Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur
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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />
Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />
und Gasbereich<br />
Datenanalyse des vorliegenden Datenbestandes angepasst. Die Kriterien zur<br />
Bildung von Klassen entsprechen dabei den in Abschnitt 4.2 aufgestellten<br />
Kriterien; die Klassifizierung wurde lediglich den spezifischen Eigenschaften<br />
des vorliegenden Datenbestandes angepasst.<br />
Diese Anpassung erfolgt nach folgen<strong>der</strong> Systematik:<br />
1. Bildung einer Matrix <strong>für</strong> Zählerkategorien.<br />
2. Analyse <strong>der</strong> Zählerkategorien auf Erreichung <strong>der</strong> Mindestgrößen <strong>für</strong> die<br />
Nutzung statistischer Verfahren, insbeson<strong>der</strong>e Median und Quantil.<br />
3. Funktionale Zuordnung <strong>der</strong> Zählerkategorien.<br />
4. Bildung von Zählerklassen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorherigen<br />
Bedingungen und <strong>der</strong> Verteilung von Entgelten unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Qualitäten <strong>der</strong> Zählerkategorien.<br />
Bildung einer Matrix <strong>für</strong> Zählerkategorien<br />
Zur Bildung <strong>der</strong> neuen Klassen wird zunächst eine Matrix erstellt, die:<br />
• in den Spalten alle Zählertypen in den verschiedenen Größen und<br />
• in den Zeilen die Druckstufen sowie die verschiedenen Arten <strong>der</strong><br />
Leistungswerterfassung zusammenführt.<br />
Da nicht alle Unternehmen den Zählertyp angegeben haben, werden die<br />
Angaben ohne Typ jedoch mit Angabe <strong>der</strong> Druckstufe und <strong>der</strong> Zählergröße in<br />
speziellen zusätzlichen Zeilen zusammengefasst.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Angaben <strong>für</strong> die Zählpunkte mit registrieren<strong>der</strong><br />
Leistungsmessung hat die <strong>Bundesnetzagentur</strong> den Netzbetreibern die<br />
Möglichkeit gegeben, diese Entgelte inklusive Zusatzgeräten (Datenspeicher,<br />
Modem, ggf. Zustandsmengenumwerter) anzugeben o<strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> Zähler<br />
und Zusatzgeräte getrennt zu beantragen. Damit keine Entgelte aus deutlich<br />
unterschiedlichen Leistungsumfängen ermittelt werden, werden <strong>für</strong> die Entgelte<br />
<strong>für</strong> Messung und Messstellenbetrieb <strong>der</strong> Unternehmen mit Angabe von<br />
Entgelten <strong>für</strong> Zusatzgeräte und ohne Angabe von Entgelten <strong>für</strong> Zusatzgeräte<br />
getrennt betrachtet. Bei den Unternehmen, welche keine Entgelte <strong>für</strong><br />
Zusatzgeräte beantragt haben, ist davon auszugehen, dass es sich um<br />
komplette Messsätze handelt, welche alle Funktionalitäten zur Bereitstellung<br />
<strong>der</strong> Daten <strong>für</strong> Messung und Abrechnung bieten. Bei den Unternehmen, welche<br />
Entgelte <strong>für</strong> Zusatzgeräte angegeben haben, beinhaltet das Entgelt <strong>für</strong><br />
• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />
22.04.2008 • 119/295