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Bausteine - Referate - Jana Milosovicova - Urban Design English

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Die Bewertungsmatrix<br />

Im Hinblick auf den allgemeinen und globalen<br />

Klimaschutz und einer diesem Anspruch gerecht<br />

werdenden Stadtplanung, sollte ein Instrument<br />

entwickelt werden, mit dem ökologische und<br />

nachhaltige Standortentscheidungen getroffen<br />

werden können. Mit Hilfe dessen, soll ein Bauen<br />

auf der „grünen Wiese“, die Neuinanspruchnahme<br />

von unversiegelten Flächen, vermieden<br />

werden. Stattdessen sollten beispielsweise<br />

brachliegende Industrieflächen oder vorher<br />

andersweitig genutzte Flächen beplant werden,<br />

um entstandene Lücken zu revitalisieren.<br />

Mit Hilfe der Bewertungsmatrix ist ein solches<br />

Instrument gegeben, um bei mehreren in Frage<br />

kommender Standorte als Entscheidungshilfe,<br />

im Sinne einer ökologischen und nachhaltigen<br />

Stadtplanung, zu dienen.<br />

Roter Faden „FNP-Bewertungsmatrix“<br />

Hintergrund<br />

Das Baugesetzbuch ist in größerem Umfang<br />

durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau<br />

(EAG Bau) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I. S. 1359)<br />

geändert worden. Seitdem gilt, dass sowohl Flächennutzungs-<br />

als auch Bebauungspläne grundsätzlich<br />

einer Umweltprüfung bedürfen. Im<br />

Rahmen dieser Prüfung sind unter anderem die<br />

einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands<br />

zu ermitteln und daraus Prognosen<br />

über die Entwicklung des Umweltzustands bei<br />

Durchführung und bei Nichtdurchführung der<br />

Planung abzuleiten.<br />

Als Belange des Umweltschutzes, einschließlich<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />

gelten insbesondere die unter § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB aufgeführten Punkte:<br />

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,<br />

Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen<br />

ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />

Vielfalt,<br />

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und<br />

der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen<br />

und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />

insgesamt,<br />

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter<br />

und sonstige Sachgüter,<br />

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