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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Zweiunddreißigste Vergleichende Prüfung „Büro- und<br />

Kommunikationstechnik“ bei 21 hessischen Städten und Gemeinden<br />

allen Kommunen auf eine ISDN-Telefonanlage umzusteigen und der<br />

Auftrag öffentlich auszuschreiben.<br />

Angesichts des rapiden Preisverfalls wird empfohlen, <strong>die</strong> rechtlichen<br />

und wirtschaftlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Vetragsauflösung<br />

zu prüfen und mit Alternativangeboten zu vergleichen. Solche Prüfungen<br />

wurden bisher unterlassen, so dass <strong>die</strong> Anbieter zu für sie günstigen<br />

Konditionen verlängern konnten, wenn Ergänzungen der Telefonanlagen<br />

notwendig wurden. Die Unerfahrenheit mancher Verwaltungsmitarbeiter<br />

im Umgang mit derartigen Verträgen nutzten <strong>die</strong> Anbieter<br />

konsequent aus.<br />

Obwohl festgestellt wurde, dass Ausfälle und Reparaturen der Telefonanlagen<br />

selten sind, wurden <strong>über</strong>wiegend Wartungsverträge abgeschlossen.<br />

Wirtschaftlicher ist es, wenn <strong>die</strong> Gemeinden sich selbst um<br />

fällige Reparaturen kümmern und dabei Garantiezusagen berücksichtigen<br />

oder eine Kulanzregulierung zu erreichen suchen. Eine Wartungshistorie<br />

liegt nur in Ausnahmefällen vor, somit kann <strong>die</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

der Wartungsverträge nicht fun<strong>die</strong>rt beurteilt werden.<br />

Ein nennenswertes Versicherungsrisiko besteht nicht. Bei einer der<br />

21 kommunalen Körperschaften kam in dem geprüften Zeitraum <strong>von</strong><br />

<strong>über</strong> fünf Jahren lediglich ein aktenkundiger Schaden durch Blitzschlag<br />

vor.<br />

Schriftliche Regelungen zur privaten Mitbenutzung <strong>von</strong> Telefonanlagen<br />

lagen nicht vor. Die Übernahme der im Landes<strong>die</strong>nst geltenden Verwaltungsvorschriften<br />

(Staatsanzeiger für das Land Hessen 4/1993, S.<br />

245) ist zu empfehlen.<br />

Der liberalisierte Telekommunikationsmarkt führt zu einem starken<br />

Preiswettbewerb für <strong>die</strong> Konditionen der Telefongespräche. In Verhandlungen<br />

sollten frühzeitig Preisabschläge für <strong>die</strong> laufenden Telefonkosten<br />

erzielt werden, insbesondere für Ortsgespräche. Dabei ist angesichts<br />

der Marktdynamik vor längeren Vertragslaufzeiten zu warnen.<br />

4.11 Kopiergeräte<br />

Kopierer wurden fast ausschließlich gemietet oder geleast. Zukünftig ist<br />

bei Kauf eine Rücknahmegarantie zu verlangen, wenn das Gerät als<br />

Sondermüll zu entsorgen ist.<br />

Zur Wartung der Geräte sollte ein Vertragshändler in örtlicher Nähe beauftragt<br />

werden, da wegen der hohen Anzahl mechanisch bewegter<br />

Teile Ausfälle und technische Defekte bei Kopierern vergleichsweise<br />

häufig sind. Kurze Reaktionszeiten des Wartungs<strong>die</strong>nstes wurden <strong>von</strong><br />

allen Kommunen als wichtig erkannt. Ihre gängige Praxis zum Eingehen<br />

eines „All-in-Miet- und Wartungsvertrages“ ist vom Grundsatz her eine<br />

wirtschaftliche Lösung.<br />

Bei gerätebezogen geschlossenen All-in-Verträgen sollten <strong>die</strong> Konditionen<br />

durch Abschluss <strong>von</strong> Poolverträgen verbessert werden, das heißt<br />

Abrechnung nach der Kopiensumme <strong>über</strong> alle Kopierer einer Gemeinde.<br />

53<br />

Wartung, Reparaturrisiko<br />

Privatgespräche<br />

Pool-Verträge

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