />
Teilgebiete A2 und A3 ist ab dem 31. Dezember 2000 und für die Teilgebiete B, C und D ab<br />
dem 31. Dezember 1999 mit jeweils 5,5 % p.a. bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen anteiligen<br />
Kaufpreiszahlung, die am 31. Dezember 2001 erfolgte, zu verzinsen. Hieraus ergaben sich<br />
Zinszahlungen zum 31. Dezember 2001 von € 12,7 Mio für die Flächen A2 und A3 sowie € 22,0<br />
Mio für die Flächen B, C, D der Stadt <strong>Stuttgart</strong> an die DB AG.<br />
<strong>21</strong>4. § 18 des Kaufvertrags sieht ein Rücktrittsrecht vor. Danach hat der Verkäufer dem Käufer den<br />
erhaltenen Kaufpreis (€ 424,4 Mio) zuzüglich der bis zum 31. Dezember 2001 angefallenen und<br />
gezahlten Zinsen einschließlich etwaiger Verzinsungen gemäß § 3 des Kaufvertrages (insge-<br />
samt € 34,7 Mio) zuzüglich 5,5 % Zinsen p.a. ab Kaufpreiszahlung (31. Dezember 2001) zu