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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Zweiunddreißigste Vergleichende Prüfung „Büro- und<br />

Kommunikationstechnik“ bei 21 hessischen Städten und Gemeinden<br />

untereinander nicht gewährleistet. Für personalintensive Fachaufgaben<br />

wurden in allen Kommunen <strong>über</strong>wiegend DV-gestützte Verfahren eingesetzt.<br />

Außer im Standesamtswesen wurden nur noch wenige Aufgaben<br />

manuell erledigt.<br />

Die Schnittstellen hinkten hinter den technischen Möglichkeiten und<br />

dem wirtschaftlich Sinnvollen hinterher. Teilweise standen datenschutzrechtliche<br />

Beschränkungen weiteren Effizienzsteigerungen durch<br />

<strong>die</strong> Vernetzung <strong>von</strong> Programmen entgegen. Die Bestimmungen sollten<br />

auf ihre heutige Notwendigkeit <strong>über</strong>prüft werden.<br />

4.8 Beschaffung<br />

Die für <strong>die</strong> Gemeinden und Gemeindeverbände verbindlichen Bestimmungen<br />

der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen<br />

- (derzeit letzter Anwendungserlass: Staatsanzeiger für das<br />

Land Hessen 1997, S. 631), insbesondere <strong>die</strong> §§ 8, 3 Nr. 5, 3 Nr. 3,<br />

3 Nr. 1 und 30 VOL/A, wurden wie folgt missachtet:<br />

• Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse wurde ausgewählten Bietern<br />

<strong>über</strong>lassen. Dies birgt <strong>die</strong> Gefahr der Bevorzugung eines Bieters<br />

sowie der unzureichenden Bedarfsermittlung.<br />

• DV-spezifisches Wissen, das <strong>die</strong> Arbeit, Verhandlungen und Verträge<br />

mit Bietern erleichtern könnte, war nicht vorhanden. Ausschreibungen<br />

wurden nicht vorgenommen. Große Auftragsvolumina wurden<br />

freihändig vergeben, obwohl <strong>die</strong>ses unter wirtschaftlichen und rechtlichen<br />

Gesichtspunkten zu beanstanden ist. Die Gründe der Entscheidung<br />

für <strong>die</strong> Vergabearten wurden fast nie aktenkundig gemacht.<br />

• Wegen der mangelnden Planungstiefe fehlte eine Bedarfsermittlung<br />

mit Kosten-/Nutzen-Analyse, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Folgekosten mit einbezieht, sowie<br />

der Vergleich der verschiedenen Finanzierungsformen Kauf,<br />

Miete und Leasing anhand finanzmathematischer Verfahren, beispielsweise<br />

der Barwertmethode.<br />

• Bezugnahmeklauseln auf <strong>die</strong> Besonderen Vertragsbedingungen waren<br />

nicht bekannt und wurden nicht in <strong>die</strong> Verträge aufgenommen,<br />

obwohl sie den Kommunen empfohlen sind, nach Auffassung der<br />

Überörtlichen Prüfung eine starke Schutzfunktion erfüllen sowie<br />

wirtschaftliche Vorteile bringen. Fast alle Aufträge der Jahre 1992<br />

bis 1996 wurden als freihändige Vergaben oder beschränkte Ausschreibungen<br />

abgewickelt. Das Vertrauen in <strong>die</strong> Redlichkeit der Anbieter<br />

und ihrer Vertragsklauseln führte zu einer unkritischen rechtlichen<br />

Beurteilung der Vertragsklauseln.<br />

• Es fehlten häufig systematische Übersichten <strong>über</strong> abgeschlossene<br />

Verträge, deren Inhalt, <strong>die</strong> monatlichen Zahlungsverpflichtungen<br />

und <strong>die</strong> erbrachten Gegenleistungen.<br />

Die Mängel im Beschaffungsverhalten schlagen sich in <strong>über</strong>teuerten Beschaffungen<br />

nieder. Anhand <strong>von</strong> Vergleichszahlen werden <strong>die</strong> Beschaffungspreise<br />

für Hardware der Beschaffungsvorgänge der Jahre 1992 bis<br />

47<br />

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