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Siebenter Zusammenfassender Bericht über die Feststellungen von ...

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Petitionen<br />

wird,“ und an anderer Stelle: „Hier ist der Verdacht nicht <strong>von</strong> der Hand<br />

zu weisen, daß damit lediglich eine Einkommensquelle erschlossen werden<br />

soll.“<br />

Ein Petitionsverfahren gewährt in Hessen einem ausreisepflichtigen<br />

Ausländer kein Aufenthalts- oder Bleiberecht. 33 Trotzdem ist in der Praxis<br />

zu beobachten, dass für <strong>die</strong> Dauer eines Petitionsverfahrens es de<br />

facto zu keiner Abschiebung kommt, da der Schritt in der Regel als politisch<br />

nicht durchsetzbar eingeschätzt wird. Die Überörtliche Prüfung<br />

regt an, dass bei der Verfahrensweise das Land <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Zeit<br />

des Petitionsverfahrens trägt. Es ist eine Landesangelegenheit, wie lange<br />

der Petitionsausschuss für seine Entscheidung braucht.<br />

Die Anzahl der erstattungsberechtigten abgelehnten Asylbewerber variiert<br />

in den Gebietskörperschaften stark. Sie reicht <strong>von</strong> 36 bis hin zu 454<br />

Personen. Abgelehnte Asylbewerber, <strong>die</strong> sich seit der Ablehnung länger<br />

als zwei Jahre in den Gebietskörperschaften aufhalten, werden nicht<br />

erfasst, da sie nicht mehr unter <strong>die</strong> Regelungen des Landesaufnahmegesetzes<br />

fallen.<br />

Ansicht 67: Erstattungsberechtigte abgelehnte Asylbewerber zum 15. Mai 1997<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

148<br />

0<br />

Stadt Darmstadt<br />

Erstattungsberechtigte abgelehnte Asylbewerber zum 15. Mai 1997<br />

Stadt Offenbach am<br />

Main<br />

Landeshauptstadt<br />

Wiesbaden<br />

Landkreis Bergstraße<br />

Landkreis Darmstadt-<br />

Dieburg<br />

Landkreis Groß-<br />

Gerau<br />

Die Anzahl der abgelehnten Asylbewerber ist bedingt abhängig <strong>von</strong> der<br />

Gesamtanzahl der beherbergten Flüchtlinge.<br />

Rechtskräftig abgelehnte und nicht abgeschobene Asylbewerber haben<br />

<strong>die</strong> in <strong>die</strong> Untersuchung einbezogenen Gebietskörperschaften hochgerechnet<br />

rund 32 Millionen DM in 1997 gekostet. Die Kosten sollte das<br />

Land <strong>über</strong>nehmen, da es eine letztlich ausländerrechtliche, mithin<br />

staatliche Entscheidung ist, im Einzelfall nicht abzuschieben.<br />

33 Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 2. Oktober 1995 – 12 UE 352/95<br />

Hochtaunuskreis<br />

Landkreis Kassel<br />

Main-Kinzig Kreis<br />

Landkreis Offenbach<br />

Landkreis Waldeck-<br />

Frankenberg

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