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Das Prinzip Bosheit

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»Man darf die Breitenwirkung dieser Artikel nicht übersehen«,<br />

betonte er und blieb dabei, daß der abgedruckte Artikel<br />

in der Nummer 48 des »Spion« zu den Blockadeaktionen<br />

in Wackersdorf mit der Überschrift »Geh bloß nicht hin<br />

zur Blockade« – Satire hin oder her – nach Paragraph 11<br />

StGB »öff entliche Auff orderung zu Straft aten« ist. Für den<br />

»objektiven Leser« sei die Gewaltauff orderung, obwohl<br />

sich der Spion in Selbstzensur übte und die entscheidenden<br />

Stellen mit schwarzen Balken überzog, erkennbar.<br />

Beim Plädoyer des Verteidigers Hartmut Wächtler konnte<br />

sich selbst die Richterin ein Schmunzeln nicht verkneifen.<br />

»Ich habe meinem Mandanten geraten, sich entsprechend<br />

reuig zu verhalten, denn diese Staatsanwaltschaft<br />

gewinnt man nicht mit winkeladvokatischen Tricks wie<br />

scheinbaren Distanzierungen, Textschwärzungen und<br />

scheinbarer Ausgewogenheit«, erklärte der Münchener<br />

Rechtsanwalt. Seinem Mandanten habe er deshalb auch<br />

dringend davon abgeraten, sich »tückisch« auf irgendwelche<br />

Rechtspositionen, wie etwa das Urteil des Bundesver<br />

fassungsgerichts zu Blockaden, zu beziehen. Was für den<br />

»objektiven Leser« schwarz auf weiß im »Spion« stehe,<br />

wisse eben nur die Staatsanwaltschaft , die »bekanntlich die<br />

objektivste Behörde der Welt ist«. Verdächtig sei ja allein<br />

schon der Name der Zeitung.<br />

Doch auf die Staatsanwaltschaft könnte demnächst noch<br />

ein weiteres Problem zukommen, gab er zu bedenken. Für<br />

den Fall nämlich, daß der »Spion« in Zukunft demonstrativ<br />

schweigen wird. Der »objektive« Leser bzw. Nichtleser<br />

wüßte dann nämlich sofort, daß dieses Schweigen nur<br />

abwertend und staatszersetzend gemeint sein könne. In<br />

der Lesart der Staatsanwaltschaft käme heraus: Ich muß<br />

schweigen, denn sonst würde ich verfolgt, da der »Spion«<br />

bekanntermaßen nicht staatstragend ist. Deshalb muß ihn<br />

der Staatsanwalt verfolgen. »Eine solche Behauptung mei-<br />

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