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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Neununddreißigste Vergleichende Prüfung „Gebühren und Beiträge für<br />

Abwasser im ländlichen Raum“<br />

ordnung). Der Umfang der Eigenkontrolle richtet sich nach den Anhängen<br />

zur Eigenkontrollverordnung 95 :<br />

Gemäß Ziffer 1.2 Anhang 1 zur Eigenkontrollverordnung ist bei Abwasserkanälen<br />

und -leitungen durch Inspektion festzustellen, ob der Zustand<br />

der Anlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.<br />

Mit der Überprüfung war unverzüglich nach Inkrafttreten (1.<br />

Mai 1993) der Verordnung zu beginnen. Die Untersuchung ist nach Ziffer<br />

1.3 Anhang 1 zur Eigenkontrollverordnung alle zehn Jahre vorzunehmen.<br />

In einem Kanalbestandsplan sind <strong>die</strong> Reihenfolge der Inspektion<br />

und der Zustand des Bauwerks zu dokumentieren. Die Körperschaften<br />

wiesen hier unterschiedliche Defizite auf. Teilweise war wegen<br />

der Kostenbelastung 96 noch nicht begonnen worden; teilweise, zum<br />

Beispiel in Mossautal, wurde bei ersten Untersuchungen Sanierungsbedarf<br />

festgestellt, da aber <strong>die</strong> Mittel zur Sanierung fehlen, wurden <strong>die</strong><br />

Kanalinspektionen eingestellt.<br />

Da <strong>die</strong> Kapazität <strong>von</strong> 41 der 42 Kläranlagen 5.000 Einwohnerwerte unterschreitet,<br />

ist <strong>die</strong> Eigenkontrolle der Durchflussmesseinrichtungen<br />

nicht erforderlich (Ziffer 2 Anhang 2 zur Eigenkontrollverordnung). Bei<br />

der einzigen Kläranlage mit mehr als 5.000 Einwohnerwerten, nämlich<br />

der Kläranlage Mottgers in Sinntal, wurden <strong>die</strong> Durchflussmesseinrichtungen<br />

selbst kontrolliert.<br />

Die Städte, Gemeinden und Abwasserverbände haben <strong>die</strong> Eigenkontrolle<br />

ihrer Kläranlagen wahrzunehmen (Anhang 3 zur Eigenkontrollverordnung).<br />

Die Kontrollen haben den für <strong>die</strong> Größenklasse aufgestellten<br />

Anforderungen zu entsprechen. Die Ergebnisse werden im Eigenkontrollbericht<br />

erfasst (Ziffer 5 Anhang 3 zur Eigenkontrollverordnung). Beanstandungen<br />

insoweit haben sich bei keiner der Körperschaften ergeben.<br />

8.24 Klärschlammentsorgung<br />

Die Kosten der Klärschlammentsorgung gestalten sich dabei unterschiedlich<br />

je nach Entsorgungsweg und erforderlichem Trockensubstanzgehalt.<br />

Nachfolgende Ansicht versteht sich als Preis<strong>über</strong>sicht.<br />

95 Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Eigenkontrolle <strong>von</strong> Abwasseranlagen<br />

96 In Beantwortung einer Kleinen Anfrage verweist <strong>die</strong> Hessische Ministerin für Umwelt,<br />

Energie, Jugend, Familie und Gesundheit am 27. März 1996 (Landtags-Drucksache 14/1189)<br />

auf eine im Herbst 1995 durchgeführte orientierende Erhebung des Regierungspräsidiums<br />

Darmstadt unter Beteiligung <strong>von</strong> 19 repräsentativen Städten und Gemeinden. Danach betrugen<br />

<strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Kanalnetzinspektionen im Durchschnitt rund 19.000 DM pro Kilometer<br />

Kanal.<br />

187<br />

Kanalinspektionen<br />

nach Eigenkontrollverordnung<br />

Durchflussmesseinrichtungen<br />

nach Eigenkotrollverordnung

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