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Das Prinzip Bosheit

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nes Mandanten, durch sein demonstratives Schweigen um<br />

so beredter verbreitet und für jeden objektiven Nichtleser<br />

erkennbar, wäre zweifellos eine Verunglimpfung des<br />

Staates und seiner Symbole«, stellte der Anwalt fest.<br />

Deshalb sein Vorschlag: seinem Mandanten einfach alle 14<br />

Tage, egal ob der »Spion« erscheine und was in ihm stehe,<br />

vorbeugend einen Strafb efehl zu schicken. »Denn strafb ar<br />

ist es allemal«, beruhigte er den Staatsanwalt und fordert<br />

unter Gelächter der Prozeßbesucher »mit Nachdruck eine<br />

angemessene Aburteilung des Angeklagten«. Richterin<br />

Harmann ließ sich nicht beeindrucken. Zwar reduzierte<br />

sie die Geldstrafe auf 400,– DM, doch hielt sie in der<br />

Urteilsbegründung am Vorwurf der »Auff orderung zu<br />

Straft aten« fest.« (»die tageszeitung« vom 11. 2. 1987)<br />

(4) »die tageszeitung« vom 14. 4. 1982<br />

(5) Martin Walser: »Messmer’s Gedanken«, S. 48, Suhrkamp-<br />

Verlag 1985<br />

(6) Frank Böckelmann: »<strong>Das</strong> Verdunsten des Einzelkörpers«,<br />

in: TUMULTE (Merve-Verlag), Nr. 2/1979, S. 92.

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