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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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BetriebswirtschaftlicheKostenrechnung<br />

fehlt<br />

Kostenrechnung<br />

7.9 Kostenrechnung<br />

Betriebswirtschaftliche Kostenrechnungssysteme sind in keiner der Gebietskörperschaften<br />

vorhanden. Soweit Auswertungen in zumeist unregelmäßigen<br />

Abständen erstellt werden, geschieht <strong>die</strong>s entweder manuell<br />

oder mit Hilfe einer Excel-Datei.<br />

Oftmals bereitet schon <strong>die</strong> Aufschlüsselung in Kostenarten Probleme, da<br />

<strong>die</strong> Haushaltssystematik zu wenig oder nicht sinnvoll differenziert wurde.<br />

Eine Zuordnung auf den Flüchtling findet in aller Regel nur für <strong>die</strong><br />

Leistungen statt, <strong>die</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Leistungsabrechnung EDV-technisch abgewickelt<br />

werden.<br />

Auf Grund der vollständigen Kosten<strong>über</strong>nahme durch das Land standen<br />

aus Sicht der Gebietskörperschaften der Nachweis und das Nachhalten<br />

der entstandenen Kosten im Vordergrund. Eine Kostenanalyse der Veränderungen<br />

und Abweichungen ist erst mit Einführung der pauschalen<br />

Erstattungsregelung wichtig geworden.<br />

Ein besonderes Problem stellen in aller Regel <strong>die</strong> Krankheitskosten dar,<br />

<strong>die</strong> mit Ausnahme <strong>von</strong> zwei Gebietskörperschaften, dem Hochtaunuskreis<br />

und dem Landkreis Offenbach, nicht konsequent den Flüchtlingen<br />

zugeordnet werden. Insofern ist es den übrigen Gebietskörperschaften<br />

derzeit nur mit einem hohen manuellen Aufwand (wenn <strong>über</strong>haupt)<br />

möglich, <strong>die</strong> Anforderungen, <strong>die</strong> sich bei den Krankheitskosten<br />

aus der Neuregelung des Landesaufnahmegesetzes ergeben, zu erfüllen.<br />

Die Gründe liegen vor allem im hohen Erfassungsaufwand und in nicht<br />

vorhandenen EDV-Systemen. Die meisten Gebietskörperschaften erfassen<br />

<strong>die</strong> ambulanten Kosten, <strong>die</strong> grundsätzlich <strong>über</strong> <strong>die</strong> Kassenärztliche<br />

Vereinigung Hessen oder <strong>die</strong> Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen<br />

abgerechnet werden, nicht und ordnen sie nicht den Flüchtlingen zu.<br />

Rechnungen <strong>über</strong> stationäre Behandlungskosten werden meistens in<br />

den Leistungsakten abgelegt.<br />

7.10 Kommunikation<br />

Die Überörtliche Prüfung hat festgestellt, dass in vielen Fällen <strong>die</strong><br />

Kommunikation zwischen den Flüchtlingsverwaltungen und den Ausländerbehörden<br />

oder den zentralen Abschiebebehörden in Schwalbach und<br />

Hanau nicht immer sachgerecht verläuft. Die Flüchtlingsverwaltungen<br />

sind auf Informationen zu Status und Statusänderungen und zur Art der<br />

Duldung angewiesen, da <strong>von</strong> <strong>die</strong>sen Faktoren <strong>die</strong> Höhe des Leistungsbezugs<br />

abhängig ist.<br />

Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass erst in jüngster Zeit –<br />

wenn <strong>über</strong>haupt – ein Erfahrungsaustausch zwischen den Gebietskörperschaften<br />

stattfindet, obwohl <strong>die</strong> zu bewältigenden Aufgaben und <strong>die</strong><br />

sich daraus ergebenden Probleme in der Regel identisch sind. Auch hier<br />

ließen sich nach Ansicht der Überörtlichen Prüfung Verbesserungen erzielen<br />

und damit Kosten einsparen.<br />

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