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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Siebenunddreißigste Vergleichende Prüfung „Asylverfahren“ in drei<br />

kreisfreien Städten und acht Landkreisen<br />

7.1 Geprüfte kommunale Körperschaften<br />

Darmstadt, Offenbach am Main, Wiesbaden, Landkreis Bergstraße,<br />

Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Hochtaunuskreis,<br />

Landkreis Kassel, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Offenbach, Landkreis<br />

Waldeck-Frankenberg<br />

7.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />

September bis Dezember 1997<br />

Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH in Eschborn.<br />

7.3 Leitsätze<br />

Die Überörtliche Prüfung hat festzustellen, dass <strong>die</strong> medizinischen<br />

Leistungen für Asylbewerber sowie <strong>die</strong> für Sozialhilfeempfänger<br />

nicht der Budgetierung der Aufwendungen für <strong>die</strong><br />

gesetzlich Versicherten unterliegen. Darin wird ein Gerechtigkeitsdefizit<br />

zum Nachteil der gesetzlich versicherten Bevölkerung<br />

erkannt.<br />

Entscheidungsverantwortung und Finanzverantwortung gehören<br />

zusammen. Derzeit tragen <strong>die</strong> Kommunen in bestimmten<br />

Fällen <strong>die</strong> Finanzverantwortung, obwohl <strong>die</strong> Entscheidungsverantwortung<br />

bei Bund und Ländern liegt.<br />

Der Staat sollte darauf hinwirken, dass transparenter unterschieden<br />

wird zwischen Asylsuchenden im Sinne Artikel 16a<br />

Grundgesetz und Personen, <strong>die</strong> aus anderen Gründen <strong>die</strong> Einreise<br />

nach Deutschland suchen.<br />

Die Verfahren, Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, müssen<br />

einfacher und schneller werden. Es ist teuer, Asylfälle jahrelang<br />

nicht abschließend zu entscheiden.<br />

Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem<br />

Zeitpunkt der Einreise und den Krankheitskosten der Flüchtlinge.<br />

Von den 220 ausgewählten Flüchtlingen mit den höchsten<br />

Krankheitskosten im Betrachtungszeitraum waren 92 Flüchtlinge<br />

im Jahr 1995 oder später eingereist.<br />

Die politisch oder humanitär zu beurteilenden Gründe, einen<br />

Asylsuchenden nach rechtskräftiger Ablehnung nicht abzuschieben,<br />

sollten dazu führen, dass der Bund <strong>die</strong> Kosten der<br />

nach seiner Ansicht nicht abschiebbaren Asylbewerber trägt.<br />

Es ist dann <strong>die</strong> Kostenlast dort, wo <strong>die</strong> Kosten verursacht werden.<br />

Rechtskräftig abgelehnte und nicht abgeschobene Asylbewerber<br />

haben <strong>die</strong> geprüften Gebietskörperschaften in 1997<br />

hochgerechnet rund 32 Millionen DM gekostet.<br />

Durch <strong>die</strong> Neuregelung des Landesaufnahmegesetzes entsteht<br />

je geprüfter Gebietskörperschaft eine durchschnittliche Mehr-<br />

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