28.11.2012 Aufrufe

Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Neununddreißigste Vergleichende Prüfung „Gebühren und Beiträge für<br />

Abwasser im ländlichen Raum“<br />

Anschlussgrad an Kläranlagen<br />

Kanallänge<br />

der Gemeinden<br />

in<br />

Meter<br />

Kanallänge<br />

der Gemeinden<br />

in<br />

Meter je<br />

Einwohner<br />

Kanallänge der<br />

Gemeinden mit<br />

Verbandssammler<br />

in Meter je Einwohner<br />

Anschluss<br />

an<br />

Kläranlagen<br />

Hungen 81.500 m 6,3 m 9,0 m 100%<br />

Mossautal 42.300 m 14,6 m 14,6 m 100%<br />

AV Oberes<br />

Fuldatal<br />

120.000 m 7,4 m 7,4 m 81%<br />

Sinntal 120.000 m 11,4 m 11,4 m 81%<br />

Trendelburg 105.000 m 17,0 m 17,0 m 91%<br />

Ulrichstein 24.476 m 6,3 m 6,3 m 93%<br />

Ansicht 78: Kanallänge je angeschlossenem Einwohner<br />

... der dezentralen Vollgemeinden<br />

... der zentralen Vollgemeinden<br />

Kanallänge der Gemeinden einschließlich Verbandssammler<br />

in Meter je Einwohner<br />

... der Vollgemeinden<br />

... der Mitgliedsgemeinden<br />

... der Prüfungsschlechten<br />

... der Prüfungsbesten<br />

Durchschnitt<br />

0 m 2 m 4 m 6 m 8 m 10 m 12 m 14 m 16 m<br />

Die Prüfungsbesten benötigen 9,65 Meter Kanal einschließlich Verbandssammler,<br />

um einen Einwohner anzuschließen; <strong>die</strong> Prüfungsschlechten<br />

benötigen dagegen 11,53 Meter Kanal einschließlich Verbandssammler,<br />

um einen Einwohner anzuschließen. Die kommunale<br />

Abwasserbeseitigungspflicht steht unter dem Vorhalt wirtschaftlicher<br />

Zumutbarkeit. Die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren liegt bei gleichen<br />

topographischen und geologischen Bedingungen im ländlichen<br />

Raum technisch bei zehn Metern für <strong>die</strong> Erschließung eines Einwohners,<br />

das heißt eine Erschließungsmaßnahme darf grundsätzlich nicht mehr<br />

als zehn Meter Kanallänge einschließlich Verbandssammler für <strong>die</strong> Erschließung<br />

eines Einwohners erfordern („Zehn-Meter-Grenze“). Soll <strong>die</strong><br />

Grenze <strong>über</strong>schritten werden, sind Investitionskosten nach § 10 Absatz<br />

2 GemHVO zu untersuchen. Insbesondere ist in Gebieten mit höherer<br />

161

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!