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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Zweiunddreißigste Vergleichende Prüfung „Büro- und<br />

Kommunikationstechnik“ bei 21 hessischen Städten und Gemeinden<br />

4.1 Geprüfte kommunale Körperschaften<br />

Bad König, Biebertal, Bischofsheim, Calden, Gorxheimertal, Grebenhain,<br />

Hohenstein, Hüttenberg, Kalbach, Mainhausen, Neukirchen/Knüllgebirge,<br />

Niddatal, Philippsthal (Werra), Reinheim, Rodenbach, Selters<br />

(Taunus), Sulzbach (Taunus), Vöhl, Wanfried, Weilrod, Wetter (Hessen)<br />

4.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />

März 1997 bis Juli 1998<br />

Kienbaum Management Consultants GmbH in Düsseldorf<br />

4.3 Leitsätze<br />

Chancen der Büro- und Kommunikationstechnik werden nicht<br />

erkannt. Die Ausstattung ist zum Teil veraltet, heterogen und<br />

wird nicht effizient eingesetzt. Es mangelt an modernen Gesamtkonzepten<br />

für <strong>die</strong> Büroautomation und an einer umfassenden<br />

Integration der DV-Verfahren.<br />

Programme zur Bürokommunikation und Verfahrensbearbeitung<br />

sind veraltet. Die Programme müssen untereinander<br />

besser verknüpft oder integriert werden, um <strong>die</strong> Effizienz<br />

zu steigern.<br />

Die den Kommunen zur Anwendung empfohlenen günstigen<br />

Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen für Behörden<br />

(BVB) werden nur selten berücksichtigt. Im Ergebnis wird<br />

<strong>die</strong> Hardware <strong>über</strong>teuert beschafft. Ausschreibungen sind unerlässlich;<br />

auch <strong>die</strong> Kommunalaufsicht muss verstärkt auf Beachtung<br />

der Ausschreibungspflicht drängen.<br />

Telefonanlagen werden zu ungünstigen Konditionen angemietet.<br />

Auslaufende Verträge werden ohne Vergleichsberechnungen<br />

mit Alternativangeboten verlängert.<br />

Die Mitgliedschaft in einem Kommunalen Gebietsrechenzentrum<br />

entbindet <strong>die</strong> Städte und Gemeinden nicht <strong>von</strong> der Verpflichtung,<br />

<strong>die</strong> gesetzlichen Vergabebestimmungen anzuwenden.<br />

Sie gelten ab dem 1. Januar 1999 auf Grund des Vergaberechtsänderungsgesetzes<br />

auch für <strong>die</strong> Sondervermögen der<br />

Kommunen.<br />

Die Datensicherheit wird vernachlässigt; Vorgaben des Datenschutzes<br />

werden nicht beachtet.<br />

4.4 Prüfungsziel<br />

Ziel der Prüfung war <strong>die</strong> vergleichende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit<br />

und Ordnungsmäßigkeit des Einsatzes <strong>von</strong> Büro- und Kommunikationstechnik.<br />

Die Schwerpunkte der Prüfung lagen auf der Beschaffung<br />

und dem Einsatz <strong>von</strong> DV, insbesondere auf:<br />

• Chancen der Bürokommunikation<br />

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