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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Tierkörperbeseitigungsanlagen<br />

werden<br />

privatwirtschaftlichbetrieben<br />

Struktur und Organisation<br />

antwortlich. Die Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Einzugsbereiche der Tierkörperbeseitigungsanstalten<br />

(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen<br />

I 1988 S. 449) schreibt den hessischen Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten - mit Ausnahme des Landkreises Limburg-Weilburg sowie des<br />

Rheingau-Taunus-Kreises - vor, <strong>die</strong> Pflichtmengen in den Landesgrenzen<br />

Hessens zu beseitigen.<br />

Die Beseitigungspflichtigen haben <strong>die</strong> folgenden Zweckverbände gebildet:<br />

• Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord,<br />

• Zweckverband Tierkörperbeseitigungsanstalt Hopfgarten,<br />

• Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd.<br />

Die Verbands- und Entsorgungsgebiete der Zweckverbände umfassen<br />

das Kreis-/Stadtgebiet der den Zweckverbänden angehörigen Landkreise<br />

und kreisfreien Städte.<br />

Die Stadt Kassel hat zum 1. Oktober 1996 einen Entsorgungsvertrag mit<br />

dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord abgeschlossen.<br />

Sie tritt darin ihre Gebührenhoheit an den Zweckverband ab.<br />

Der Landkreis Kassel hat mit gleichem Datum direkt mit dem Betreiber<br />

der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Hopfgarten einen Vertrag bis zum<br />

31. Dezember 2001 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beseitigung abgeschlossen.<br />

Der Landkreis Limburg-Weilburg und der Rheingau-Taunus-Kreis sind<br />

Mitglieder des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-<br />

Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg.<br />

Die nordhessischen Zweckverbände, der Landkreis und <strong>die</strong> Stadt Kassel<br />

lassen in der Tierkörperbeseitigungsanstalt Hopfgarten beseitigen, deren<br />

Eigentümerin und Betreiberin eine OHG ist. Die Zweckverbände<br />

haben hierzu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung sowie einen Unternehmervertrag<br />

im Jahr 1991 mit ihr abgeschlossen. Sie ist Eigentümerin<br />

der Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen.<br />

Die OHG be<strong>die</strong>nt sich zur Sammlung und zum Transport des Rohmaterials<br />

im Bereich des Zweckverbands Hessen-Nord einer GmbH. In den<br />

übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten wird <strong>die</strong> Sammlung und<br />

der Transport des Rohmaterials durch <strong>die</strong> OHG selbst sichergestellt<br />

Der Zweckverband Hessen-Süd beseitigt in der Tierkörperverwertungsanstalt<br />

Lampertheim-Hüttenfeld, deren Eigentümerin (Gebäude und<br />

Maschinen) eine andere OHG ist. Der Landkreis Bergstraße, als Eigentümer<br />

der Grundstücke, hat sie der OHG im Wege eines Erbbaurechts<br />

<strong>über</strong>lassen. Betrieben wird <strong>die</strong> Tierkörperverwertungsanstalt <strong>von</strong> einer<br />

GmbH. Der Zweckverband hat hierzu einen Unternehmervertrag im Jahr<br />

1994 mit beiden Unternehmen abgeschlossen.<br />

Die GmbH be<strong>die</strong>nt sich insbesondere für den Transport zugekaufter<br />

Rohware mehrerer Subunternehmer. Für <strong>die</strong> Sammlung und den Trans-<br />

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