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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Datenanalyse des vorliegenden Datenbestandes angepasst. Die Kriterien zur<br />

Bildung von Klassen entsprechen dabei den in Abschnitt 4.2 aufgestellten<br />

Kriterien; die Klassifizierung wurde lediglich den spezifischen Eigenschaften<br />

des vorliegenden Datenbestandes angepasst.<br />

Diese Anpassung erfolgt nach folgen<strong>der</strong> Systematik:<br />

1. Bildung einer Matrix <strong>für</strong> Zählerkategorien.<br />

2. Analyse <strong>der</strong> Zählerkategorien auf Erreichung <strong>der</strong> Mindestgrößen <strong>für</strong> die<br />

Nutzung statistischer Verfahren, insbeson<strong>der</strong>e Median und Quantil.<br />

3. Funktionale Zuordnung <strong>der</strong> Zählerkategorien.<br />

4. Bildung von Zählerklassen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorherigen<br />

Bedingungen und <strong>der</strong> Verteilung von Entgelten unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Qualitäten <strong>der</strong> Zählerkategorien.<br />

Bildung einer Matrix <strong>für</strong> Zählerkategorien<br />

Zur Bildung <strong>der</strong> neuen Klassen wird zunächst eine Matrix erstellt, die:<br />

• in den Spalten alle Zählertypen in den verschiedenen Größen und<br />

• in den Zeilen die Druckstufen sowie die verschiedenen Arten <strong>der</strong><br />

Leistungswerterfassung zusammenführt.<br />

Da nicht alle Unternehmen den Zählertyp angegeben haben, werden die<br />

Angaben ohne Typ jedoch mit Angabe <strong>der</strong> Druckstufe und <strong>der</strong> Zählergröße in<br />

speziellen zusätzlichen Zeilen zusammengefasst.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Angaben <strong>für</strong> die Zählpunkte mit registrieren<strong>der</strong><br />

Leistungsmessung hat die <strong>Bundesnetzagentur</strong> den Netzbetreibern die<br />

Möglichkeit gegeben, diese Entgelte inklusive Zusatzgeräten (Datenspeicher,<br />

Modem, ggf. Zustandsmengenumwerter) anzugeben o<strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> Zähler<br />

und Zusatzgeräte getrennt zu beantragen. Damit keine Entgelte aus deutlich<br />

unterschiedlichen Leistungsumfängen ermittelt werden, werden <strong>für</strong> die Entgelte<br />

<strong>für</strong> Messung und Messstellenbetrieb <strong>der</strong> Unternehmen mit Angabe von<br />

Entgelten <strong>für</strong> Zusatzgeräte und ohne Angabe von Entgelten <strong>für</strong> Zusatzgeräte<br />

getrennt betrachtet. Bei den Unternehmen, welche keine Entgelte <strong>für</strong><br />

Zusatzgeräte beantragt haben, ist davon auszugehen, dass es sich um<br />

komplette Messsätze handelt, welche alle Funktionalitäten zur Bereitstellung<br />

<strong>der</strong> Daten <strong>für</strong> Messung und Abrechnung bieten. Bei den Unternehmen, welche<br />

Entgelte <strong>für</strong> Zusatzgeräte angegeben haben, beinhaltet das Entgelt <strong>für</strong><br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 119/295

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