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Sonntag, 9. November 2003, 16.00 Uhr ... - ChorPfalz online

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Ganz ohne Frage: Wer Musik macht, will<br />

sich auch musikalisch präsentieren. Eine<br />

kleine Hörprobe auf der Homepage sollte<br />

es schon sein. So weit so gut. Wenn Sie<br />

pfeifen, Volkslieder (einstimmig) singen<br />

oder Tonleitern trällern, stört das niemanden,<br />

nicht einmal die GEMA; denn die<br />

hört mit. Das muss sie, schließlich vertritt<br />

sie die Rechte der Komponisten, Textdichter<br />

und Musikverlage.<br />

Sobald Ihr Verein sich allerdings mit<br />

einem Chorsatz oder einem Musikstück<br />

präsentiert, dessen Komponist, Textdichter<br />

und/oder Bearbeiter noch leben oder<br />

noch nicht 70 Jahre sind, ist das kostenpflichtig<br />

- ebenso wie eine Aufführung<br />

beim Konzert. Dies gilt auch für bearbeitete<br />

Volkslieder, egal, wie alt diese Lieder<br />

sind.<br />

Musikalische Urheber leben von der<br />

Musik. Deswegen stehen ihnen Nutzungsrechte<br />

an ihrem Eigentum zu. Alles<br />

andere wäre Diebstahl. Stellen Sie sich<br />

vor, Sie würden Ihr Restaurant »McDonalds«<br />

nennen, nur weil dieser Name bei<br />

vielen Kunden besonders gut ankommt.<br />

Sie hätten den dicksten Prozess am Hals.<br />

Hier ist es nur der Name, dort ist es ein<br />

ganzes Musikstück. Warum sollte das anders<br />

sein, noch dazu, wenn Millionen<br />

weltweit mithören können, wie das im<br />

Internet der Fall ist?<br />

Auf den Punkt gebracht: Wenn Sie als<br />

Chor, als Spielgruppe oder Musikensemble<br />

Werke Dritter ins Netz bringen, müssen<br />

Sie dafür bezahlen, egal, ob Sie in<br />

Baden-Württemberg leben oder in Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Dies gilt sowohl<br />

dafür, dass man die Musik auf ihrer Homepage<br />

nur hören kann, wie für die Möglichkeit,<br />

sie durch Download auf die Festplatte<br />

des eigenen PC zu speichern.<br />

Wohlgemerkt: der Interpret sind stets Sie<br />

bzw. Ihr Chor. Wenn Sie nämlich Fremdaufnahmen<br />

z. B. von einer CD verwenden,<br />

wird's gleich komplizierter. Denn dann<br />

müssen Sie unbedingt die Leistungs-<br />

schutzrechte der ausübenden Künstler<br />

und Produzenten abgelten. Näheres dazu<br />

erfahren Sie über die Gesellschaft zur<br />

Verwertung von Leistungsschutzrechten<br />

(GVL) bzw. der deutschen Landesgruppe<br />

der IFPI unter www.ifpi.de .<br />

Was kostet wieviel im Netz?<br />

Hier die GEMA-Tarife:<br />

1. Musik zum Anhören<br />

• 1-5 Musikstücke: 100,00 EUR (alle<br />

EUR-Angaben netto, also ohne Mehrwertsteuer<br />

von z. Zt. 7 %). Jedes Musikstück<br />

maximal 5 Minuten, bei längeren<br />

Musikstücken sind pro zusätzliche 5 Minuten<br />

weitere 10,00 EUR fällig. Dauer der<br />

Lizenz: 1 Jahr. Ausschnitte aus einem<br />

Werk rechnen: 2 Werksteile ä max. 1:45<br />

Minuten = 1 Werk. 50 % der Werke können<br />

pro Jahr ohne Zusatzkosten ausgetauscht<br />

werden. Jedes weitere Werk:<br />

5,00 EUR pro Monat.<br />

• 6-10 Musikstücke: 200,00 EUR.<br />

Jedes Musikstück maximal 5 Minuten<br />

oder 20 Werkteile ä maximal 1:45 Mi-<br />

PFÄLZER SÄNGER 3/<strong>2003</strong><br />

nuten. Dauer der Lizenz: 1 Jahr. Die<br />

jeweiligen Webseiten dürfen keine Werbung<br />

(z. B. Werbebanner) enthalten. Bei<br />

Erwirtschaftung von zusätzlichen Erträgen<br />

gelten andere (kommerzielle) Tarife.<br />

Dies betrifft auch eventuelle Hinweise auf<br />

den Erwerb von Tonträgern, also Werbung<br />

für die eigene CD.<br />

2. Musik zum Download<br />

Wer Musik zum kostenlosen Download<br />

auf seiner Homepage anbietet, muss<br />

selbst dafür sorgen, dass damit kein<br />

Missbrauch möglich ist und die Rechte<br />

der Urheber sowie Interpreten geschützt<br />

sind. Dies wird für eine ideelle Vereinigung<br />

wie einen Chorverein wegen des<br />

technischen Aufwands nicht sinnvoll und<br />

finanziell realisierbar sein, außerdem<br />

drohen bei Missbrauch straf- und zivilrechtliche<br />

Konsequenzen. Deswegen:<br />

Überlassen Sie das Downloaden anderen<br />

(professionellen) Anbietern. Zum<br />

Thema MOD (»Music an demand«)<br />

können Sie unter der eMail-Adresse<br />

»multimedia@gema.de « ausführliche Informationen<br />

anfordern.<br />

Wer zahlt?<br />

Für die GEMA-Lizenzierung gilt entweder<br />

• der wirtschaftliche Standort<br />

oder<br />

• der persönliche Standort des Nutzers<br />

oder<br />

• der Verantwortliche für den Inhalt der<br />

Website.<br />

Es spielt also keine Rolle, ob der Server<br />

im Inland oder im Ausland steht.<br />

Schluss mit Märchen!<br />

Immer wieder hört man im Gespräch mit<br />

nicht oder wenig bewanderten «Spezialisten«,<br />

dass eine bestimmte (geringe) Taktzahl<br />

oder Spieldauer kostenlos wäre.<br />

Dies ist definitiv falsch!<br />

(»Badische Sängerzeitung ,

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