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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Siebenunddreißigste Vergleichende Prüfung „Asylverfahren“ in drei<br />

kreisfreien Städten und acht Landkreisen<br />

7.30 Belegung kreiseigener Krankenhäuser<br />

In einer Gebietskörperschaft werden <strong>die</strong> kreiseigenen Krankenhäuser<br />

vorrangig belegt. Das hat den Vorteil, dass Überweisungen in teure<br />

Fachkliniken vermieden und dar<strong>über</strong> hinaus <strong>die</strong> eigenen Kapazitäten<br />

ausgelastet werden. Gegenwärtig wird <strong>die</strong>s bereits bei stationärer Behandlung<br />

praktiziert. Ob <strong>die</strong> Vorgehensweise bei ambulanter Behandlung<br />

möglich ist, wird dort gegenwärtig <strong>über</strong>prüft. Das Vorgehen ist<br />

sinnvoll, da vorhandene Kapazitäten ausgelastet werden und <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit<br />

<strong>von</strong> unangemessen hohen Kosten reduziert wird, da stärkere<br />

Kontrolle und nachhaltiger Einfluss auf <strong>die</strong> Behandlungsmethoden<br />

besteht.<br />

7.31 Vergleich der Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten umfassen ausschließlich Personalkosten der für<br />

<strong>die</strong> Verwaltung <strong>von</strong> Flüchtlingen zuständigen Mitarbeiter.<br />

Ansicht 57: Verwaltungskosten je Leistungsempfänger und Jahr<br />

600 DM<br />

500 DM<br />

400 DM<br />

300 DM<br />

200 DM<br />

100 DM<br />

0 DM<br />

Stadt Darmstadt<br />

Stadt Offenbach am<br />

Main<br />

Verwaltungskosten je Leistungsempfänger und Jahr<br />

Landeshauptstadt<br />

Wiesbaden<br />

Landkreis Bergstraße<br />

Landkreis Darmstadt-<br />

Dieburg<br />

Die Verwaltungskosten bewegen sich in einer Bandbreite <strong>von</strong> 187 DM<br />

bis 516 DM je Flüchtling und Jahr.<br />

Die Gebietskörperschaften mit den höchsten Verwaltungskosten je<br />

Flüchtling (Stadt Darmstadt und Stadt Offenbach am Main) sind gleichzeitig<br />

<strong>die</strong>jenigen Körperschaften mit der geringsten absoluten Anzahl an<br />

Flüchtlingen. Das beruht auf einem hohen Anteil fixer Kosten, <strong>die</strong> nur<br />

auf eine vergleichsweise geringe Anzahl an Flüchtlingen verteilt werden<br />

können. Beim Landkreis Groß-Gerau liegen <strong>die</strong> hohen Verwaltungskosten<br />

je Flüchtling in der breiten Delegation der Flüchtlingsverwaltung an<br />

<strong>die</strong> kreisangehörigen Gemeinden begründet.<br />

In einigen Gebietskörperschaften hat man Kombi-Arbeitsplätze eingesetzt;<br />

das heißt, dass <strong>die</strong> Mitarbeiter Verwaltungstätigkeiten wahrge-<br />

Landkreis Groß-<br />

Gerau<br />

Hochtaunuskreis<br />

Landkreis Kassel<br />

Main-Kinzig Kreis<br />

Landkreis Offenbach<br />

Landkreis Waldeck-<br />

Frankenberg<br />

135<br />

Kombi-<br />

Arbeitsplätze

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