28.11.2012 Aufrufe

Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Siebenunddreißigste Vergleichende Prüfung „Asylverfahren“ in drei<br />

kreisfreien Städten und acht Landkreisen<br />

gründet, das heißt, <strong>die</strong> Asylsuchenden reisen mit Krankheiten ein, <strong>die</strong> in<br />

ihrer Heimat nicht oder nur unzureichend behandelt wurden.<br />

Ansicht 56: Signifikante Krankheitsfälle<br />

Ankunftsdatum Krankheitskosten<br />

Signifikante Krankheitsfälle<br />

Ankunftsdatum Krankheitskosten<br />

3. April 1995 166.160 DM 24. Juli 1996 39.789 DM<br />

12. Oktober 1995 131.045 DM 31. Juli 1996 27.841 DM<br />

18. Oktober 1995 116.769 DM 5. August 1996 23.922 DM<br />

23. September<br />

1994<br />

96.070 DM 16. Oktober 1996 8.172 DM<br />

24. Januar 1995 77.657 DM 27. Dezember<br />

1996<br />

17.813 DM<br />

Die Daten in Ansicht 56 sind ein Indiz dafür, dass <strong>die</strong> Einreise signifikant<br />

auch mit einer nicht im Heimatland zu behandelnden Krankheit in<br />

Verbindung gebracht werden kann. Die Überörtliche Prüfung sieht es<br />

nicht als Aufgabe der kommunalen Körperschaften, <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong><br />

humanitären Aufgaben zu tragen, sondern ordnet sie dem Bund zu.<br />

7.27 Freie Arztwahl<br />

Die Asylsuchenden erhalten in der Regel nur auf Anforderung einen<br />

Krankenschein, der zur Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt<br />

berechtigt. Dabei wird in der Praxis (<strong>über</strong> <strong>die</strong> Rechtslage hinaus) freie<br />

Arztwahl gewährt; ein Vertragsarztsystem wird <strong>von</strong> keiner Gebietskörperschaft<br />

praktiziert. Der Krankenschein ist normalerweise auf <strong>die</strong> Region<br />

der Gebietskörperschaft beschränkt. Die Einschränkung ist aber im<br />

Zweifel nicht durchsetzbar, da der Rahmenvertrag mit der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung Hessen geschlossen wurde und letztendlich alle Ärzte<br />

mit Kassenzulassung in Hessen umfasst.<br />

Ein Vertragsarztsystem würde es den Gebietskörperschaften erlauben,<br />

eigene Gebührensätze zu verhandeln. Gleichzeitig wären <strong>die</strong> Ärzte mit<br />

den speziellen gesetzlichen Regelungen für Asylverfahren vertraut. Gegen<br />

ein Vertragsarztsystem werden in der Regel hohe Transportkosten<br />

vor allem in Flächenkreisen als Gegenargument aufgeführt.<br />

7.28 Funktion des Amtsarztes<br />

In allen geprüften Gebietskörperschaften wird das Gesundheitsamt als<br />

Instanz zur Kontrolle der Krankheitskosten genutzt. Eine Kosten<strong>über</strong>nahme<br />

wird nach dem grundsätzlich angewendeten Verfahren der Gebietskörperschaften<br />

nur erteilt, wenn der Flüchtling vor der Behandlung<br />

eine Bescheinigung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Notwendigkeit der medizinischen Maßnahme<br />

vorlegen kann. Der Amtsarzt hat dabei zu entscheiden, ob sie dringend<br />

durchgeführt werden muss oder ob <strong>die</strong> Behandlung nach dem En-<br />

133

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!