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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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61 Prozent kalkulatorische<br />

Kosten<br />

Gemeindlicher<br />

Straßenentwässerungsanteil<br />

<strong>von</strong> 20<br />

Prozent<br />

Kostenverteilung der Städte und Gemeinden<br />

8.15 Kostenverteilung der Städte und Gemeinden 76<br />

Die Kostenverteilung der Städte und Gemeinden und des Abwasserverbands<br />

Oberes Fuldatal anhand der nachkalkulierten Kosten zeigt, dass<br />

sich 61 Prozent aus kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zusammensetzen<br />

77 . Dabei sind <strong>die</strong> Kosten der Abwasserverbände auf <strong>die</strong><br />

Kosten der Mitgliedsgemeinden verteilt.<br />

Ansicht 88: Kostenverteilung der Städte und Gemeinden in Prozent<br />

... der dezentralen Vollgemeinden<br />

178<br />

... der zentralen Vollgemeinden<br />

... der Vollgemeinden<br />

... der Mitgliedsgemeinden<br />

... der Prüfungsschlechten<br />

... der Prüfungsbesten<br />

Durchschnitt<br />

Kostenverteilung der Städte und Gemeinden<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

Abwasserabgabe Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen<br />

Personalkosten Sachkosten Sonstige Kosten<br />

8.16 Straßenentwässerungsanteil<br />

Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass <strong>die</strong> Kosten der Einrichtung<br />

gedeckt sind78 . Allerdings dürfen nur <strong>die</strong> Kosten einer öffentlichen<br />

Einrichtung auf <strong>die</strong> Benutzer umgelegt werden, <strong>die</strong> durch deren Nutzung<br />

in der öffentlichen Einrichtung entstehen. Dar<strong>über</strong> hinausgehende<br />

Aufwendungen müssen <strong>von</strong> der Gemeinde selbst getragen werden. Kosten<br />

für <strong>die</strong> Abführung des Oberflächenwassers <strong>von</strong> Gemeindestraßen<br />

in <strong>die</strong> Kanalisation sind Sache der Städte und Gemeinden als Träger der<br />

gemeindlichen Straßenbaulast79 , was sich nur vordergründig gebührensenkend<br />

auswirkt. Tatsächlich tritt eine Umverteilung der Last <strong>von</strong> den<br />

Gebührenschuldnern auf <strong>die</strong> Steuerzahler ein. Letztlich werden nur<br />

Nichtsteuerzahler wie <strong>die</strong> öffentliche Hand entlastet.<br />

76 einschließlich Abwasserverband Oberes Fuldatal<br />

77 Für Hessen bestätigt <strong>die</strong>s der Wohngeld- und Mietenbericht 1997 der Bundesregierung<br />

(Bundestags-Drucksache 13/10384) vom 31. März 1998, wonach „schon heute in den alten<br />

Ländern rund 60 % der Gebührenhöhe durch <strong>die</strong> kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen<br />

determiniert sind“. Allerdings ist das mit ein Drittel zu zwei Dritteln vermutete Verhältnis<br />

zwischen kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen in Hessen umgekehrt.<br />

78 § 93 Absatz 2 HGO, § 10 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz<br />

79 so bereits Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Oktober 1977, Nr. VII C 4.76

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