Bausteine - Referate - Jana Milosovicova - Urban Design English
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alljährlich nach Starkregenereignissen abgefischt<br />
werden. Dies ist auch ein Hinweis auf die z.T.<br />
toxische Wirkung der Mischwasserentlastungspraxis.<br />
Bleibt man beim Beispiel von Phosphor,<br />
so beträgt der Anteil der Einträge der Mischwasserüberläufe<br />
an den gesamtstädtischen<br />
Emissionen im Mündungsbereich von Spree<br />
und Havel mehr als 30 %. Die Überlaufhäufigkeiten<br />
der Berliner Mischsysteme schwanken<br />
zum Teil erheblich. Starkregenereignisse mit der<br />
Folge einer Entlastung von Mischwasser in nahe<br />
gelegene Gewässer treten in Berlin pro Jahr<br />
zwischen elf und über 30 Mal auf. Die jährliche<br />
Gesamtüberlaufmenge beträgt durchschnittlich<br />
etwa 7 Mio. m³, bei Einzelereignissen können<br />
bis zu 100.000 m³ innerhalb weniger Stunden<br />
in die Spree und in die Kanäle eingetragen<br />
werden und den Spreeabfluss deutlich prägen,<br />
besonders zu Niedrigwasserzeiten. Daher ist<br />
Handlungsbedarf geboten.<br />
Die Berliner leben an und von der Spree –<br />
bereits seit vielen Jahren wird versucht, ihren<br />
Zustand zu verbessern. Die Diskussionen und<br />
Bemühungen darum erfahren nach Inkrafttreten<br />
der europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
und der damit verbundenen Frist bis Ende 2015<br />
neuen Auftrieb.<br />
3. Die Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) und ihre Bedeutung für<br />
die Spree in Berlin<br />
Am 20.12.2000 trat die Richtlinie 2000/60/<br />
EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für<br />
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich<br />
der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie –<br />
WRRL) in Kraft. Sie hat auf Bundesebene im<br />
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und auf Länderebene<br />
im Berliner Wassergesetz (BWG) sowie<br />
in der Berliner Umsetzungsverordnung für die<br />
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL-Umsetzungs-<br />
Verordnung vom 24. Juni 2004) Niederschlag<br />
gefunden. Die Richtlinie hat den Schutz der Binnenoberflächengewässer,<br />
der Übergangsgewässer,<br />
der Küstengewässer und des Grundwassers<br />
zum Ziel. Sie schafft nach Artikel 1 den Ordnungsrahmen<br />
dafür, dass:<br />
•der Zustand der aquatischen Ökosysteme und der<br />
daran gekoppelten Landökosysteme und Feuchtgebiete<br />
soweit erforderlich verbessert,<br />
•eine nachhaltige Wassernutzung gefördert,<br />
•Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung bzw.<br />
Beendigung von Einleitungen, Emissionen und<br />
Verlusten von prioritären/prioritären gefährlichen<br />
Stoffen getroffen,<br />
•die Verschmutzung des Grundwassers schrittweise<br />
reduziert und<br />
•ein Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von<br />
Überschwemmungen und Dürren geleistet werden.<br />
Artikel 4 spezifiziert diese Ziele unter Verweis<br />
auf die Bestimmungen des Anhangs V und befristet<br />
den Zeitraum, in dem die Zielvorgaben<br />
grundsätzlich erreicht werden sollen, auf 15 Jahre<br />
nach Inkrafttreten der Richtlinie, also Ende<br />
2015. Dazu gehört vor allem das Qualitätsziel<br />
der Herstellung eines mindestens guten Zustands<br />
der Oberflächengewässer und bei künstlichen<br />
oder erheblich veränderten Wasserkörpern<br />
– als ein solcher muss die innerstädtische<br />
Spree betrachtet werden – ein mindestens<br />
gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer<br />
Zustand. Die Wasserrahmenrichtlinie<br />
unterscheidet insgesamt fünf Gütestufen:<br />
1. sehr guter Zustand - Referenzzustand,<br />
2. guter Zustand – Zielstellung,<br />
3. mäßiger Zustand,<br />
4. unbefriedigender Zustand,<br />
5. schlechter Zustand.<br />
Ziel ist es, dass die Grenzwerte für chemische<br />
Stoffe eingehalten werden, und sich das Vorkommen<br />
der gewässertypischen Organismen<br />
nur geringfügig vom natürlichen Zustand unterscheidet.<br />
Dies ergibt sich aus Anhang V der<br />
Wasserrahmenrichtlinie, die sich, weitgehend<br />
gleichlautend, mitunter jedoch mit regionalen<br />
Besonderheiten, in den auf Länderebene dazu<br />
erlassenen Umsetzungsverordnungen wieder<br />
finden. Hinsichtlich der biologischen Komponenten<br />
sind die Zusammensetzung von Gewässerflora<br />
und Fischfauna zu prüfen. Außerdem<br />
sind der Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit<br />
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