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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Siebenunddreißigste Vergleichende Prüfung „Asylverfahren“ in drei<br />

kreisfreien Städten und acht Landkreisen<br />

7.42 Tatsächliche Abschiebehindernisse<br />

Ansicht 66: Tatsächliche Abschiebehindernisse<br />

Tatsächliche Abschiebehindernisse<br />

Abschiebehindernis Beschreibung<br />

Keine Transportmöglichkeit In einigen Herkunftsländern stehen keine<br />

Direktflüge zur Verfügung.<br />

Fehlende Heimreisedokumente Fehlende Heimreisedokumente sind das<br />

häufigste Abschiebehindernis.<br />

Reiseunfähigkeit Die Reiseunfähigkeit muss amtsärztlich<br />

bescheinigt werden. Hauptanwendungsfall<br />

sind Patienten, bei denen <strong>die</strong> ärztliche<br />

Versorgung im Heimatland nicht<br />

gesichert ist.<br />

Petition Die Petition wird direkt an den Hessischen<br />

Landtag gerichtet. Während des<br />

laufenden Petitionsverfahrens wird in<br />

der Regel eine Duldung ausgesprochen.<br />

Untergetauchte Asylbewerber Die untergetauchten Asylbewerber werden<br />

zur Fahndung ausgeschrieben und<br />

werden anschließend aus der Statistik<br />

der abgelehnten Asylbewerber gelöscht.<br />

7.43 Sonderprobleme<br />

Hindernis einer raschen und effektiven Durchsetzung der Abschiebung<br />

sind fehlende Rückreisedokumente. In <strong>die</strong>sem Fall verfügt der Flüchtling<br />

in der Regel nicht <strong>über</strong> einen gültigen Pass oder ein anderes Rückreisedokument,<br />

mit dem sich eine rechtlich gebotene Abschiebung in<br />

das Heimatland organisieren ließe. Bei einer Vielzahl der Fälle kann<br />

vermutet werden, dass absichtlich Dokumente entgegen den gesetzlichen<br />

Mitwirkungspflichten (§§ 4 Satz 1, 70 Ausländergesetz, § 15 Asylverfahrensgesetz)<br />

zurückgehalten oder Identität und Herkunft verschleiert<br />

werden, um <strong>die</strong> gesetzlich erforderlichen aufenthaltsbeendenden<br />

Maßnahmen zu verzögern oder unmöglich zu machen. In den Fällen,<br />

in denen Asylbewerber mit Hilfe <strong>von</strong> Schlepperbanden eingeschleust<br />

werden, sollen derartige Verhaltensweisen zu beobachten sein.<br />

Eine Untersuchung der EU-Kommission31 bestätigt <strong>die</strong>s als Hauptproblem<br />

für den Erfolg der Ausweisung oder Abschiebung als Element der<br />

Kontrollpolitik, weil <strong>die</strong> Identifizierung ohne Ausweis- oder Reisedokument<br />

schwierig wird.<br />

Probleme bereitet <strong>die</strong> Umsetzung <strong>von</strong> Rücknahmeabkommen. Die ausgehandelten<br />

Rückführungsmodalitäten zwingen <strong>die</strong> deutschen Behör-<br />

31 vgl. Europäische Kommission, „Die Einwanderungspolitik der EU-Mitgliedstaaten 1994:<br />

Zunehmende Intoleranz und verschärfte Kontrollstrategien – Informationsnetz für Wanderungsbewegungen<br />

aus Drittstaaten (RIMET)“, Luxemburg 1997, S. 61<br />

145<br />

Fehlende Reisedokumente<br />

Rücknahmeabkommen

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