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Bausteine - Referate - Jana Milosovicova - Urban Design English

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alljährlich nach Starkregenereignissen abgefischt<br />

werden. Dies ist auch ein Hinweis auf die z.T.<br />

toxische Wirkung der Mischwasserentlastungspraxis.<br />

Bleibt man beim Beispiel von Phosphor,<br />

so beträgt der Anteil der Einträge der Mischwasserüberläufe<br />

an den gesamtstädtischen<br />

Emissionen im Mündungsbereich von Spree<br />

und Havel mehr als 30 %. Die Überlaufhäufigkeiten<br />

der Berliner Mischsysteme schwanken<br />

zum Teil erheblich. Starkregenereignisse mit der<br />

Folge einer Entlastung von Mischwasser in nahe<br />

gelegene Gewässer treten in Berlin pro Jahr<br />

zwischen elf und über 30 Mal auf. Die jährliche<br />

Gesamtüberlaufmenge beträgt durchschnittlich<br />

etwa 7 Mio. m³, bei Einzelereignissen können<br />

bis zu 100.000 m³ innerhalb weniger Stunden<br />

in die Spree und in die Kanäle eingetragen<br />

werden und den Spreeabfluss deutlich prägen,<br />

besonders zu Niedrigwasserzeiten. Daher ist<br />

Handlungsbedarf geboten.<br />

Die Berliner leben an und von der Spree –<br />

bereits seit vielen Jahren wird versucht, ihren<br />

Zustand zu verbessern. Die Diskussionen und<br />

Bemühungen darum erfahren nach Inkrafttreten<br />

der europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

und der damit verbundenen Frist bis Ende 2015<br />

neuen Auftrieb.<br />

3. Die Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) und ihre Bedeutung für<br />

die Spree in Berlin<br />

Am 20.12.2000 trat die Richtlinie 2000/60/<br />

EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für<br />

Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich<br />

der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie –<br />

WRRL) in Kraft. Sie hat auf Bundesebene im<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und auf Länderebene<br />

im Berliner Wassergesetz (BWG) sowie<br />

in der Berliner Umsetzungsverordnung für die<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL-Umsetzungs-<br />

Verordnung vom 24. Juni 2004) Niederschlag<br />

gefunden. Die Richtlinie hat den Schutz der Binnenoberflächengewässer,<br />

der Übergangsgewässer,<br />

der Küstengewässer und des Grundwassers<br />

zum Ziel. Sie schafft nach Artikel 1 den Ordnungsrahmen<br />

dafür, dass:<br />

•der Zustand der aquatischen Ökosysteme und der<br />

daran gekoppelten Landökosysteme und Feuchtgebiete<br />

soweit erforderlich verbessert,<br />

•eine nachhaltige Wassernutzung gefördert,<br />

•Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung bzw.<br />

Beendigung von Einleitungen, Emissionen und<br />

Verlusten von prioritären/prioritären gefährlichen<br />

Stoffen getroffen,<br />

•die Verschmutzung des Grundwassers schrittweise<br />

reduziert und<br />

•ein Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von<br />

Überschwemmungen und Dürren geleistet werden.<br />

Artikel 4 spezifiziert diese Ziele unter Verweis<br />

auf die Bestimmungen des Anhangs V und befristet<br />

den Zeitraum, in dem die Zielvorgaben<br />

grundsätzlich erreicht werden sollen, auf 15 Jahre<br />

nach Inkrafttreten der Richtlinie, also Ende<br />

2015. Dazu gehört vor allem das Qualitätsziel<br />

der Herstellung eines mindestens guten Zustands<br />

der Oberflächengewässer und bei künstlichen<br />

oder erheblich veränderten Wasserkörpern<br />

– als ein solcher muss die innerstädtische<br />

Spree betrachtet werden – ein mindestens<br />

gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer<br />

Zustand. Die Wasserrahmenrichtlinie<br />

unterscheidet insgesamt fünf Gütestufen:<br />

1. sehr guter Zustand - Referenzzustand,<br />

2. guter Zustand – Zielstellung,<br />

3. mäßiger Zustand,<br />

4. unbefriedigender Zustand,<br />

5. schlechter Zustand.<br />

Ziel ist es, dass die Grenzwerte für chemische<br />

Stoffe eingehalten werden, und sich das Vorkommen<br />

der gewässertypischen Organismen<br />

nur geringfügig vom natürlichen Zustand unterscheidet.<br />

Dies ergibt sich aus Anhang V der<br />

Wasserrahmenrichtlinie, die sich, weitgehend<br />

gleichlautend, mitunter jedoch mit regionalen<br />

Besonderheiten, in den auf Länderebene dazu<br />

erlassenen Umsetzungsverordnungen wieder<br />

finden. Hinsichtlich der biologischen Komponenten<br />

sind die Zusammensetzung von Gewässerflora<br />

und Fischfauna zu prüfen. Außerdem<br />

sind der Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit<br />

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