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Bausteine - Referate - Jana Milosovicova - Urban Design English

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Hintergrund<br />

Die Bewertungsmatrix<br />

e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte<br />

Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />

f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die<br />

sparsame und effiziente Nutzung von Energie,<br />

g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie<br />

von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-,<br />

Abfall- und Immissionsschutzrechts,<br />

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in<br />

Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur<br />

Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />

Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte<br />

nicht überschritten werden,<br />

i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen<br />

Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben<br />

a, c und d.<br />

Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen außerdem Bauleitpläne<br />

eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung,<br />

die die sozialen, wirtschaftlichen und<br />

umweltschützenden Anforderungen auch in<br />

Verantwortung gegenüber künftigen Generationen<br />

miteinander in Einklang bringt, ermöglichen<br />

und darüber hinaus eine dem Wohl der<br />

Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung<br />

gewährleisten.<br />

Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige<br />

Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />

zu schützen und zu entwickeln,<br />

auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz,<br />

sowie die städtebauliche Gestalt und<br />

das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu<br />

erhalten und zu entwickeln.<br />

Nach § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB bezieht sich die<br />

Umweltprüfung auf das, was nach gegenwärtigem<br />

Wissensstand und allgemein anerkannten<br />

Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad<br />

des Bauleitplans angemessenerweise<br />

verlangt werden kann.<br />

Die Begutachtung verschiedener Umweltberichte,<br />

und zwar sowohl auf der Ebene der<br />

Flächennutzungsplanung als auch auf der Ebene<br />

des B-Plans, hat zu der Erkenntnis geführt,<br />

dass der Aspekt des allgemeinen Klimaschutzes<br />

jedenfalls im Rahmen von Umweltprüfungen<br />

kaum eine Rolle spielt. Zwar werden viele Aspekte<br />

der Kleinklimabeeinflussung beschrieben<br />

und unmittelbare Emissionswirkungen in Folge<br />

der Bauleitplanung werden berechnet, doch die<br />

Verantwortung für den globalen Klimaschutz<br />

bleibt weitgehend ausgeklammert. Dies dürfte<br />

in erster Linie damit zusammenhängen, dass es<br />

bislang keine angemessenen Prüfmethoden zur<br />

Berechnung dieses Aspektes gibt. Im Übrigen gibt<br />

das BauGB Kommunen mit der Bauleitplanung<br />

ein Instrument an die Hand, das Ihnen – wie es<br />

in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt – das<br />

Recht einräumt, alle Angelegenheiten der örtlichen<br />

Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in<br />

eigener Verantwortung zu regeln. Dementsprechend<br />

verhalten sich auch die umweltrelevanten<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange im Rahmen von Beteiligungsverfahren<br />

nach dem BauGB – sie konzentrieren sich vornehmlich<br />

auf die Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr.<br />

7 BauGB. Die zuständigen Immissionsschutzbehörden<br />

hinterfragen Pläne in Bezug auf Lärm<br />

und sonstige Immissionskonflikte, z.B. durch zu<br />

nah aneinanderrückende, sich gegenseitig störende<br />

Nutzungen. Naturschutzbehörden und<br />

–verbände richten den Fokus vor allem auf Flora<br />

und Fauna. Der „allgemeine Klimaschutz“ bleibt<br />

in der Praxis unterbelichtet.<br />

Diesem Gedanken folgend stehen Aspekte gesamtklimatischer<br />

Folgewirkungen von Planung<br />

(noch) nicht im Fokus der Betrachtung der Bauleitplanung.<br />

Das Studienprojekt „stadtplanung in treptowkÖpenick“<br />

hat im Rahmen seiner Projektarbeit<br />

eine Bewertungsmatrix „zur umweltgerechten<br />

Steuerung von Plangebieten mit Wohnfunktionen“<br />

entwickelt, die sich dieser Problematik annimmt.<br />

Im Zuge dieser Bewertungsmatrix, die sich in<br />

erster Linie an Planerinnen und Planer wendet,<br />

sollen neben all den anderen umweltrelevanten<br />

Aspekten gerade auch die Auswirkungen von<br />

Planung auf Treibhaus beeinflussende Klimagase<br />

betrachtet werden.<br />

Warum eine Bewertungsmatrix auf der Ebene<br />

der Flächennutzungsplanung<br />

14 % der weltweit freigesetzten Treibhausgase ent-<br />

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