Sonntag, 9. November 2003, 16.00 Uhr ... - ChorPfalz online
Sonntag, 9. November 2003, 16.00 Uhr ... - ChorPfalz online
Sonntag, 9. November 2003, 16.00 Uhr ... - ChorPfalz online
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ganz ohne Frage: Wer Musik macht, will<br />
sich auch musikalisch präsentieren. Eine<br />
kleine Hörprobe auf der Homepage sollte<br />
es schon sein. So weit so gut. Wenn Sie<br />
pfeifen, Volkslieder (einstimmig) singen<br />
oder Tonleitern trällern, stört das niemanden,<br />
nicht einmal die GEMA; denn die<br />
hört mit. Das muss sie, schließlich vertritt<br />
sie die Rechte der Komponisten, Textdichter<br />
und Musikverlage.<br />
Sobald Ihr Verein sich allerdings mit<br />
einem Chorsatz oder einem Musikstück<br />
präsentiert, dessen Komponist, Textdichter<br />
und/oder Bearbeiter noch leben oder<br />
noch nicht 70 Jahre sind, ist das kostenpflichtig<br />
- ebenso wie eine Aufführung<br />
beim Konzert. Dies gilt auch für bearbeitete<br />
Volkslieder, egal, wie alt diese Lieder<br />
sind.<br />
Musikalische Urheber leben von der<br />
Musik. Deswegen stehen ihnen Nutzungsrechte<br />
an ihrem Eigentum zu. Alles<br />
andere wäre Diebstahl. Stellen Sie sich<br />
vor, Sie würden Ihr Restaurant »McDonalds«<br />
nennen, nur weil dieser Name bei<br />
vielen Kunden besonders gut ankommt.<br />
Sie hätten den dicksten Prozess am Hals.<br />
Hier ist es nur der Name, dort ist es ein<br />
ganzes Musikstück. Warum sollte das anders<br />
sein, noch dazu, wenn Millionen<br />
weltweit mithören können, wie das im<br />
Internet der Fall ist?<br />
Auf den Punkt gebracht: Wenn Sie als<br />
Chor, als Spielgruppe oder Musikensemble<br />
Werke Dritter ins Netz bringen, müssen<br />
Sie dafür bezahlen, egal, ob Sie in<br />
Baden-Württemberg leben oder in Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Dies gilt sowohl<br />
dafür, dass man die Musik auf ihrer Homepage<br />
nur hören kann, wie für die Möglichkeit,<br />
sie durch Download auf die Festplatte<br />
des eigenen PC zu speichern.<br />
Wohlgemerkt: der Interpret sind stets Sie<br />
bzw. Ihr Chor. Wenn Sie nämlich Fremdaufnahmen<br />
z. B. von einer CD verwenden,<br />
wird's gleich komplizierter. Denn dann<br />
müssen Sie unbedingt die Leistungs-<br />
schutzrechte der ausübenden Künstler<br />
und Produzenten abgelten. Näheres dazu<br />
erfahren Sie über die Gesellschaft zur<br />
Verwertung von Leistungsschutzrechten<br />
(GVL) bzw. der deutschen Landesgruppe<br />
der IFPI unter www.ifpi.de .<br />
Was kostet wieviel im Netz?<br />
Hier die GEMA-Tarife:<br />
1. Musik zum Anhören<br />
• 1-5 Musikstücke: 100,00 EUR (alle<br />
EUR-Angaben netto, also ohne Mehrwertsteuer<br />
von z. Zt. 7 %). Jedes Musikstück<br />
maximal 5 Minuten, bei längeren<br />
Musikstücken sind pro zusätzliche 5 Minuten<br />
weitere 10,00 EUR fällig. Dauer der<br />
Lizenz: 1 Jahr. Ausschnitte aus einem<br />
Werk rechnen: 2 Werksteile ä max. 1:45<br />
Minuten = 1 Werk. 50 % der Werke können<br />
pro Jahr ohne Zusatzkosten ausgetauscht<br />
werden. Jedes weitere Werk:<br />
5,00 EUR pro Monat.<br />
• 6-10 Musikstücke: 200,00 EUR.<br />
Jedes Musikstück maximal 5 Minuten<br />
oder 20 Werkteile ä maximal 1:45 Mi-<br />
PFÄLZER SÄNGER 3/<strong>2003</strong><br />
nuten. Dauer der Lizenz: 1 Jahr. Die<br />
jeweiligen Webseiten dürfen keine Werbung<br />
(z. B. Werbebanner) enthalten. Bei<br />
Erwirtschaftung von zusätzlichen Erträgen<br />
gelten andere (kommerzielle) Tarife.<br />
Dies betrifft auch eventuelle Hinweise auf<br />
den Erwerb von Tonträgern, also Werbung<br />
für die eigene CD.<br />
2. Musik zum Download<br />
Wer Musik zum kostenlosen Download<br />
auf seiner Homepage anbietet, muss<br />
selbst dafür sorgen, dass damit kein<br />
Missbrauch möglich ist und die Rechte<br />
der Urheber sowie Interpreten geschützt<br />
sind. Dies wird für eine ideelle Vereinigung<br />
wie einen Chorverein wegen des<br />
technischen Aufwands nicht sinnvoll und<br />
finanziell realisierbar sein, außerdem<br />
drohen bei Missbrauch straf- und zivilrechtliche<br />
Konsequenzen. Deswegen:<br />
Überlassen Sie das Downloaden anderen<br />
(professionellen) Anbietern. Zum<br />
Thema MOD (»Music an demand«)<br />
können Sie unter der eMail-Adresse<br />
»multimedia@gema.de « ausführliche Informationen<br />
anfordern.<br />
Wer zahlt?<br />
Für die GEMA-Lizenzierung gilt entweder<br />
• der wirtschaftliche Standort<br />
oder<br />
• der persönliche Standort des Nutzers<br />
oder<br />
• der Verantwortliche für den Inhalt der<br />
Website.<br />
Es spielt also keine Rolle, ob der Server<br />
im Inland oder im Ausland steht.<br />
Schluss mit Märchen!<br />
Immer wieder hört man im Gespräch mit<br />
nicht oder wenig bewanderten «Spezialisten«,<br />
dass eine bestimmte (geringe) Taktzahl<br />
oder Spieldauer kostenlos wäre.<br />
Dies ist definitiv falsch!<br />
(»Badische Sängerzeitung ,