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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Siebenunddreißigste Vergleichende Prüfung „Asylverfahren“ in drei<br />

kreisfreien Städten und acht Landkreisen<br />

Ansicht 68: Aufwendungen für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in 1997<br />

Aufwendungen für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in<br />

1997<br />

Rechtskräftig<br />

abgelehnte und<br />

nicht abgeschobeneAsylbewerber<br />

zum<br />

15. Mai 1997<br />

Kosten in 1997<br />

Stadt Darmstadt 39 524.000 DM<br />

Stadt Offenbach am Main 36 741.000 DM<br />

Landeshauptstadt Wiesbaden 283 3.664.000 DM<br />

Landkreis Bergstraße 170 1.816.000 DM<br />

Landkreis Darmstadt-Dieburg 454 6.047.000 DM<br />

Landkreis Groß-Gerau 298 3.111.000 DM<br />

Hochtaunuskreis 250 3.462.000 DM<br />

Landkreis Kassel 346 3.849.000 DM<br />

Main-Kinzig-Kreis 355 4.222.000 DM<br />

Landkreis Offenbach 72 793.000 DM<br />

Landkreis Waldeck-Frankenberg 337 3.777.000 DM<br />

Gesamt 2.640 32.006.000 DM<br />

Die Erstattung des Landes Hessen ist nach § 4 Absatz 2 Landesaufnahmegesetz<br />

für abgelehnte Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge<br />

und Asylberechtigte auf zwei Jahre begrenzt. Die oben<br />

genannte Tabelle zeigt nur <strong>die</strong> Aufwendungen für <strong>die</strong> erstattungsberechtigten<br />

abgelehnten Asylbewerber; insgesamt sind <strong>die</strong> Kosten noch<br />

deutlich höher.<br />

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