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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Einkommens- und Vermögenswirkung<br />

Kredite direkt <strong>von</strong> der öffentlichen Hand aufgenommen, besteht eine<br />

ähnliche Situation. Dabei führt <strong>die</strong> Kreditfinanzierung öffentlicher Investitionen<br />

zu einem Entzug <strong>von</strong> Ressourcen aus privater Verwendung bei<br />

gleichzeitiger Sachvermögensbildung des Staats. Im Gegensatz dazu<br />

führt <strong>die</strong> Leasingfinanzierung zu einer Vermögensbildung im Privatsektor<br />

beim Leasinggeber. Erst wenn der Leasingnehmer <strong>die</strong> Kaufoption<br />

ausübt, erfolgt eine öffentliche Vermögensbildung.<br />

Mit dem leasingtypischen Pay-as-you-use - Prinzip lassen sich günstigere<br />

intertemporale Lastenverteilungen erreichen. Mit der Anpassung<br />

der Mietzeit und Nutzungsdauer wird der Bürger nur vom Wert der Nutzenfreigabe<br />

in Form der Miete belastet. Die Belastungen, <strong>die</strong> sich für<br />

<strong>die</strong> öffentliche Hand aus dem Leasingvertrag ergeben, treten typischerweise<br />

erst ein, wenn <strong>die</strong> Leasingimmobilie nach Fertigstellung genutzt<br />

wird. Weder <strong>die</strong> Phase der Planung noch während der Bauzeit<br />

werden <strong>die</strong> öffentlichen Kassen und damit <strong>die</strong> Steuerzahler belastet.<br />

Dagegen ist bei der Kreditfinanzierung bereits mit Beginn der Investition<br />

der Haushalt und damit der Steuerzahler belastet. Der nutzenbringende<br />

Wert tritt erst mit der späteren Inbetriebnahme ein. Werden<br />

großvolumige Investitionen mit langer Bauzeit errichtet, können sich<br />

durch das Verschieben der Lasten deutliche Auswirkungen ergeben. Eine<br />

Verschiebung des Effekts des Pay-as-you-use - Prinzips ergibt sich<br />

dann, wenn <strong>die</strong> Nutzer der ersten Generation für <strong>die</strong> wesentlichen Kosten<br />

aufkommen, <strong>die</strong> spätere Generation bei Ausübung der Kaufoption<br />

ein günstig erworbenes Objekt noch lange nutzen kann, ohne dass vergleichsweise<br />

hohe Aufwendungen auftreten.<br />

Die Fonds-Leasingfinanzierung zeigt bei den interpersonellen Auswirkungen<br />

vertikale Verlagerungen zwischen den Steuerzahlern und den<br />

öffentlichen Haushalten. Auf Grund der Nutzung <strong>von</strong> Abschreibungspotenzialen<br />

ergeben sich für den Anleger steuerwirksame Verlustzuweisungen,<br />

<strong>die</strong> bei ihm zu vor<strong>über</strong>gehenden Steuerminderungen führen<br />

und der Fonds-Anlagebetrag somit Rentabilität erzielt. Andererseits<br />

muss der vor<strong>über</strong>gehende Steueraufkommensentzug langfristig <strong>von</strong> allen<br />

Steuerzahlern erbracht werden. Somit trägt der Staat einen Teil des<br />

Betrages, mit dem sich der Sparer an (öffentlichen) Projekten beteiligt.<br />

Kapital könnte allerdings im Ausland angelegt werden und wäre damit<br />

dem inländischen Markt entzogen. Durch einen Leasingfonds kann somit<br />

eine echte Entlastung des Kapitalmarktes eintreten.<br />

Aus dem Vorholeffekt des Leasing ergeben sich Auswirkungen auf <strong>die</strong><br />

Beschäftigungslage und eine Steigerung des Bruttosozialproduktes.<br />

Wenn eine Investition zeitlich vorverlagert wird, kann - verbunden mit<br />

Beschleunigungswirkungen in der Planung, Finanzierung und Ausführung<br />

der Investition - das allgemeine wirtschaftliche Wachstum verbessert<br />

und der Arbeitsmarkt entlastet werden.<br />

Vor allem beim Fonds-Leasing ergeben sich Auswirkungen auf das föderale<br />

Steuersystem Deutschlands. Durch <strong>die</strong> unterschiedlichen Verteilungsschlüssel<br />

der Einkommensteuer (und bis 31. Dezember 1996 der<br />

Zuweisung der Vermögensteuer als reine Ländersteuer) sind <strong>die</strong> Ein-<br />

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