Bausteine - Referate - Jana Milosovicova - Urban Design English
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Die Bewertungsmatrix<br />
Im Hinblick auf den allgemeinen und globalen<br />
Klimaschutz und einer diesem Anspruch gerecht<br />
werdenden Stadtplanung, sollte ein Instrument<br />
entwickelt werden, mit dem ökologische und<br />
nachhaltige Standortentscheidungen getroffen<br />
werden können. Mit Hilfe dessen, soll ein Bauen<br />
auf der „grünen Wiese“, die Neuinanspruchnahme<br />
von unversiegelten Flächen, vermieden<br />
werden. Stattdessen sollten beispielsweise<br />
brachliegende Industrieflächen oder vorher<br />
andersweitig genutzte Flächen beplant werden,<br />
um entstandene Lücken zu revitalisieren.<br />
Mit Hilfe der Bewertungsmatrix ist ein solches<br />
Instrument gegeben, um bei mehreren in Frage<br />
kommender Standorte als Entscheidungshilfe,<br />
im Sinne einer ökologischen und nachhaltigen<br />
Stadtplanung, zu dienen.<br />
Roter Faden „FNP-Bewertungsmatrix“<br />
Hintergrund<br />
Das Baugesetzbuch ist in größerem Umfang<br />
durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau<br />
(EAG Bau) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I. S. 1359)<br />
geändert worden. Seitdem gilt, dass sowohl Flächennutzungs-<br />
als auch Bebauungspläne grundsätzlich<br />
einer Umweltprüfung bedürfen. Im<br />
Rahmen dieser Prüfung sind unter anderem die<br />
einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands<br />
zu ermitteln und daraus Prognosen<br />
über die Entwicklung des Umweltzustands bei<br />
Durchführung und bei Nichtdurchführung der<br />
Planung abzuleiten.<br />
Als Belange des Umweltschutzes, einschließlich<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />
gelten insbesondere die unter § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
BauGB aufgeführten Punkte:<br />
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,<br />
Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen<br />
ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />
Vielfalt,<br />
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der<br />
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und<br />
der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes,<br />
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen<br />
und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />
insgesamt,<br />
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter<br />
und sonstige Sachgüter,<br />
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